Anhörung Kündigung

  • Hallo Wissende.


    Anhörung zur ordentlichen Kündigung geht ein.

    Wir können:

    Zustimmen, widersprechen, Frist verstreichen lassen, Bedenken äußern.


    Wir sagen: "Der Betriebsrat beschließt der Kündigung von xx zuzustimmen."

    3 Ja / 4 Nein. nicht zugestimmt.


    Das bedeutet aber nicht automatisch auch einen widerspruch oder Bedenken zu äußern oder?


    Brauchen wir einen weiteren beschluß Satz?


    "Der BR Beschließt der Kündigung von xx zu widersprechen." 4 Ja / 3 Nein

    (oder eben bedenken zu äußern, zu schweigen, je nach dem, wie man sich im Gremium dann verständigt hat.)


    ähnliche Frage.

    andersherum, angenommen: Der beschluß Satz lautet, "Der Betriebsrat Beschließt der Kündigung von xx nicht zuzustimmen."

    2 Ja / 4 Enthaltungen / 1 Nein. - Keine Mehrheit für nicht zugestimmt. Wäre damit im umkehrschluss automatisch zugestimmt?


    Danke für eure Meinungen.

  • Hallo Fred,


    bei uns läuft es so, dass wir bei der Diskussion über die Anhörung im Regelfall bereits feststellen, dass wir der Kündigung nicht zustimmen wollen. (bei 99,99% so der Fall)


    Wenn das der Fall sein sollte, legen wir uns in der Diskussion auch schon fest, ob ein verstreichen lassen der Frist in betracht kommen würde. (kommt kaum vor)


    Wenn sich in der Diskussion herausstellt, dass wir der Kündigung widersprechen wollen, wird auch gleich geprüft, aus welchen Gründen der Kündigung widersprochen werden soll und weshalb.


    Das Ergebnis dieser Diskussion wird dann auch als Beschluss gefasst. (z.B.: "Der Betriebsrat beschließt der Kündigung von Herrn/Frau XY zu widersprechen. Die Kündigung verstößt gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag. ( §99 Abs.2 Ziff. 1) Der/Die Kollegin ist 55 Jahre alt und bereits seit 26 Jahren im Betrieb. Gemäß §8 Ziffer 2 Absatz 3 MTV ist nur noch eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig. Die vom Arbeitgeber angeführten Gründe entsprechen nicht diesem Kriterium.")


    Sollte sich erst bei der Abstimmung herausstellen, dass der Betriebsrat, wider Erwarten der Kündigung widersprechen möchte, dann muss noch ein weiterer Beschluss gefasst werden, ob die Frist verstreichen soll, oder ob der Betriebsrat einen substantiierten Widerspruch schreiben möchte und wie dieser begründet werden soll.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Fred


    deine Frage hat ja schon Lexpedia beantwortet. Ich habe nur ein Problem damit wie unbedarf ihr mit einer Kündigung umgeht. " Wollen wir dem zustimm.....nein....und nun machen wir nichts?

    Überlegt mal was einen Zustimmung oder Ablehnung für den Mitarbeiter bedeutet im Nachhinein. Denn für den Richter gibt es nur die beiden Fälle. Alles was nicht abgeleht wurde ist mehr oder weniger einen Zustimmung.


    Wir sind da wie Markus eingestellt. Die meisten Kündigungen werden abgelehnt, um dem Kollegen die Möglichkeit zu geben gegen die Kündigung zu klagen. Der BR soll nicht richten ( außer es ist eindeutig wie Übergriffe , Diebstahl), das sollen die Gerichte beurteilen. Dem BR sind auch nicht immer alle Fakten bekannt.

    Fakten kann man immer von mehreren Seiten betrachten und der BR hat immer zwei Seiten zu betrachten.

  • Hallo Rmbaer,


    ob der BR zustimmt oder widerspricht hat doch für eine Kündigungsschutzklage erstmal keine Bedeutung. Einzig der Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum richterlichen Ergebnis kommt mit dem Widerspruch zum tragen.

  • Einzig der Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum richterlichen Ergebnis kommt mit dem Widerspruch zum tragen.

    Aber genau das ist doch das, wo der Mitarbeiter nach Möglichkeit geschützt werden sollte, da er hier empfindliche finanzielle Nachteile bei einer evtl. nicht gerechtfertigten Kündigung erfahren kann.

    Außerdem macht es unter Umständen schon etwas aus, bei der Beurteilung durch den Richter, ob der Betriebsrat widersprochen hat oder nicht. Besonders bei Fällen, die nicht eindeutig sind.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Aber Markus,


    es ging doch um die Frage der Möglichkeit einer KüSchutzklage, und da hat die Stellungnahme des BR erstmal wenig Auswirkung.

    Unter Umständen macht es für die Beurteilung des Gerichts auch was aus- ja, aber meine Erfahrung als ehrAR spiegelt da was anderes wider.

  • Ach, du beziehst dich auf diesen Satz von Rmbaer:


    um dem Kollegen die Möglichkeit zu geben gegen die Kündigung zu klagen.

    ich muss zugeben, den habe ich überlesen, bzw. so interpretiert, wie er wahrscheinlich gedacht war. Dass der gekündigte MA im Rahmen der Kündigungsschutzklage eben auch einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat.


    So wie er hier steht, ist es natürlich inhaltlich falsch, da jeder gekündigte MA Kündigungsschutzklage einreichen kann, wenn sein Betrieb groß genug ist (sozial gerechtfertigt) oder die Kündigung aus anderen Gründen evtl. nichtig ist (z.B. gegen ein gesetzliches Kündigungsverbot o.ä. verstößt)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • So wie er hier steht, ist es natürlich inhaltlich falsch, da jeder gekündigte MA Kündigungsschutzklage einreichen kann, wenn sein Betrieb groß genug ist (sozial gerechtfertigt) oder die Kündigung aus anderen Gründen evtl. nichtig ist (z.B. gegen ein gesetzliches Kündigungsverbot o.ä. verstößt)

    Entschuldige das ich mich so schlecht ausgedrückt habe.

    Aber genau das ist doch das, wo der Mitarbeiter nach Möglichkeit geschützt werden sollte, da er hier empfindliche finanzielle Nachteile bei einer evtl. nicht gerechtfertigten Kündigung erfahren kann.

    Ich habe natürlich an das Geld gedacht. Versuche mal über mehrere Monate zu klagen wenn du kein Geld mehr mit nach Hause bringst. Nicht alle sind dagegen versichert.

    Und genau das passiert wenn einer Kündigung nicht wiedersprochen wird. Und das ist auch nicht mehr zu richten. Einmal zugestimmt oder Frist verstreichen lassen und die Weiterbeschäftigung ist hinfällig.


    Klagen kann der Mitarbeiter immer und gegen alles.

  • es ging doch um die Frage der Möglichkeit einer KüSchutzklage, und da hat die Stellungnahme des BR erstmal wenig Auswirkung.

    Formaljuristisch mag das so richtig sein. Natürlich ist die juristische Möglichkeit einer Klage völlig unabhängig von einem Widerspruch. Für die finanzielle Möglichkeit spielt es aber eben doch eine Rolle. Es ist schlicht ein Unterschied, ob ich bis zur endgültigen Entscheidung finanziell abgesichert bin oder ob ich mit der Möglichkeit rechnen muss mich selber für möglicherweise Monate "über Wasser zu halten". Rein von dem Aspekt her, hat ein (valider!) Widerspruch schon auch etwas mit Möglichkeit zu tun. Denn u.U. weiß ich zwar, dass ich im Recht bin (und das höchstwahrscheinlich auch von einem Gericht so gesehen wird), kann mir aber einfach keine Zeit ohne Einkommen leisten.


    Wie hat es mal ein Jurist so schön erklärt: es gibt einen Riesenunterschied zwischen dürfen, wollen und können. Das dürfen hängt nicht vom Widerspruch ab. Das wollen vielleicht, das können relativ sicher!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • da für uns eine Fristverstreichung eine Zustimmung ist stellen wir erstmal nur eine Frage

    Stimmen wir dem Antrag des Arbeitgebers zur Kündigung zu

    Gibt es hier nicht die erforderliche Mehrheit(mehr als die Hälfte sagen Ja) haben wir abgelehnt und der BRV schreibt den Wiederspruch.


    Gibt es hier die erforderliche Mehrheit (was bei uns auch vorkommt) dann kommt der Beschluss nach dem Wie, Akive Zustimmung Ja, nein, Enthaltung,

    Wenn dort nicht die erforderlichen Mehrheit ja sagt dann passiert dieses über die Fristverstreichung ansonsten teilen wir dem Arbeitgeber mit, dass wir der Kündigung zustimmen.


    Gruß

    Rabauke

  • Die Frage ob es einen Grund und welche Grundlage nach §99(2) BetrVG gibt wird dann im Vorfeld auch diskutiert?
    Weil der Beschluss wir machen einen Widerspruch und dann fängt die Suche an welchen Punkt nach §99 (2) könnte den zutreffen ist auch auch nicht zielführend.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Gut das ich nicht bei deinem Arbeitgeber auf der Arbeitgeberseite arbeite :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)