Ausweispflicht für Azubis und Praktikanten - mitbestimmungspflichtig?

  • Liebe Alle,


    unsere Azubis und Praktikanten dürfen in unserer Kantine kostenlos essen. Bis jetzt reichte einfach der Hinweis "ich bin Azubi"... Nun führt der AG eine Ausweispflicht ein, der vorgelegt werden muss. Ohne Ausweis kein kostenloses Essen. Zu mehr soll der Ausweis nicht dienen. Ist dies mitbestimmungspflichtig? Für BR und/oder JAV?

    Freue mich über Rückmeldungen. Danke!

  • Ich denke, der Begriff Ausweispflicht ist hier fehl am Platz. Das Tragen eines Dienstausweises ist ganz klar Thema der Ordnung im Betrieb und mitbestimmungspflichtig. Aber darum geht es doch hier gar nicht.


    Der AG könnte auch hingehen und "Essenmarken" ausgeben. Und ich denke, wir sind uns einig, niemand käme auf die Idee, das als mitbestimmungspflichtige Ordnung im Betrieb zu sehen. Aber genau diesen "Wert" hat der Ausweis. Wenn er wirklich nur in der Kantine an der Kasse vorgelegt werden muss, dann sehe ich ihn als "Dauergutschein", no more, no less.


    Und ich würde als Betriebsrat den Teufel tun, hier dem AG irgendwelche "Steine" in den Weg zu legen. Nachher kommt er noch auf die Idee, gut, dann lassen wir das mit den Ausweisen, dann müssen aber, wegen fehlendem Nachweis, die Azubis wie alle anderen ihr Essen selber zahlen... will doch auch keiner, oder?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,


    wir wissen nicht, was auf der Essenmarke, dem Ausweis steht ;).


    Wenn es ein Ausweis ist mit lichtbild, Name, etc. dann sicher Ordnung im Betrieb, wenn es eine einfache Karte ist die ich vorlegen ohne irgendeinen hinweis dann bin ich bei dir


    daher kommt drauf an

  • Da bin ich nicht Deiner Meinung Rabauke. Wenn der Ausweis offen getragen werden muss, dann sehe ich es als Ordnung im Betrieb. Solange es nur der Identifikation an der Kasse dient, sehe ich es als vollkommen egal an, was da drauf ist.


    Wobei ich, solltest Du mit Deiner Einschätzung Recht haben, trotzdem hier sicher keinen gesteigerten Wert darauf legen würde, hier mitkamellen zu wollen. Ich halte das kostenlose Essen für eine grandiose (ok ein wenig übertrieben) Sozialleistung. Dass der AG sie nur Berechtigten zukommen lassen will ist nachvollziehbar und ein entsprechender Nachweis (eigentlich nur mit Bild sinnvoll) zweckdienlich. Insofern wäre mein Ansatz: lieber AG, ist mir ehrlich egal, ob ich da ein MBR habe oder nicht - ich finde es gut - mach mal! (Hauptsache die armen Socken bekommen weiterhin ihr Essen!) ;)

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  • Hallo Moritz,


    da bin ich zum großen Teil bei dir, daher würden wir in dem Fall als BR die Regelung selber schreiben


    Titel der BV: Kostenfreies Essen für Azubis, Praktikanten und Diplomanten


    unddann drei Sätze

    AG zahl die Kosten des Essens vollständig als Sozialleistung für drei im Geltungsbereich benannten Personengruppe unter einhalten des Sozialversicherungs- und Steuerrechtes.

    Die Personen, die diesen Nutzen ziehen wollen sind verpflichtet hierfür eine Legitimation die folgenden Inhalte enthält mit sich zu führen und an der Kasse vorzuzeigen.

    Die Personen dürfen diese Karte nur zum persönlich Gebrauch nutzen, eine Weitergabe oder die Weitergabe des Essen an dritte ist strikt untersagt und führt zum sofortigen Verlust auf Dauer diese Sozialleistung weiterhin zu nutzen mit der auswirung, dass diese Legitimation unverzüglich abzugeben ist.


    Unterschrift BRV unterschrift LeiterHRM


    Fertig

  • Hallo,


    mitbestimmungspflichtig sicherlich über Ordnung im Betrieb, aber ich würde daraus gar kein großes Thema machen, sondern einfach im nächsten Monatsgespräch dem AG mitteilen, dass Euch bekannt ist das er die Ausweise für die Berechtigten des kostenlosen Essens einführen will und Ihr nichts dagegen habt, weil es den ganzen Vorgang für alle Seiten einfacher macht, auch für das Kantinenpersonal das bisher ja auf die Ehrlichkeit vertrauen musste.

    Da es ja ein Protokoll des Monatsgespräches gibt ist es bei euch protokolliert ohne das zuviel Aufwand erzeugt wurde.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Moritz,


    Du machst es Dir leider mal wieder sehr einfach. Denn neben einer evtl. Ausweispflicht als betrieblicher Ordnung besteht bei einer Kantine (lt. hra) auch immer noch der spezielle MB-Tatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 8.

    Und da unterliegt die gesamte Organisation der Abläufe auch der BR-MB. Das gilt zB auch für die Art und Weise der Bezahlung wie zB Essensmarken.

  • Also ich würde da auch kein Aufsehen von machen, solange es einfache Ausweise mit denen man nichts machen kann außer billiger das Essen zu bekommen. Mitbestimmung hin oder her. Mal 5 gerade sein lassen kann manchmal nicht schaden.

    Nachher kommt er noch auf die Idee, gut, dann lassen wir das mit den Ausweisen, dann müssen aber, wegen fehlendem Nachweis, die Azubis wie alle anderen ihr Essen selber zahlen

    Und genau das würde ich als AG auch machen. Nur mit dem Hinweiß das ich Dank des BR´s eine Menge Geld sparen kann.