Anhörung Kündigung, Anhörung Mitarbeiter

  • Hallo zusammen,


    Ich würde gerne eure Meinung hören.


    Nehmen wir einmal an in der Fa. Fleissig erhält der BR eine Anhörung zu einer Kündigung.

    Die Anhörung ist formell IO. Der BR kontaktiert die betroffene Person und vereinbart ein Gespräch.


    In dem Gespräch erfährt der MA jetzt vom BR das der AG die Absicht hat diesen zu kündigen.

    Die angeführten Gründe des AG werden erörtert.

    Es wird besprochen welche Möglickeiten es gibt mit der Situation umzugehen.


    Ein paar Tage später beschwert sich der AG beim BR darüber das der MA vom BR erfahren hat das der AG beabsichtig in zu kündigen.


    Die Beschwerde ist nachvollziehbar. Den der AG möchet mit diesem Sachverhalt/dieser Information nach eigenem Denken umgehen.


    Der BR hat sich jedoch konform zu §102 (2) verhalten.

    Gem. Fitting, ... der BR kann mit dem MA vor der Beschlussfassung reden UND je nach Art der Kündigung,

    ... der BR MUSS vor der Stellungnahme mit dem MA reden.


    :?:

    Wie handhabt ihr das?

    Hier währe der BR der Fa. Fleissig für etwas Erfahrung dankbar.

  • naja eigentlich ganz einfach, das Gesetz sagt "soll" also kein Muss aber auch kein wirkliches "mach was du willst"!

    Wir reden mit jedem vorher, auch wenn der AG was von "einvernehmlich" oder anderen Quatsch schreibt.

    Wir sehen das als unsere Pflicht denn wie wollen wir z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen etwaige Gründe für ein Fehlverhalten rausfinden.

    Und wenn der AG sich beschweren würde, dann würden wir einfach auf das BetrVG verweisen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Moin,

    wir reden immer mit dem MA. Ist nicht immer angenehm, aber unser Job.

    Der AG weiß das natürlich mittlerweile. Und spart sich so manchmal das Überbringen der schlechten Nachricht.

    Gruß

    Frank

  • Ein paar Tage später beschwert sich der AG beim BR darüber das der MA vom BR erfahren hat das der AG beabsichtig in zu kündigen.

    Ein echter Klassiker unter den schlechten Witzen! :rolleyes:


    Die Beschwerde ist nachvollziehbar. Den der AG möchet mit diesem Sachverhalt/dieser Information nach eigenem Denken umgehen.

    Nein, ist sie nicht. Wenn der AG nur für 3 Cent Ahnung von seinem Job hat, muss er das kommen sehen.


    ...aber das kann man nicht voraussetzen. Ich habe (damals) mit Eingang der Anhörung zur Kündigung dem AG umgehend mitgeteilt, dass ich am Folgetag den betroffenen AN zur nächsten Sitzung einladen werde, um ihn zu seiner beabsichtigten Kündigung zu hören. So hat er es vorher gewusst und hatte noch etwas Zeit zu begreifen, dass das so auch richtig ist.

    Inzwischen hat er es verstanden :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten.

    Wir reden mit jedem vorher...

    Das haben wir auch vor.

    Ich habe (damals) mit Eingang der Anhörung zur Kündigung dem AG umgehend mitgeteilt, dass ich am Folgetag den betroffenen AN zur nächsten Sitzung einladen werde, um ihn zu seiner beabsichtigten Kündigung zu hören.

    Das werden wir in Zukunft jedes mal machen. Den AG beim Erhalt jeder Anhörung zu einer Kündigung über unsere Absicht mit dem MA zu sprechen unterrichten.


    ...die Sache ist doch recht einfach. In § 102 Abs. 2 Satz 4 ist doch ausdrücklich...

    Danke für den Hinweis. Mich interessierte besonders wie Ihr mit diesen Situationen umgeht.


    Ich werde dafür sorgen das die folgende Spielregel für alle in der Fa. Fleissig klar sind.

    Wenn Anhörung, DANN auch IMMER Gespräch vor der Beschlussfassung.


    Danke für eure Hilfe.

    :)

  • Wenn Anhörung, DANN auch IMMER Gespräch vor der Beschlussfassung.

    Das kann man so machen. Zweifelsohne. Ob das wirklich immer so sinnvoll ist? (Beispiel: der AG gedenkt aus Krankheitsgründen zu kündigen. Da könnte es euch passieren, dass ihr den AN überhaupt gar nicht mehr sprechen könnt... weil er z.B. im Wachkoma liegt oder aus anderen Gründen mit niemandem in der Firma reden will)


    Will sagen: Der Theaterdonner eures AG sollte euch sicher nicht davon abhalten, das so zu handhaben, wie ihr das für richtig haltet, aber pauschale Festlegungen sind (genauso pauschal) falsch! ;)


    Denn das hier

    Und spart sich so manchmal das Überbringen der schlechten Nachricht.

    würde ich mir dreimal überlegen. Es ist die Entscheidung des AG, also soll er die Suppe bitte auch auslöffeln.


    Wir fragen bei Kündigungen direkt nach, ob der Kollege informiert ist oder nicht. Und dann überlegen wir, ob wir ein Statement des Kollegen brauchen oder nicht. Für einen Widerspruch brauchen wir meistens den Kollegen gar nicht. (Warum dann also dem AG den "Spaß nehmen"?) Falls doch überlegen wir von Fall zu Fall, wie wir vorgehen.


    Aber letztlich müsst ihr das für euch entscheiden, wie ihr das für richtig haltet.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!