Grüße!
Folgendes Szenario:
Freitag morgen erhält der BR eine Anhörung zur Kündigung.
Frist zur Stellungnahme beginnt zu laufen.
Fristende Stellungnahme Freitags drauffolgende Woche.
Mitarbeitergespräch ArbGeb / ArbN Donnerstags, ein Tag vor Ablauf des Fristendes.
Beim MA-Gespräch soll die Kündigungsabsicht dem ArbN mitgeteilt werden.
Stellungnahme des BR noch nicht erfolgt.
Kündigung unwirksam da Stellungnahme des BR noch nicht erfolgt?