Versetzung rechtens??

  • Hallo liebes Forum,



    ich habe eine Frage und zwar folgendes, es geht um eine Versetzung. Eine MItarbeiterin im Vertrieb wurde gemobbt von ihrem ABteilungsleiter und hat diesen damit auch schon konfrontiert - ihm gesagt, er soll das unterlassen. Vorher hat die MItarbeiterin in dieser Abteilung aber schon einiges erlebt, sie ist schwerbehindert und hat ne Gleichstellung, da 30 % aufgrund einer psyschischen Erkrankung. Sie benötigt einen bestimmten Platz, hat dazu auch von ihrem Psychotherapeuten ein attest vorgelegt - mittlerweile schon 2, und dieses wurde bei Umzügen 2 x nicht beachtet von den Chefs, da die chefs dieses Attest in Frage stellten usw. dh. sie musste beide Male den BR einschalten und die Personalabteilung. Am Schluss wusste die ganze Abteilung, was die Kollegin hat. Die Kollegin wurde dann alleine sitzen lassen in einem Büro, die anderen zogen um. Der Platz entsprach den Anforderungen, allerdings wurde aus dem Büro ein Stück weit Lagerrraum gemacht, dh. Fensterbänke voller Akten,Kisten usw. Die Kollegin leidete sehr darunter und war krank über einen längeren Zeit durch diese psychische Belastung. Als sie zurückkam wurde sie direkt wieder vom Chef zum Gespräch gerufen und wieder in den Senkel gestellt. Daraufhin hat die Kollegin, die ein Mobbing Tagebuch führte, die Geschäftsleitung und uns als BR konfrontiert damit, mit der Aussage, das dies aufhören soll, da sie ansonsten ernsthaft erkrankt. Die Geschäftsführung konfrontierte sie mit den Arbeitsunfähigkeitszeiten usw. Machte sich zwar Notizen und die Kollegin ging wieder auf ihren Platz. Am nächsten Tag wurde sie zum Chef gerufen, der mit einem von unserem BR da sass und konfrontierte sie mit dieser Liste und sagte, das sei Verleumndung und das Gespräch endete wieder mit Vorwürfen usw.

    Schlussendlich hiess es , das vertrauensverhältnis sei dadurch gebrochen, die Kollegin solle sich mit der Personalabteilung in verbindung setzen, so dass sie woanders hinkommt. Der BR und sie meinte, dass sie das nicht tue, da der arbeitgeber das wünscht. Es fanden dann Gespräche statt, mehrere mit dem Angebot gleiches Gehalt bis 31.12.2020 und Versetzung in den Posteingang (dort ist das Gehalt 2 Stufen niedriger). Ein anderes Angebot gäbe es derzeit nicht und am 31.12.2020 müsse man neu verhandeln, sollte es der Mitarbeiterin in der anderen Abteilung gefallen, ob man sich auf einer Stufe darunter, was immer noch eine Stufe höher wäre als im Posteingang gezahlt wird, einigt. Die Mitarbeiterin ist aber damit gar nicht einverstanden und hängt ziemlich in der Luft. Wir vom BR haben bisher nicht den Abteilungsleiter mit dem Mobbing konfrontiert, die Kollegin erwartet dies aber. Die Kollegin sagt, am 31.12.2020 will der vertrieb sie ja auch nicht wieder zurück, dann sei es ja immer noch Arbeitgeberseitig, dass sie da nicht mehr hin soll, Recht hat sie ja. Die Frage ist, ist es rechtens dass die kollegin einfach auf eine solche Stelle gesetzt wird? Sie kommt nicht zur Ruhe - sagt sie selbst , da sie weiss das Ende des Jahres das Theater wieder los geht. Ausserdem findet sie es nicht gut, dass sie die Konsequenz tragen musste und der Abteilungsleiter kein Gespräch hatte mit uns.

    Ist diese Versetzung rechtens? Die Stelle ist nicht gleichwertig - im Vertrieb war bereits ein Mobbing Vorfall - die Kollegin hatte geklagt - und gewonnen.

    Danke für eure Antworten

  • Hallo NO,


    tut mir leid für deine Kollegin. Hier scheint der BR gefragt zu sein.

    Ob eine Versetzung rechtens ist oder nicht, das müsst ihr in der Anhörung zur Versetzung prüfen. Den das ist eine Personelle Einzelmaßnahme und ihr seid in der Mitbestimmung.

    Daher meine Frage, habt ihr zur Versetzung eine Anhörung erhalten?

    Es fanden dann Gespräche statt, mehrere mit dem Angebot gleiches Gehalt bis 31.12.2020 und Versetzung in den Posteingang (dort ist das Gehalt 2 Stufen niedriger).

    Das ist eine Frechheit. Mit welcher Begründung soll die Kollegin so etwas akzeptieren?

    Hier könnte ihr euch auch gut vor der Kollegin positionieren. Ihr müsst im Vorfeld über so eine Maßnahme informiert werden. Und dann könnt ihr Stellung beziehen.



    Die Kollegin leidete sehr darunter und war krank über einen längeren Zeit durch diese psychische Belastung. Als sie zurückkam wurde sie direkt wieder vom Chef zum Gespräch gerufen und wieder in den Senkel gestellt. Daraufhin hat die Kollegin, die ein Mobbing Tagebuch führte, die Geschäftsleitung und uns als BR konfrontiert damit, mit der Aussage, das dies aufhören soll, da sie ansonsten ernsthaft erkrankt. Die Geschäftsführung konfrontierte sie mit den Arbeitsunfähigkeitszeiten usw. Machte sich zwar Notizen und die Kollegin ging wieder auf ihren Platz. Am nächsten Tag wurde sie zum Chef gerufen, der mit einem von unserem BR da sass und konfrontierte sie mit dieser Liste und sagte, das sei Verleumndung und das Gespräch endete wieder mit Vorwürfen usw.

    Das "STINKT" nach systematischem Rausgruseln und Vorsatz. Die Kollegin wird schikaniert und belastet. Und wenn Sie dadurch krank wird macht man ihr deswegen Vorwürfe.


    Bitte nicht falsch verstehen. Hat der Chef respekt vor euch? Habt ihr schon einmal einen Rechtsanwalt als Sachverständigen eingeschaltet? Eure Situation hört sich sehr verzwickt an. Könntet ihr hier nicht einen Rechtsbeistand gebrauchen um die Rechte der Kollegin zu wahren?


    Am Schluss wusste die ganze Abteilung, was die Kollegin hat. Die Kollegin wurde dann alleine sitzen lassen in einem Büro, die anderen zogen um. Der Platz entsprach den Anforderungen, allerdings wurde aus dem Büro ein Stück weit Lagerrraum gemacht, dh. Fensterbänke voller Akten,Kisten usw.

    Einer Kollegin mit dieser gesundheitlichen Vorgeschichte so zu behandeln ist aus meiner Sicht Mobbing.

    Ihr könntet hier einen Mobing-Moderator als Sachverständigen zur Unterstützung beschliessen.


    Wichtig ist, zeigt allen das Ihr etwas unternehmt. Mehr als nur Reden!!!!


    Ihr müsst über die Personalplanung im Vorfeld informiert werden. Ihr müsst zu einer Versetzung angehört werden.


    Erfolgt das?


    Viel Erfolg:thumbup:

  • Hallo,


    Als BR sollte man schon ansatzweise wissen, daß zumindest die Nichtbeachtung der Pflicht zur frühzeitigen Einschaltung des Integrationsamtes durch den AG einen belastbaren Ablehnungsgrund gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG für den BR darstellt.


    Und ein BR sollte auch der betroffenen ANin empfehlen, unbedingt zur Sicherung ihrer individualrechtlichen Ansprüche ggü. dem AG einen Fachanwalt - am besten für Arbeits- und Sozialrecht - aufzusuchen.


    Ein BR, der derart am "Schwimmen" ist bei rechtlichen Basics, sollte auch dringend seinen eigenen Schulungsbedarf überprüfen.

  • hallo , danke für die Antworten. Wir haben ehrlich gesagt nicht viel gemacht, da wir denken dass der Arbeitgeber da am längeren Hebel sitzen würde. Wir haben der Kollegin geraten den Job jetzt zu machen und zu zeigen dass sie wieder mehr präsent ist was die Krankenzeiten angeht und sich zu bewerben falls eine Stelle ausgeschrieben wird, auch wenn sie dann weniger verdient. Aktuell fühlt sich die Kollegin aber nicht gut dabei .

    Wir wurden befragt und haben zugestimmt . Sie erst auch aber momentan macht sie sich Gedanken ob das alles so ok ist da man sie auch an den Empfang setzten will, was sie aber gesundheitlich eigentlich Licht kann.

  • Hallo,


    das hier

    Wir haben ehrlich gesagt nicht viel gemacht, da wir denken dass der Arbeitgeber da am längeren Hebel sitzen würde.

    ist ziemlicher Quatsch und zeigt, daß Ihr keine Ahnung von Euren Rechten und Pflichten habt. Und Euer BRV als SBV wohl noch viel weniger.


    Mit dieser Handlungsweise

    Wir haben der Kollegin geraten den Job jetzt zu machen und zu zeigen dass sie wieder mehr präsent ist was die Krankenzeiten angeht und sich zu bewerben falls eine Stelle ausgeschrieben wird, auch wenn sie dann weniger verdient.

    habt Ihr Eurer Kollegin einen Bärendienst erwiesen und sie im Regen stehen lassen. Bei solcher Art von BR-Tätigkeit wird mir regelmäßig schlecht.

  • Guten Morgen,


    die Frage ist, was können wir jetzt noch tun? Sie hat mit uns das Gespräch gesucht, auch wegen Anwalt usw.

    Die Frage ist, wie weit kommt sie damit?

    Sie hat klar gesagt, dass sie sehr unglücklich ist mit der Situation und es ihr nicht gut geht. Ausserdem hat sie Angst, dass es am 31.12.2020 wieder anfängt, da die Versetzung ja nur befristet ist. Auch wegen des Mobbings macht sie uns einen Vorwurf, dass wir nicht reagiert hätten, sondern sie einfach aus der Abteilung genommen wurde und nur sie die Konsequenz zu tragen hatte. Auch da in dieser Abteilung schon mal Mobbing war und die andere Kollegin seinerzeit gewonnen hatte, deshalb kann sie gar nicht verstehen, dass nichts gemacht wurde.

  • Hallo Noe,


    wie Wolfgang (albarracin) unser alter Seelenschmeichler in seiner gewohnt einfühlsamen Art schon geschrieben hat:


    Die Vorwürfe der Kollegin an den BR sind nicht ganz unbegründet. Ihr hättet schon damals reagieren müssen und dem AG klar machen, dass er selbst Schuld ist an der Situation der Kollegin. Er hätte reagieren müssen und den mobbenden Kollegen in die Schranken weisen müssen. Auch die anderen Hinweise von meinen Vorrednern hätte man beachten müssen.


    Im Gegensatz zu Wolfgang, der die Erfahrung bereits gemacht hat, kann ich es schon verstehen, dass man als BR, der vielleicht noch nicht so lange besteht und noch nie mit solch einem Thema zu tun hatte, erst einmal dumm dasteht und nicht weis, was man tun soll.


    Dass du dich hier ans Forum gewannt hast, war aber bestimmt schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Da das Ganze jetzt schon eine Vorgeschichte hat, solltet ihr UMGEHEND als BR einen Fachanwalt konsultieren, damit der Euch dabei unterstützen kann, die MB-Rechte die euch bleiben, auch wahrzunehmen. Denn ganz offensichtlich fehlt es euch da an den entsprechenden Kenntnissen (sprich Schulung). Das muss jetzt eben der Anwalt ausgleichen.

  • Guten Morgen, danke für die Antworten.

    Die Kollegin überlegt ebenfalls einen anwalt aufzusuchen, allerdings hat sie natürlich Angst ihren Job ganz zu verlieren dadurch, aber so gefallen lassen, will sie es sich auch nicht.

    Wir hatten der Versetzung wie gesagt ja schon zugestimmt, die Kollegin auch, da man ihr mehr oder weniger auch Druck machte, da es keinen anderen Alternativen Job gibt.

  • Hallo,


    natürlich habt Ihr noch Möglichkeiten und auch die Pflicht, zu handeln.


    Die betroffene ANin sollte unbedingt den ganzen Vorgang rechtlich prüfen lassen. Ob sie dann gegen diese grobe Benachteiligung vorgeht, entscheidet sie selbst. Das wäre erst der zweite Schritt.

    Ihr solltet der Kollegin unbedingt empfehlen, sich auch an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst

    https://www.integrationsaemter…ionsfachdienst/77c438i1p/

    zu wenden, um eine Begleitung und Betreuung im aktuellen Konflikt zu bekommen.


    Ihr als Gremium habt nach wie vor die Pflicht, den AG zur Einbeziehung des Integrationsamtes aufzufordern - und zwar nachweislich schriftlich, um weitere Nachteile für die betroffene ANin zu vermeiden. Dies muß umgehend erfolgen, da die "Schwierigkeiten" iSd § 167 Abs. 1 SGB IX nach wie vor nicht beseitigt sind. Wartet ihr erst das Ende der derzeitigen befristeten maßnahme ab, kann es schon wieder zu spät sein.


    Und als Gremium solltet Ihr mal dringend grundsätzlich darüber beraten, ob Ihr Euch weiterhin derart von Eurem AG quasi am "Nasenring" vorführen lassen wollt oder ob Ihr Euch zukünftig anders aufstellen wollt.


    Wenn Ihr weiterhin auf die Ausübung Eurer Rechte und die Wahrnehmung Eurer Pflichten (zB Schulung) egal aus welchem Grund verzichtet, dann ist das ein schwerer Amtspflichtverstoss iSd § 23 BetrVG.

  • Es findet Mobbing in eurem Betrieb statt und die Kollegin hat sich an den BR gewandt (§84 BetrVG, ihr müsst also prüfen und in dem Fall sicher auch handeln), damit sie Hilfe bekommt. Dann zu hören, dass ihr einfach zu der Versetzung ratet war sicher nochmal ein Schlag ins Gesicht. Im Endeffekt wird sie das Gefühl haben, dass man mit ihr umspringen kann, wie man will, sie erfährt keinerlei Hilfe, die Kollegen dürfen mobben wie sie wollen und bekommen ihren Willen wie kleine Kinder und das Organ, das ihr helfen sollte und dem Ganzen Einhalt gebieten sollte tut nichts dagegen.

    Das wird nicht zu ihrer Gesundung beitragen, im Gegenteil. Und sowas spricht sich auch schnell im Betrieb rum, seid da ganz vorsichtig.


    Mobbing wird also in eurer Firma akzeptiert.


    Sie führt ein Tagebuch, das ist ja schon die halbe Miete, sie macht alles richtig und eigentlich hättet ihr hier mal §104 BetrVG auf den Tisch legen können. Wieso soll der Gemobbte noch mehr leiden, da muss der Mobbende weg vom Fenster und nicht noch seinen Willen kriegen. Ihr motiviert das Mobbing dadurch doch. Die Botschaft ist leider daneben.


    Und wenn die ganze Abteilung jetzt weiß, was die Kollegin hat, dann liegt hier auch ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, so etwas hat nicht zu passieren! Und Diskriminierunng aufgrund der Schwerbehinderung sehe ich auch, wenn ich lese, dass die Kollegin in einem Abstellraum sitzen muss. Geht auch nicht!


    Und das nur beim ersten Lesen des Themas, da steckt sicher noch viel mehr drin.

    Ihr solltet der Kollegin zu einem Anwalt raten, wenn ihr nichts unternehmen wollt. Ist sie in der Gewerkschaft? Dann könnte sie sich da Unterstüzung suchen und evtl. auch beim Integrationsamt (bin in der SBV nicht drin, deswegen bin ich mir nicht sicher, hier).


    Auf jeden Fall solltet ihr ganz dringend nochmal da dran, sonst ist die Message ganz eindeutig:

    du wirst gemobbt? Pech!


    Eurer armen Kollegin drücke ich die Daumen.

  • Geschrieben wurde ja schon viel zum Thema und auch es gibt reichlich Ratschläge.

    Wenn dich die Geschichte so lese sehe ich da schon einen roten Faden vom AG die Kolleging ganz los zu werden. Und wenn ich sie nicht zu 100% unterstützt ist sie auch bald nicht mehr in der Firma. Denn, da muss man schon sehr stark sein das durchzuhalten wenn man von allen verlassen ist.

    Mobbing - Ingnorieren von Arbeitsbedingungen - Unterstützung des AG vom BR weil nicht geschult - Herabstufung - und bald die Kündigung da ja eigentlich über.

  • Ich kann meinen VorrednerInnen nur zustimmen. Der BR hat da viel tu lange nicht nur zugeschaut, sondern zu Lasten der Kollegin mitgespielt. Umso dringender mein Tipp: Bekommt endlich Euren Arsch in die Höhe und setzt Euch für die Kollegin ein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Guten Morgen,


    einen Fachanwalt können wir nicht hinzuziehen, da der AG zustimmen muss, wenn wir diesen beauftragen. Wir sind nur ein kleiner Betriebsrat mit 7 Personen.

    Einen anwalt aufzusuchen raten wir der Kollegin ab, da sie unseres Erachtens dann gar keinen guten Stand mehr in der Fa. hat und mögliche Konsequenzen drohen. Die Kollegin erwartet allerdings von uns zu reagieren, auch auf das Thema Mobbing, da dies nicht der erste Fall war. Da der Personalchef sagt, es gäbe derzeit keinen anderen Job hat die Kollegin diesen eben jetzt angenommen, aber zufrieden ist sie natürlich nicht. Die Kollegin meinte aber, das sei auch nicht ihr Problem, wenn der AG keinen anderen Job für sie hat. Lt. Arbeitsvertrag ist Direktionsrecht erlaubt, allerdings nur auf gleichwertige Stelle mit gleichem GEhalt. Der personalchef hat mir als BR mitgeteilt dass er schauen will, dass die Kollegin ihr GEhalt behält auch in Zukunft. Die Frage ist, ob die Kollegin einen Job in der Poststelle auf Dauer machen will. Ausserdem bin ich nicht sicher, ob gesprochene Wort so viel Sinn machen und der kollegin tatsächlich das Gehalt bleibt. Die Kollegin ist derzeit unsicher, ob sie sich anwaltlich vertreten lässt, beraten lassen hat sie sich bereits, das wissen wir. Aber sie hat auch Angst davor gegen den AG zu schiessen, wegen Jobverlust usw..

  • Guten Morgen,


    einen Fachanwalt können wir nicht hinzuziehen, da der AG zustimmen muss, wenn wir diesen beauftragen. Wir sind nur ein kleiner Betriebsrat mit 7 Personen.

    Wir sind auch "nur" 7 und haben einen Honorarvertrag mit einem Anwalt ausgearbeitet. Ansonsten geht die Beauftragung auch per Beschluss, der AG muss nicht zustimmen, sondern bezahlen.



    Einen anwalt aufzusuchen raten wir der Kollegin ab, da sie unseres Erachtens dann gar keinen guten Stand mehr in der Fa. hat und mögliche Konsequenzen drohen.

    Weil sie jetzt so einen tollen Stand hat???

    Wenn ihr schon nichts tut, dann ratet ihr wenigstens zu den richtigen Schritten, die sie ergreifen kann. Was hat sie zu verlieren?? Ich würde in einem solchen Fall vor Gericht gehen und wahrscheinlich auch im Stillen schonmal mit der Jobsuche beginnen.... Meine Meinung.

    Die Kollegin erwartet allerdings von uns zu reagieren, auch auf das Thema Mobbing, da dies nicht der erste Fall war.

    Hat sie auch Recht. Und was habt ihr nun vor?


    Da der Personalchef sagt, es gäbe derzeit keinen anderen Job hat die Kollegin diesen eben jetzt angenommen, aber zufrieden ist sie natürlich nicht. Die Kollegin meinte aber, das sei auch nicht ihr Problem, wenn der AG keinen anderen Job für sie hat. Lt. Arbeitsvertrag ist Direktionsrecht erlaubt, allerdings nur auf gleichwertige Stelle mit gleichem GEhalt.

    Wäre ich auch nicht zufrieden. Ihr habt in diesem Fall so viele Hebel, die ihr in Bewegung setzen könntet, aber sie muss jetzt ausbaden, was keiner angehen will. Warum muss sie denn versetzt werden? §104 BetrVG: Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer. SIE stört nicht, der Mobber stört und hat entfernt zu werden. Ob nur aus der Abteilung, oder ganz aus dem Betrieb, das wäre auch zu klären.

    Wo soll das denn hinführen? Das Signal ist jetzt für Abteilungsleiter und Kollegen: derjenige passt mir nicht, den mobb ich weg und der BR guckt zu.

    Lt. Arbeitsvertrag ist Direktionsrecht erlaubt, allerdings nur auf gleichwertige Stelle mit gleichem GEhalt.

    Direktionsrecht heißt nicht, dass der AG machen darf, was er will, dafür gibt es ja immer noch das BetrVG (Nein im Ernst: wart ihr je bei einer Schulung??)


    Ausserdem bin ich nicht sicher, ob gesprochene Wort so viel Sinn machen und der kollegin tatsächlich das Gehalt bleibt.

    Nein, labern kann man viel, wenn der Tag lang ist. Und die können jetzt das Blaue vom Himmel versprechen, aber am Ende tut keiner was, wenn es anders kommt. Und das weiß ganz sicher auch eure Kollegin.


    Die Kollegin ist derzeit unsicher, ob sie sich anwaltlich vertreten lässt, beraten lassen hat sie sich bereits, das wissen wir. Aber sie hat auch Angst davor gegen den AG zu schiessen, wegen Jobverlust usw..

    Ich weiß gar nicht mehr, wie ich das formulieren soll. Natürlich hat sie Angst, denn sie denkt ja jetzt, dass sie eh keine Rechte hat und der AG machen kann, was er will, weil ihr keiner hilft.

    Ich wiederhole: wenn ihr nichts macht, dann schickt sie wenigstens zu einem Anwalt. Gewerkschaft zum Beispiel!


    Bei Mobbing hört doch echt der Spaß auf. Was macht ihr als BR jetzt?

    Ich mag so harte Worte eigentlich nicht, aber für mich sieht es beinahe noch so aus, als würdet ihr euch aktiv, aber mindestans mal passiv, an dem Mobbing gegen die Kollegin beteiligen.... Sie ist psychisch krank, sie wird weiter in die Enge getrieben, sie möchte Hilfe und wird sitzen gelassen.

    Habt ihr Schulungen besucht???

    TUT ETWAS!

  • Hallo Noe,


    was spricht dagegen das Ihr euch anwaltlich beraten lässt?

    Ihr macht einen Beschluss im Gremium, vorher den favorisierten Anwalt kontaktieren, Er macht euch sicherlich gerne einen kostenlose Beschlussvorlage.

    Dem AG gegenüber könnt Ihr argumentieren das diese Beratung neutral und ergebnisoffen erfolgt.


    Nach der Beratung könnt ihr weiter entscheiden wie Ihr vorgeht.


    Viele Grüße

    Bernd