Hallo zusammen,
vor kurzem hatten wir einen Fall von Arbeitszeitbetrug in der Fa.
Ein MA hatte nachweisbar Arbeitszeit erschliechen. Der Vorgang ist abgeschloßen.
Der MA wird noch weiter beschäftigt.
Jetzt frage ich mich, muss der MA die zu unrecht gebuchte Arbeitszeit wieder abtreten?
Kann der AG Zeiten zurückbuchen?
Könnte mir hier jemand den "Rechtlichen Weg" weisen?
Meine Suche hat eine Menge zum Thema Arbeistzeitbetrug erbracht, jedoch nicht zu der Frage der Wiedergutmachung.
Vielen Dank für eure Tips.