In welche Richtung bitte?

  • Hallo zusammen,


    vor kurzem hatten wir einen Fall von Arbeitszeitbetrug in der Fa.

    Ein MA hatte nachweisbar Arbeitszeit erschliechen. Der Vorgang ist abgeschloßen.

    Der MA wird noch weiter beschäftigt.


    :?:

    Jetzt frage ich mich, muss der MA die zu unrecht gebuchte Arbeitszeit wieder abtreten?

    Kann der AG Zeiten zurückbuchen?

    :?:

    Könnte mir hier jemand den "Rechtlichen Weg" weisen?


    Meine Suche hat eine Menge zum Thema Arbeistzeitbetrug erbracht, jedoch nicht zu der Frage der Wiedergutmachung.


    Vielen Dank für eure Tips.

  • Natürlich, hier wurde ja fehlerhaft dokumentiert (In diesem Fall mit Vorsatz). Also muss die fehlerhafte Dokumentation korrigiert werden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Jetzt frage ich mich, muss der MA die zu unrecht gebuchte Arbeitszeit wieder abtreten?

    Kann der AG Zeiten zurückbuchen?

    Auf gar keinen Fall!!!


    Wenn ich beim Ladendiebstahl erwischt werde, darf der Ladenbesitzer zwar die Sheriffs rufen, mir Hausverbot erteilen, mit dem Finger wackeln und du, du, du sagen, aber auf gar keinen Fall darf er seine Ware wieder an sich nehmen. Die gehört ja jetzt mir. Habe ich schließlich ordnungsgemäß gestohlen!


    Ich denke, in diesem Fall kämst du gar nicht auf die Idee, die Frage zu stellen. Aber rechtlich geht es letztlich genau um so einen Fall. Und damit sollte klar sein, dass selbstverständlich die Zeiten zu korrigieren sind.


    (Gleichwohl DARF der AG darauf verzichten, so wie er auch auf die Kündigung verzichtet hat. Es gibt also keine Pflicht, das zu korrigieren.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Ergo 101,


    normalerweise gibt es nur den Freiflug wie Lexipedia schon schrieb.

    Wenn euer AG die Person weiter beschäftigt ist das seine Sache.

    Auch ob er sich die erschlichene Zeit zurück holt ist seine Sache. Wenn die Zeiten genau zu erfassen sind

    die er sich erschlichen hat, kann der AG diese natürlich zurückfordern.

    Falls die Zeiten nicht genau zu erfassen sind, wäre ich in so einem Fall, aus Sicht des BR

    auf der großzügigen Seite des AG.

    Lass den AG doch etwas mehr abbuchen als nachgewiesen werden kann, der AN soll froh

    sein noch seinen Job zu haben.

    Vermuten tue ich aber das nicht viel passiert da er ihn nicht entlassen hat.

    Die Entscheidung würde ich hier dem AG überlassen und mich bedeckt halten.

  • Mir stellen sich hier schon 2 Fragen:

    Warum hat der AG von einer Kündigung abgesehen?

    Was wird wohl mit dem nächsten MA passieren, der sich denkt, der Kollege hats versucht und hat weiter seinen Job, dann probiere ich es auch mal, der AG wird mir dann sicher auch nicht kündigen.


    Wenn der 2 Fall bei euch auftaucht und der AG kündigt dann, wie wollt ihr dann als BR entscheiden?

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Diese entsprechen dem gesunden Menschenverstand und dem kann ich gut und gerne folgen.

    Mir stellen sich hier schon 2 Fragen:

    Warum hat der AG von einer Kündigung abgesehen?

    Der Sachverhalt ist kompliziert. Wir als BR haben beschloßen darauf hinzuarbeiten das der MA eine zweite Chance bekommt.



    Was wird wohl mit dem nächsten MA passieren, der sich denkt, der Kollege hats versucht und hat weiter seinen Job, dann probiere ich es auch mal, der AG wird mir dann sicher auch nicht kündigen.

    Das könnte tatsächlich geschehen. Um dem Vorzubeugen MUSS das Verhalten spürbare und für die Belegschaft sichtbare Konsequenzen haben.


    In unserem Gremium ist die Schwelle um einer Kündigung zuzustimmen hoch.

    Meine Anfrage soll nicht zu dem Eindruck führen das wir Arbeitszeitbetrug tolerieren. Von meinem Rechtsempfinden her sollte der MA zusätzlich die Kosten für die angefallenen Gespräche zu dieser Angelegenheit tragen.

    Eine Kündigung war aus unserer Sicht jedoch nicht zwingend notwendig. Der AG hat sich darauf eingelassen.


    Vielen Dank

  • Lass den AG doch etwas mehr abbuchen als nachgewiesen werden kann, der AN soll froh

    sein noch seinen Job zu haben.

    Das kann unmöglich dein Ernst sein. Seit wann wird ein Unrecht durch ein zweites Unrecht korrigiert?


    Und was das hier angeht:


    Was wird wohl mit dem nächsten MA passieren, der sich denkt, der Kollege hats versucht und hat weiter seinen Job, dann probiere ich es auch mal, der AG wird mir dann sicher auch nicht kündigen.


    Wenn der 2 Fall bei euch auftaucht und der AG kündigt dann, wie wollt ihr dann als BR entscheiden?

    Ein alter Grundsatz sagt: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht! Sprich, jeder Fall ist einzeln zu bewerten.


    Ich bin ganz Deiner Meinung, dass es mindestens mal unglücklich ist, wenn der AG hier kein deutliches Signal setzt. Aber Ansprüche kann niemand daraus ableiten!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Als jemand, bei dem auch schon augenrollend übergangen wird, wenn er mal wieder mit dem Zeitgeist fremdelt oder seine Grummeleien mit "früher war die Arbeit (die Gesellschaft/die Politik/die Musik/der Fußball...) noch besser" beginnt, möchte ich mal einige -möglicherweise antiquierte- Standpunkte zum besten geben.


    Einem AG, der fähig ist, auch mal Gnade vor Recht ergehen zu lassen, würde ich keine Führungsschwäche unterstellen, sondern ihm zugestehen, daß er sich Empathie bewahrt hat - oder den entstandenen Schaden mit den Interessen des AN verrechnet hat.


    Dem AN würde ich zugestehen, dass er (sofern er etwas An- und Verstand besitzt) aus seinem Fehler lernt und gerade diese milde Reaktion des AG mehr bewirkt, als wenn er sofort die Kündigungskeule geschwungen hätte.


    Den Kolleg/innen sollte man schon zutrauen, dass sie Recht von Unrecht unterscheiden können und kein Gewohnheitsrecht auf Arbeitszeitbetrug daraus ableiten.


    Dem BR stände es sicher gut zu Gesicht, wenn er -bei aller naturgemäßen Gegnerschaft- solche Zeichen zu würdigen weiß und im Gegenzug auch nicht jedesmal gleich scharf schießt, wenn dem AG mal ein Anhörungsfehler unterläuft.


    Daher Gratulation an alle Beteiligten, wie dieser Fall gelöst wurde.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    zu der Mann mit der Ledertasche: gut gesprochen

    zu Moritz: natürlich wird kein Unrecht durch ein anderes korrigiert. Nur nehmen wir mal an der Kollege

    hat um 3 Tage betrogen. Der AG möchte 3.5 Tage abziehen auch wegen seiner Arbeit. Hier würde ich als BR

    kein Fass aufmachen. Wenn der AG doch sagt: " Hör zu lieber Mitarbeiter du hast mich um 3 Tage betrogen

    und ich ziehe dir 3.5 Tage ab, lasse dich aber weiterarbeiten. Warum nicht ? Wie Ergo auch schreibt Kostenbeteiligung.