Betriebsratssitzungen, Teilnahme via Skype/Videokonferenz

  • Hallo zusammen,


    wie haltet ihr es mit der Präsenzpflicht bei BR-Sitzungen bzw. Personalausschuss-Sitzungen?

    Nach meiner Kenntnis gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung,

    nach der die Teilnahme an BR-Sitzungen via Skype erlaubt wäre.

    Andererseits erleben wir gerade eine Pandemie und pragmatische Lösungen sind gefragt,

    denn auch Betriebsräte haben ein Recht darauf, dass ihre Gesundheit geschützt wird.


    Ich frage mich auch gerade, wie könnten wir Betriebsräte uns so organisieren,

    dass wir zeitnah einen koordinierten Vorstoß in Richtung der Legislative bzw. der Judikative machen,

    mit dem Ziel, eine Lösung für unser Problem zu bekommen.


    Beste Grüße,

    Horst

  • Moin,


    ich denke mal die reine Teilnahme und Diskussion über Videokonferenzsysteme dürfte kein Problem darstellen. Hakelig wird es, wenn rechtssicher Beschlüsse gefasst werden sollen/müssen. Stellt Euch vor Ihr wollt jetzt etwas beschließen was dem AG nicht passt, und Eure Beschlussfassung ist nicht rechtssicher.


    Wir haben z.B. konkret zudem das Problem, dass der AG die betriebskritischen Mitarbeiter in Dienstgruppen eingeteilt hat, und die Gruppen untereinander keinen Kontakt haben sollen, um Übersprünge zu vermeiden. Unsere BR-Mitglieder gehören nun zu unterschiedlichen Gruppen. Wir werden trotzdem Präsenzsitzungen abhalten, aber dabei deutlich Distanz wahren. Ab morgen wird die Verhandlung über Kurzarbeitergeld auf der TO stehen, das wird die erste Bewährungsprobe.

  • Wir werden erstmals die Möglichkeit einer Telefonkonferenz für eine Personalausschusssitzung nutzen müssen.

    Die Mitglieder des Ausschusses sind über das gesamte Geschäftsgebiet verteilt, einige befinden sich im Home Office, zudem ist einigen strikt untersagt, Kontakt zu anderen Standorten aufzunehmen um eine mögliche Ansteckung untereinander zu minimieren.


    Für diese Telko nutzen wir einen kostenlosen Webdienst, die Zugangsdaten zum virtuellen Konferenzraum sind nur den Ausschussmitgliedern bekannt und werden auch erst kurz vor der Sitzung bekannt gegeben werden.


    Ich denke, dass ist bei der momentanen Situation die Alternative, um weiterhin als BR handlungsfähig zu bleiben.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Stimmt euch doch mit dem AG ab und scließt eine BV ab, dass die Anfechtung von Beschlüssen basierend auf Formfehlern durch Telekonferenz ausgeschlossen ist. Dann ist zumindest beiderseitig zu erkennen, dass ihr der aktuellen Situation Rechnung tragt und trotzdem sorgfältig arbeitet.

  • Stimmt euch doch mit dem AG ab und scließt eine BV ab, dass die Anfechtung von Beschlüssen basierend auf Formfehlern durch Telekonferenz ausgeschlossen ist. Dann ist zumindest beiderseitig zu erkennen, dass ihr der aktuellen Situation Rechnung tragt und trotzdem sorgfältig arbeitet.

    Ich finde in der jetzigen Zeit sollte das durchaus möglich sein. Der AG hat jetzt auch andere Sorgen, als sich um einen nicht ganz sauberen Beschluß zu kümmern.

    Rechtlich sind wir uns bestimmt einig ist es verboten.

    Praktisch sehe ich das wie der Nordfriese

    Ich denke, dass ist bei der momentanen Situation die Alternative, um weiterhin als BR handlungsfähig zu bleiben.

  • Hallo Tobias,

    wenn schon ein Ausschuss der aus 5 Personen besteht, auf Grund der von mir beschriebenen Umstände andere Wege geht als das Gesetz dieses vorsieht, wie sollte dann wohl ein BR, bestehend aus 15 Personen, eine BV abschließen? Etwa auch per Telko?

    Wir haben unser Vorgehen mit dem AG besprochen, der hatte uns nahe gelegt, wenn Möglich, dieses so zu machen wie wir es nun tun werden.

    Wir werden mit Sicherheit auch keine großen Dinge bearbeiten. Lediglich das dringend erforderliche wird per Telko gemacht (Dienstpläne z.B.) damit der Betrieb möglichst reibungslos weiter gehen kann.


    Wir sind uns alle einig, dass wir sobald wie möglich, den normalen BR-Betrieb, der dem BetrVG entspricht, wieder aufnehmen.


    Besondere Situationen erfordern besondere Vorgehensweisen.


    Ich wünsche allen Betriebsräten, in dieser Ausnahmesituation, alles Gute und bleibt gesund.

    :)

    Das Leben ist Veränderung

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  • dass wir zeitnah einen koordinierten Vorstoß in Richtung der Legislative bzw. der Judikative machen,

    mit dem Ziel, eine Lösung für unser Problem zu bekommen.

    Bei allem Verständnis für den Wunsch nach Rechtssicherheit, aber meinst du nicht, wir haben größere Probleme?


    Und wie funktionieren Gesetzesänderungen? Durch Versammlung und Lesung der Entwürfe etc. pp, d.h. nur wenn sie genau das tun, was im Moment nicht opportun ist. Insofern: einfach machen. Die Rechtslage klären wir hinterher!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wir werden weiterhin unsere BR Sitzungen innerhalb eines Raumes abhalten.

    Wir nehmen wohl einen größeren Raum damit wir die 2m Abstand Einhalten können.

    Kein Küsschen :* kein Händeschütteln.

    Ich möchte die Diskussion für die Zukunft, ob Sitzungen nicht doch via Video geführt werden können, keinen Vorschub leisten.

    Auch nicht in der jetzigen Situation.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • hallo Zusammen,


    wir sind ein 11er Gremium in einer Finanzdienstleistungsbranche. Knapp die Hälfte meines Gremiums befindet sich in Homeoffice, auch etliche der Ersatzmitglieder. Wir haben noch einen Außenstandort (dort sind 3 Ersatz-BR's), welche aufgrund Anweisung des Arbeitgebers den Hauptstandort nicht betreten dürfen, um eine Ausbreitung zu vermeiden.


    § 33 BetrVG + Kommentierung sagen ganz klar: Beschlüsse im Umlaufverfahren und/oder Telko, Videokonferenz o.ä. sind nicht möglich. Klar hängt hier die Rechtsprechung hinterher.


    ich brauche jetzt eine praktische Lösung, damit alle Kollegen*innen hier vernünftig (ob noch im Büro oder im Homeoffice) arbeiten können.


    Viele Grüße aus Köln

  • 3 Ersatz-BR's), welche aufgrund Anweisung des Arbeitgebers den Hauptstandort nicht betreten dürfen

    Das geht mal gar nicht wenn diese 3 EBRM zur Sitzung kommen sollen.


    Was hält euch ab, nach Rücksprache mit dem AG, einen großen externen Raum anzumieten und dort eure Sitzung abzuhalten? Lehnt er das ab trefft ihr euch so wie sonst auch

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Gacky,


    dann macht ihr die BR-Sitzung halt nicht am Standort sondern mietet hierfür den Besprechungsraum der Gewerkschaft und teilt das euerem AG mit.

    Nicht der AG beschließt, alle sind im homeoffice, sondern der AG schlägt vor und sucht mit dem Br die praktikable Lösung.


    Wir sind in der deutschen corona-Hochburg aktiv.


    homeofficeangebot zwischen AG und BR vereinbart


    BR-Sitzungen finden lokal weiterhin statt aber mit dem Ag ist abgeklärt, solange wir wegen Corona im Homeoffice sind werden wir uns nur um wichtige mitbestimmungsrelevante Themen kümmern. Alles was nicht zwingend erforderlich ist wird nicht vom AG beantragt und muss damit nicht im BR behandelt werden, damit werden die BR-Sitzungen die wöchentlich stattfinden deutlich in der Dauer reduziert.


    Wir haben alles was nicht zwingend für den Betrieb erforderlich ist im gegenseitigen einvernehmen on hold gesetzt!


    Also in der Not findet man auch lösungen, und sehen wir es mal realistisch, spätestens in 2 Wochen steht in Europa für 2-3 Wochen alles still, um den Virus zu bekämpfen. Warum wir hier nicht von den Chinesen gelernt haben und das Rad selber neu erfinden müssen verstehe ich nicht. Ist wohl typisches Westdenken!!


    gruß

    Rabauke

  • HI, was macht man wenn z.B. im GBR oder KBR? Beschlüsse gefasst werden müssen um GBV´s oder KBV´s unterschreiben zu können? Reisen ist momentan aber nur sehr kompliziert, bzw. ist das Reisen (auch zwischen den Standorten) untersagt. Dazu kommend arbeiten fast alle aus dem Homeoffice.


    Nach BetrVG müssen nun alle Kolleginnen, bzw. Kollegen regelmäßig aus den unterschiedlichen Teilen Deutschlands anreisen um einen Beschluss zu fassen. Und bei der Masse der Themen wird das noch lange so gehen.

    Eine Unterschrift des Vorsitzenden ohne Beschluss ist nicht möglich.


    Was also tun?

    MrSonnenschein

  • Hallo Rabauke,


    Nicht der AG beschließt, alle sind im homeoffice, sondern der AG schlägt vor und sucht mit dem Br die praktikable Lösung

    ist bei uns leider aber so - der Arbeitgeber bzw. die Bereichsleiter hat / haben die Schlüsselpersonen benannt und diese sind jetzt im Homeoffice.


    Eine Handvoll wackerer Kolleginnen und Kollegen arbeitet weiterhin hier vor Ort.

    ich habe mit unserem Rechtsbeistand heute morgen telefoniert, dieser orientiert sich ganz klar am § 33 BetrVG und der Kommentierung.


    Wir haben hier - aufgrund Anfechtung Betriebsrat im letzten Jahr und erst vor kurzem erfolgter Neuwahl - zu viele Fronten offen. an eine BV o.ä. ist aktuell noch gar nicht zu denken.


    Ich brauche eine praktikable Lösung; die Kolleginnen und Kollegen, welche im Homeoffice sind, wollen nicht mit ÖPNV hier an den Standort kommen - für mich nachvollziehbar.


    ich möchte aber auch vermeiden, dass die Beschlüsse anschließend angreifbar sind.


    Viele Grüße aus Köln

    Gacky

  • Wir haben eine Regelungsabrede mit dem AG vereinbart.

    Der AG erkennt die Beschlussfassung in der Form Telco/Videokonferenz an.


    Die Beschlüsse müssen dann heilend in einer regulären BR Sitzung nachgeholt werden.

    Sollten wir eine Anhörung für eine aoK reinbekommen oder andere kritische Themen anliegen, dann kommen wir an einem Präsenztermin nicht vorbei.

  • Wir haben noch einen Außenstandort (dort sind 3 Ersatz-BR's), welche aufgrund Anweisung des Arbeitgebers den Hauptstandort nicht betreten dürfen, um eine Ausbreitung zu vermeiden.

    Seit wann hat denn der Arbeitgeber ein Weisungsrecht gegenüber dem Betriebsrat, wenn es um die organisatorische Gestaltung der Betriebsratsarbeit geht?


    Grundsätzlich sollte man sich aber als BR schon überlegen, wie er die Betriebsratsarbeit, in solchen Situationen wie eben, organisiert .

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Die Frage ist ja nicht nur, ob der AG die Beschlüsse anerkennt, sondern vor allem auch die Mitarbeiter.

    Insbesondere in dieser Situation gilt es unter Umständen auch weitreichendere Beschlüsse, wie z. Bsp.: BV Kurzarbeit oder dergleichen zu beschließen. Da sollte man lieber auf dem eindeutig rechtssicherem Weg sein.

    Die persönliche Präsenz bei Beschlüssen hat neben dem eher gegebenen Datenschutz auch den Zweck, dass Beschlüsse mit dem Ausschluss äußerem Druck getroffen werden können.

    Reine Diskussionen gehen sicher per Videokonferenz oder dergleichen. Aber Beschlüsse weiterhin persönlich.

  • App Empfehlung: Jitsi Meet verfügbar auf App Store und Google Play - kinderleicht zu bedienen


    Im Dateianhang der aktuelle Rundbrief der IGMetall

    Hier der Begleittext der Email:



    Liebe Krisengeplagte und viel gefragte Betriebsräte,



    zustimmend habe ich die Ministererklärung von Hubertus Heil bzgl der Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten zur Kenntnis genommen. Gibt es dazu seitens der IGM eine Handlungsempfehlung und vorbereitete Muster Texte? Das wird eure nächste Frage an mich sein…



    Ich könnte mir das Abhalten von BR Sitzungen und Fassen von Beschlüssen in einer Videokonferenz befristet auf die Dauer der Kontaktverbote vorstellen, als:


    • Regelungsabrede – Dazu wäre ein Mustertext hilfreich. Ich arbeite daran.
    • Einseitige, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers an den BR, dass er Beschlüsse, die während der Dauer der Kontaktverbote gefasst wurden, nicht aus formalen Gründen arbeitsgerichtlich überprüfen lassen wird. Natürlich sollte dieses Verfahren kein Präjudiz für die Zeit nach Aufhebung der Kontaktverbote darstellen und anschließend ersatzlos entfallen.


    Ein paar Sicherheiten für die BR Arbeit während dieser Zeit könnten auch noch aufgenommen werden; dazu habe ich auch ein paar Ideen.



    Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir berichten könntet dass ihr bereits betriebliche Regelungen gefunden habt und wie diese konkret aussehen.



    Bleibt gesund und beste Grüße,



    Heiner