Beratung bei Dauernachtschichtlern

  • Liebe Kollegen,


    mich suchte kürzlich ein Mitarbeiter zur Beratung auf. Der Mann arbeitet in Dauernachtschicht und ist somit außerhalb seiner Arbeitszeit am frühen Nachmittag bei mir gewesen.

    Unser HR meint nun, dies sei Privatvergnügen und er bekäme die Zeit nicht gutgeschrieben (wir arbeiten bei uns mit Gleitzeitkonten).


    Liege ich falsch oder wird hier nicht über § 39 III BetrVG (analog) die Zeit, die ein Dauernachtschichtler außerhalb seiner Arbeitszeit meine Beratung in Anspruch nimmt, als Arbeitszeit gewertet?

    Falls ja: Hat jemand eine handfeste Kommentierung oder dergleichen? Im Däubler finde ich zu § 38 III BetrVG nur die Information für eher übliche Konstellationen, wenn also ein Kollege mich während seiner üblichen Dienstzeit aufsucht.


    Danke für jede Hilfe!

    Daniel

  • Hallo Daniel,


    der §39 zieht nicht, da er ja kein Geld abgezogen bekommt. trotzallem kann die Zeit gutgeschrieben werden, analog zu der Zeit für Betriebsversammlungen die ausserhalb der AZ sind.

    Die Frage ist nur, hat er das auch vorher seinem Vorgesezten angezeigt (also dem Vorgesetzten mitgeteilt, hör mal ich muss mich beim BR Informieren und werde morgen um 16 Uhr dahin gehen)? Das ganze mit der Frage, die Zeit wird doch auch erfasst und gutgeschrieben wie bei den Betriebsversammlungen oder?


    Wenn er es nicht vorher angemeldet hat sehe ich das etwas anders. Nun stellt sich die Frage, wie für euch BR (freigestellt nehme ich an) die dauernachtschicht dann abgedeckt werden kann.

    genau damit würde ich zum Arbeitgeber gehen. hör mal arbeitgeber, wenn uns vereinzelt (was sehr selten vorkommt) ein kollege der Dauernachtschicht während der "Tagesschicht" für eine Beratung aufsucht erwarten wir als BR, dass dieses zeit dem Kollegen gutgeschrieben wird. Solltest du dieses nicht wollen, OK, dann werden wir als BR zukünfig mindestens 1xWoche die Freistellungszeit auf die Sonntag nacht Beginn um 1:00 Uhr legen müssen und somit fällt dann für uns die Nachtschicht und Sonntagszulage an. Tut uns leid, aber dann läßt du uns keine andere Wahl. Wir müssen auch für diese Kolleginnen und Kollegen ansprechbar sein.


    Ich denke bei Beherrschung des kleinen 1x1 erkannt der AG dann schon, was besser für ihn ist.


    Gruß

    rabauke


    (PS: wir hatten auch mal diese Sprechstunden für die Dauernacht eingeführt und dann nach 2 Monaten wieder abgestellt, weil Einigung erzielt)

  • Moin Rabauke,


    dank dir vielmals für deine Ideen!

    § 39 BetrVG greift also nicht. Hm. - Es gibt hier für diesen Fall eines Dauernachtschichtlers, der Beratung von SBV oder BR in Anspruch nehmen will und das aus faktischen Gründen nur während der "Tagschicht" machen kann, tatsächlich keine klare Regelung oder Kommentierung? Ich habe mich in der Kommentierung zu § 44 BetrVG (betrifft Betriebsversammlungen) eingelesen und finde dort auch keine Analogie zu SBV-Beratungen oder dergleichen.


    Die Idee, meinem AG mitzuteilen, dass ich dann halt ab jetzt x mal im Monat selbst zur Nachtschicht erscheine (inkl. Zulagen), um auch für diese Kollegen ansprechbar zu sein, ist natürlich sehr clever! Nur leider ist das für mich keine Option, ich würd's zeitlich wegen familiärer Verpflichtungen nicht hinbekommen.

    Insoweit suche ich also noch immer nach einer Möglichkeit, dass dem Kollegen seine Zeit, die er außerhalb seiner Arbeitszeit in meiner Beratung verbracht hat, auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird. Da ist dann die Idee mit der Sprechstunde des Nachts natürlich ein super Argument. Nur wäre das für mich eben ein stumpfes Schwert.


    Ist denn ein Dauernachtschichtler nicht seinen anderen Kollegen gegenüber benachteiligt, wenn er darauf verwiesen wird, seine Interessenvertretung nur während seiner persönlichen Freizeit aufsuchen zu können? Lässt sich da echt nichts über das Gesetz herleiten?


    Viele Grüße und allen einen entspannten Tag,

    Daniel

  • Hallo Daniel

    ich denke du findest nichts dazu, weil der 39er es dem BR ausdrücklich erlaubt den Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz aufzusuchen.

    Ich weiß jetzt nicht ob du alleiniger BR bist aber wenn es dir nicht möglich ist kann ja auch ein andres BR Mitglied, dem AN in der Nachtschicht aufsuchen.

  • Na okay, dann werde ich wohl Rabaukes Vorschlag aufgreifen und unserer Personalabteilung kundtun, dass ich fortan ein Mal die Woche Nachts zur Beratung vor Ort sein werde. Mal gucken, wie er reagiert und ob ich's im Zweifel doch privat organisiert bekomme...

    Unser BR ist sehr groß, über 30 Leute. Allerdings geht's hier um die SBV und hier sind wir nur zu zweit, wobei mein Kollege aktuell nicht vor Ort ist und ich allein für knapp 400 Schwerbehinderte da sein muss. Zu zweit ist's schon herausfordernd, aber allein ist's echt völlig verrückt. - Ich hoffe, dass sich zur nächsten Wahl mehr Stellvertreter aufstellen lassen.

  • Wenn es um SBV handelt bin ich raus. Da kenne ich mich nicht aus und ich kann dir auch nicht sagen ob es im Sozialgesetzbuch dazu was gibt. Ich war von BR Arbeit ausgegangen.

    Aber das sind ja andere hier im Forum die Experten;)

  • Hallo DkLB bei mehr als 400 Schwerbehinderten und Gleichgestellte habt ihr doch die SBV vollständig freigestellt und wenn erforderlich den ersten Stellv. , den zweiten Stellv. und den dritten stellvertreter (denn soviele solltet ihr zumindest nach dem gesetz gewählt haben) für bestimmte Aufgaben freisgestellt. Was spricht dagegen, einen Kollegen der Nachtschicht davon zu überzeugen, dass er als Stellv. SBV kandidiert wund sich für die belange der Schwerbehinderten Schichtmitarbeiter einsetzen soll, vorallem die auf Nachtschicht und sich hierfür auch x Stunden von der Arbeit freistellen darf?

    § 178 SGB IX in Verbindung mit § 179 SGB IX?


    Sprechstunde in der Nacht, nun, möglich wäre für dich da evt. auch im Übergang ( also von 1 Uhr bis 9 Uhr oder von 15 Uhr Start bis 24 Uhr oder oder.


    Es fällt mir schwer zu glauben, das sowas nicht möglich ist. Und wenn es nur 2 mal im Monat ist, oder bist du jeden tag nach feierabend bis zum Arbeitsbeginn am Folgetag nur zuhause?


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    klar, der Vertrauensmann ist freigestellt und auch ich als erster Stellvertreter wurde zu 100 % von ihm herangezogen. Natürlich hätten wir gern weitaus mehr Kollegen in der SBV und würden auch Stellvertreter Nr. 2 - 4 komplett heranziehen, um halbwegs Herr der Aufgaben zu werden. Aber bislang war das Interesse der Belegschaft, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, wohl eher gering. - Ich mach den Job jetzt in der ersten Periode und vor der nächsten Wahl werde ich schon aus Eigeninteresse ordentlich die Werbetrommel rühren. - Dein Vorschlag, direkt einen Kollegen aus der Nachtschicht davon zu überzeugen, sich aufstellen zu lassen, ist natürlich super! Werd ich mir auf jeden Fall merken.


    Für mich persönlich würde sich das mit der Nachtschicht allerdings echt schwierig gestalten; und das nicht deshalb, weil ich keinen Bock drauf hätte. Die zusätzlichen Zulagen wären mir natürlich genehm. Aber mit Frau im Schichtdienst im Krankenhaus und vier Kindern (8, 8, 6 und 2) würde das unser ohnehin straffes Zeitmanagement vermutlich arg überfordern... ;) Aber mal sehen, ich mache mir nochmal Gedanken, rede mit meiner Frau und, stimmt, ein, zwei Mal im Monat sollte das schon irgendwie zu schaffen sein.


    Viele Grüße,

    Daniel

  • Hallo Daniel,


    wenn deine Frau im Schichtdienst ist, dann gibt es doch sicher Montage an denen Sie Spätdienst oder Nachtdienst hat. Dann bietet sich für dich der "Nachtdienst von Mo 2 Uhr bis Mo 11 Uhr an" und am nächsten Tag arbeitest du dann wieder von 8 Uhr bis 17 Uhr. ich gehe mal davon aus, das Thema ist schnell durch.


    Also ich hatte nie Probleme Kandidaten zu finden, wenn ich Sie persönlich angesprochen habe und auch gesagt habe, woh ich als SBV ihre Aufgaben sehen. Frau XY aus dem Büros die sich als SBV hauptsächlich um den Bürobereich kümmern sollte, Herr XY auf der Produktion aa der sich hier kümmern sollte, Frau KK aus der Nachtschicht des Produktionsbereiches bb die sich hier kümmern sollte und der Herr WWW der sich um den Rest kümmern sollte, der nicht in meinem Einzugsgebiet lag. Abwechselnde Teilnahmen am BR und BR-Ausschuss-Sitzungen. Das alles einvernehmlich auch mit meinem Arbeitgeber abgestimmt, denn die Aufgabe der SBV sah ich eindeutig mehr in der Vermittleraufgabe. Ziel war es die zu betreuenden Personen bestmöglich zu unterstützen aber auch gemeinsam nach Lösungen zu suchen die dem Arbeitgeber helfen seine Verpflichtungen zu erfüllen. Von der Antragstellung von Zuschüssen bis zur Koordination gemeinsamer Termine mit den Behörden, Aufsichtsbeamten, technischen Beratern, IFB und Integrationsamt war da alles dabei.

    Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat mein Arbeitgeber erkannt, dass er auch Investitionen durch Dritte erhalten kann durch die Unterstützung der SBV.


    Gruß


    Rabauke