Ausgangssperre vs. Weg zur Arbeit vs. Entgeltfortzahlung

  • Hallo Zusammen.


    Bei uns ist es wahrscheinlich das in nächster Zeit eine behördlich angeordnete Ausgangssperre verhängt wird da wir uns in Grenznähe zu CZ befinden.

    Unser AG hat nun reagiert und ein Schriftstück aufgesetzt, indem folgendes durch Unterschrift der ArbN bestätigt werden muss:

    • mich in den letzten 14 Tagen nicht in einem CORONA-Risikogebiet (lt. aktueller RKI-Liste) aufgehalten zu haben.
    • dass ich keinen Kontakt zu einer nachweislich CORONA-infizierten Person hatte.
    • aktuell keine grippeähnlichen Beschwerden (wie Husten, Kopfschmerzen, Fieber, Hals- und Gliederschmerzen) zu haben.

    Wir haben im Betrieb 3 MA die vorsorglich nach Hause geschickt wurden. (Urlaub in Spanien, Urlaub in Süd Tirol, 3ter Grund unbekannt glaube normale Grippe)

    Eine Infektion ist bei allen drei Fällen noch nicht bestätigt.


    Wer den Zettel nicht unterschreibt, erhält keinen "Passierschein" im Falle einer Ausgangssperre.


    Mit folgenden Fragen werden wir regelrecht bombardiert und hoffe ihr könnt mir diese beantworten:

    1. Wird das Entgelt weitergezahlt wenn kein "Passierschein" ausgestellt wird?
    2. Wenn ja, von wem und muss der ArbN sich darum kümmern?
    3. Können arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn man der Arbeit fern bleibt?

    Auf die Frage an unseren Ansprechpartner im Unternehmen wurde mir sinngemäß folgendes gesagt:


    Wer zum heutigen Zeitpunkt keine Unterschrift auf diese Erklärung geben kann, muss sich im Falle einer Ausgangssperre einen eigenen Weg auf Arbeit suchen. Notfalls auch auf "gut Glück" ohne erwischt zu werden. 8|


    Diese Aussage halte ich für Blödsinn und zeugt für Ahnungslosigkeit in dieser schwierigen Situation. (Meine persönliche Meinung!)


    Keiner von uns kann zum jetzigen Zeitpunkt sicher sagen, das die 3 Kollegen die jetzt schon zu hause sind "Virenfrei" sind. Somit hätten theoretisch alle ArbN kontakt zu diesen Personen gehabt.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Wurde doch eigendlich schon in einem anderen Trade beantwortet von einem der "Gurus"

    BGB 615 DerMitarbeiter will arbeiten doch der Chef sagt nein, weil ich bestimme wer in die Firma kommt. "Passagierschein"

    1. Also ja

    2. Von AG

    3. Ja, außer der Cheff sagt ihm "du kommst hier nicht rein" Dann ist es kein fernbleiben sonder ein Annahmeverzug vom AG


    Wer was braucht um zur Arbeit zu kommen werden wir wohl erfahren wenn es von der Regierung beschlossen ist.


    Ich wusste noch gar nicht das Gesetze von deimen Chef erlassen werden. Ich dachte immer das macht die Regierung.;)

    Bleib gesund

  • Hallo,


    wieso hat der BR nicht interveniert ?

    Diese "Erklärung" mit ihren angedrohten Folgen ist doch MB-Pflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

    Weil der BR auch gerade erst davon erfahren hat. Ich habe 5 Meter in der Firma zurückgelegt und wurde von 10 Mitarbeitern belagert.


    Natürlich hast du Recht damit, das das Thema mitbestimmungspflichtig ist.

    Darum wollen wir uns nächste Woche kümmern. Da der ArbGeb. diese Schreiben bereits in Umlauf gebracht hat, sehe ich hier aber keine Möglichkeit mehr aktiv einzugreifen. Ich befürchte auch, das der Großteil der ArbN bereits unterschrieben hat, da mit Druck auf die Unterschrift verwiesen wurde.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Da der ArbGeb. diese Schreiben bereits in Umlauf gebracht hat, sehe ich hier aber keine Möglichkeit mehr aktiv einzugreifen. Ich befürchte auch, das der Großteil der ArbN bereits unterschrieben hat, da mit Druck auf die Unterschrift verwiesen wurde.

    Doch, ihr solltet eine einstweilige Verfügung beschließen, in der die Maßnahme sowie die bereits geleisteten Unterschriften für ungültig erklärt werden und dem AG eine Unterlassung weiterer mitbestimmungspflichtiger Anweisungen auferlegt wird.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Wer den Zettel nicht unterschreibt, erhält keinen "Passierschein" im Falle einer Ausgangssperre.


    Wer zum heutigen Zeitpunkt keine Unterschrift auf diese Erklärung geben kann, muss sich im Falle einer Ausgangssperre einen eigenen Weg auf Arbeit suchen. Notfalls auch auf "gut Glück" ohne erwischt zu werden.

    Ich bin doch immer wieder überrascht, was manche Leute für Vorstellungen haben.

    Nein, auch im Falle einer Ausgangssperre wird man nicht den Stacheldraht auf den Strassen ausrollen und Kontrollpunkte errichten und man wird auch keinen "Passierschein" brauchen. Was man evtl. brauchen wird ist eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass man nicht im Home Office arbeiten kann.

    Das der AG diese simple, schriftliche Bestätigung einer einfachen Tatsache an Bedingungen knüpft, die so gar nichts damit zu tun haben, ob Home Office möglich ist oder nicht, ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.


    Ich persönlich würde mir dann ein paar Visitenkarten vom AG (mit der Tel.Nr. des AG) ins Auto legen und ganz normal zur Arbeit fahren. Sollte ich dann tatsächlich mal angehalten und gefragt werden, wo ich den hin will, würde ich sagen:

    Zur Arbeit, Home Office ist bei mir nicht möglich und mein AG weigert sich mir das schriftlich zu bestätigen, hier ist seine Karte, rufen sie ihn an und fragen sie ihn.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Doch, ihr solltet eine einstweilige Verfügung beschließen, in der die Maßnahme sowie die bereits geleisteten Unterschriften für ungültig erklärt werden und dem AG eine Unterlassung weiterer mitbestimmungspflichtiger Anweisungen auferlegt wird.

    Mal angenommen wir beschließen das nächste Woche.

    Mit welcher Begründung sollten wir dies tun? ImMo sehe ich da nur die Nichtbeachtung des MBR vom BR.

    Das Schreiben würde danach doch das Gleche sein, oder sehe ich das falsch?


    Ich möchte vermeiden, das in der hektischen Corona-Zeit Anweisungen, die im Grunde der Gesundheit der ArbN gelten, in die Länge gezogen werden.


    :/

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Sollte ich dann tatsächlich mal angehalten und gefragt werden, wo ich den hin will, würde ich sagen:

    Zur Arbeit, Home Office ist bei mir nicht möglich und mein AG weigert sich mir das schriftlich zu bestätigen, hier ist seine Karte, rufen sie ihn an und fragen sie ihn.

    Auf dem "Passierschein" steht drauf, das Home-Office bei uns nicht möglich ist.

    Das Wort "Passierschein" wurde von unserem ArbGeb. festgelegt. klingt dramatisch, würde ich mich aber nicht so daran "aufhängen".

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

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  • Du hast dir Antwort doch schon selbst gegeben: In einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit wurde euer Mitbestimmungsrecht nicht beachtet. Danach könnt ihr immer noch den AG zu Verhandlungen auffordern und die genauen Regularien ausarbeiten.

    Zudem würde ich noch ein Schreiben an die MA herausgeben, nicht jeden Mist sofort zu unterschreiben und über die einzelnen Mitbestimmungsrechte des BR informieren.

    Wenn der AG erst mal mit Druck die Anweisung erteilt, dass alle sich das Firmenlogo auf den Hintern tätowieren lassen müssen und alle gehorsam zum Tätowierer rennen, könnt ihr auch mit einem anschließenden Prozess nichts mehr reißen. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Auf dem "Passierschein" steht drauf, das Home-Office bei uns nicht möglich ist.

    Ja, schon klar. Aber was hat das, was Ihr unterschreiben sollt, mit der Tatsache zu tun dass bei Euch kein Home Office möglich ist? Nichts! Der AG will etwas haben und um es zu bekommen droht er mit etwas das damit überhaupt nicht im Zusammenhang steht. Das grenzt schon an Nötigung.

    Wie effektiv diese Drohung ist und wie sehr das die MA verunsichert siehst Du ja selber.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

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