Hallo Zusammen.
Bei uns ist es wahrscheinlich das in nächster Zeit eine behördlich angeordnete Ausgangssperre verhängt wird da wir uns in Grenznähe zu CZ befinden.
Unser AG hat nun reagiert und ein Schriftstück aufgesetzt, indem folgendes durch Unterschrift der ArbN bestätigt werden muss:
- mich in den letzten 14 Tagen nicht in einem CORONA-Risikogebiet (lt. aktueller RKI-Liste) aufgehalten zu haben.
- dass ich keinen Kontakt zu einer nachweislich CORONA-infizierten Person hatte.
- aktuell keine grippeähnlichen Beschwerden (wie Husten, Kopfschmerzen, Fieber, Hals- und Gliederschmerzen) zu haben.
Wir haben im Betrieb 3 MA die vorsorglich nach Hause geschickt wurden. (Urlaub in Spanien, Urlaub in Süd Tirol, 3ter Grund unbekannt glaube normale Grippe)
Eine Infektion ist bei allen drei Fällen noch nicht bestätigt.
Wer den Zettel nicht unterschreibt, erhält keinen "Passierschein" im Falle einer Ausgangssperre.
Mit folgenden Fragen werden wir regelrecht bombardiert und hoffe ihr könnt mir diese beantworten:
- Wird das Entgelt weitergezahlt wenn kein "Passierschein" ausgestellt wird?
- Wenn ja, von wem und muss der ArbN sich darum kümmern?
- Können arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn man der Arbeit fern bleibt?
Auf die Frage an unseren Ansprechpartner im Unternehmen wurde mir sinngemäß folgendes gesagt:
Wer zum heutigen Zeitpunkt keine Unterschrift auf diese Erklärung geben kann, muss sich im Falle einer Ausgangssperre einen eigenen Weg auf Arbeit suchen. Notfalls auch auf "gut Glück" ohne erwischt zu werden.
Diese Aussage halte ich für Blödsinn und zeugt für Ahnungslosigkeit in dieser schwierigen Situation. (Meine persönliche Meinung!)
Keiner von uns kann zum jetzigen Zeitpunkt sicher sagen, das die 3 Kollegen die jetzt schon zu hause sind "Virenfrei" sind. Somit hätten theoretisch alle ArbN kontakt zu diesen Personen gehabt.