Hallo liebe Mitstreiter,
auch uns hat nun das Thema Kurzarbeit ereilt und wir besprechen mit der GL nun den Personenkreis
und die entsprechende Verteilung. Hier besteht nun Uneinigkeit darüber, ob unsere Rechtsabteilung
ebenfalls Kurzarbeit machen kann/muß, denn der § 5 Abs. 3 drückt das etwas schwammig aus.
Wie seht Ihr das? Danke vorab für Euren Input.