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Man nehme den Erfurter Kommentar oder den Fitting und schaut was dort in der Kommentierung zum §111 BetrVG steht.
Regelantwort: Nein das ist bei über 200 Beschäftigten nicht ein großer Teil der Beschäftigten
evt. wenn diese Werkstatt ist mit ihrer Kompetenz dafür verantwortlich, dass die Fertigung bei euch im Betrieb reibungslos läuft und damit verantwortlich dafür das 50% der Belegschaft ihren Job erledigen können.
Wenn diese Werkstatt nun nicht bei euch arbeiten kann, weil sie nach Polen verlegt wird und aus Polen nun keiner mehr in D arbeiten darf, und damit 50% bei euch von Kurzarbeit betroffen sein könntet, dann könnte es sein, dass dieses wesentlich ist.
Ja, ihr seit exat 21 Arbeitnehmer, nur werden 3 Arbeitsplätze verlagert, das sind mehr als 10 % und diese verlagerten Arbeitsplätze erschweren die Arbeit des Kundesservices und führen damit zu einem Mehraufwand bei weiteren 11 Kollegen, dann könnte man aus meiner Sicht von wesentlich sprechen.
die Frage ist, wie sieht dieses der BR, und wenn der meint, hier müssen wir was tun, ist der AG bereit mit euch hierüber zu beraten.
Wenn nein, wie sieht dass dann der RA den Ihr beauftragt habt um euch zu unterstützen?