Kurzarbeit und "Rufbereitschaft"

  • Hallo Zusammen,


    ich bin alleiniger Systemadministrator in einer Kunststoffbude (Automobil). Da aktuell alles gerade den Bach runter geht, hat unser Betrieb zum 1.4. Kurzarbeit angemeldet - alles soweit i.O.


    Ich habe ein Schriftstück erhalten, welches ich gegenzeichen musste, in dem diese eben festgehalten wird, dass die Kurzarbeit 100%/0Std Arbeitszeit beträgt - auch soweit i.O.


    Nun habe ich sowohl bei meinem Vorgesetzten als auch bei der Personalleitung nochmals explitzit nachgefragt, wie das denn nun ausschaut, weil ich 100% Kurzarbeit machen soll, ob das so korrekt sei? Ich arbeite jetzt zwar zwei Wochen aus dem Homeoffice aber 2-3 Std fallen täglich mindestens Probleme meiner User an, die ohne mich dann nicht arbeiten müssten.


    Aussage Chef: Ja, wir können Sie ja Stundenweise reinholen.

    Aussage Personalleitung: Ja, du hast doch eh eine Art Rufbereitschaft (Aha? Schriftlich habe ich hier nichts, im Vertrag steht auch nix), also bist du dann erreichbar und du rechnest die Stunden im Nachhinein ab.


    Wäre irgendwo alles halb so wild, wenn ich nur an dran denke:


    1. Kurzarbeit wurde bei uns total ungerecht verteilt. Wir haben Kollegen im Controlling, die haben gar keine Kurzarbeit. In der Personalabteilung arbeiten 2 Mitarbeiter 3/4 voll, eine auch 0 Std. Andere Abteilungen wurden alle zu 20 Std bestellt.

    2. In der restlichen Zeit machen sich alle schöne Zeit. Ich mach hier Kinderdienst, könnte auch die Zeit sinnvoller mit Kind nutzen oder mich um mein Haus kümmern.

    3. Soll ich quasi von 8-16 Uhr telefonisch permanent erreichbar sein und springen, wenn jemand anruft, aber wenn ich dran denke ob nach meiner Hausrate noch Geld für was zu essen übrig bleibt, mir es dabei übel wird - weil mein Gehalt entsprechend fast halbiert wurde.


    Beim Amt anzurufen hat aktuell nicht viel Sinn, sind alle überlastet. Ich habe eine direkte Rufnummer mal probiert, die Dame am Telefon meinte nur "in der aktuellen Situation werden viele Regeln aufgeweicht" und mein Arbeitgeber könnte es wohl so machen. Aber so eine 100%ige Aussage konnte mir die gute Dame auch nicht liefern.


    Wie soll man sich in so einer Situation korrekt verhalten?


    Danke euch!


    Nachtrag: Wir haben kein Betriebsrat und keine Tarifverträge.

  • Hallo,

    ja ohne BR ist sowas schwer. Aber da ist jeder seines Glückes Schmied.

    Solltet ihr mal drüber nachdenken.

    So jetzt zum Thema.

    100% Kurzarbeit heißt 100% frei.

    Rufbereitschaft ? Wo steht das das. frag mal den Cheffe.

    In unterschiedlichen Abteilungen kann auch unterschiedlich viel zu tun sein, deshalb auch unterschiedlich

    viel Kurzarbeit. Völlig OK.

    Dein Cheffe legt die Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum fest und der ist einzuhalten. Nicht wie es ihm gefällt.

    Das würde ich ihm schon klar machen. Auch ohne BR. Hier hilft auch mal ein vernünftiges Gespräch.

    Die Gute Dame von der Arge hat nur teilweise Recht. Gesetze gelten immer noch. Aber einiges ist auch aufgeweicht.

    Z.B. das Arbeitszeitgesetz.

    Ach ja ein Schriftstück muss man nicht gegenzeichnen. Man hat immer noch einen eigenen Willen.

    Sowas würde ich immer erst mit nach Hause nehmen und überdenken oder mich schlau machen.

    Fällt mir auch gerade noch ein Rufbereitschaft ist Arbeitszeit und schon die Bereitschaft ist zu vergüten.

    Gutes Argument für deinen Cheffe.

  • Ach fällt mir noch ein.

    Dein Cheffe kann dich auf 50 % Kug setzen, aber die Arbeitszeit ist zu bestimmen.

    Z.B. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Oder 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Aber nicht Rufbereitschaft und dann die Stunden abrechnen.

    Was hast du denn im Arbeitsvertrag stehen?

  • Moin

    zum Thema unterschiedliche Kurzarbeit hat Elbarado ja schon geantwortet.

    Zu deinen Persönlichen kann ich nur anmerken. Ohne BR ist alles frei verhandelbar. Wenn deinAG meint du sollst Rufbereitschaft machen dann hat er auch dafür zu zahlen. Ich kenne Rufbereitschaft so:

    In Bereitschaft 50% Vergütung und wenn Arbeiten anfallen natürlich zu 100 %.

    Ja, du hast doch eh eine Art Rufbereitschaft (Aha? Schriftlich habe ich hier nichts, im Vertrag steht auch nix)

    Das ist oft ein Punkt über den gestritten wird. Sobald mir mein Chef ein Handy zur Verfügung stellt und er nicht bereit ist für meine Rufbereitschaft zu zahlen, bleibt das Handy zum Feierabend auf meinem Schreibtisch im Büro.

    Eine private Nummer hat er nicht.

  • Hallo Westberliner,


    wenn dein Arbeitgeber dich in 100% KuG schickt, dann ist er davon überzeugt, dass du zu 100% im Momant nicht benötigt wirst.

    Vorder Arbeitsagentur bekommst du da Vater hierfür 67% deinen letzten Nettos solange du nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bist.


    Wenn du dann 3 Tage genau diese 100% umsetzt, und der Laden steht, weil Controlling und HR nicht mehr arbeiten können, und dich aus der Kurzarbeit heraus nehmen (was der Arbeitgeber jeden Tag tun kann), dann hast du keine Kurzarbeit mehr oder eine Reduzierte Kurzarbeit.


    Manchmal muss man es auch Eskalieren lassen ;).

    Du hast die macht, denn wenn du nichts machst können die anderen auch nichts mehr machen. Sei die dessen bewust.


    Nun zu deinem Haus, ich habe immer sehr viel Wert bei der Finanzierung meiner Häuser darauf gelegt, das ich morgen auch Arbeitslos werden kann und mit 60% vom netto auskommen muss. Trotzdem was zu essen habe und meine Hütte bezahlt bekomme.

    Für die falsche Planung bei der Finanzierung kann dein Arbeitgeber nichts.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo,


    wird Kurzarbeit "0" angemeldet und trotzdem gegen Vergütung - Geld oder Freizeit - gearbeitet, ist es Betrug iSd § 263 StGB

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

    Dabei ist die Beihilfe (zB des einzelnen AN) strafbar.



    Je nach Konstellation kommt auch noch der § 266a StGB

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

    in Betracht.


    Also Finger weg von dem unanständigen Ansinnen des AG und auf sauberer Regelung bestehen. Und für spätere zeiten dringend über die Gründung eines BR nachdenken, der auch in Sachen Kurzarbeit volle Mitbestimmungsrechte hat.

  • wird Kurzarbeit "0" angemeldet und trotzdem gegen Vergütung - Geld oder Freizeit - gearbeitet, ist es Betrug iSd § 263 StGB

    Das ist richtig so. Aber der AG kann auch am letzen Tag des Monats sagen wieviel Kurzarbeit er zu beantragen gedenkt.

    So kann er dem Mitarbeites Kurzarbeit 0 aufdrücken und wenn der Mitarbeiter durch Rufbereitschaft und gelegendlichen Einsätzen 10 oder 20 % gearbeitet hat , kann er am letzen Monatstag die Kurzarbeit mir richtigen Prozenten angeben und verstösst nicht gegen das Gesetz.

    Das muss er dann auch in der Abrechnung beim Mitarbeiter berücksichtigen.

    Dann ist er Safe

  • Hallo Rmbear,

    glaube das ist richtig. Nur der Westberliner muss zusehen das er die Rufbereitschaft auch vergütet bekommt.

    Wie er schreibt von 08.00 bis 16.00 rufbereit und dann nur die Stunden vergüten die er auch arbeitet passt nicht.

    Da bin ich beim Rabauken. Wenn ich Kurzarbeit habe bin ich nicht am arbeiten. Da sollte der Admin auch mal klare Kante zeigen. Da kein BR klärendes Gespräch mit Cheffe.

    Wie siehts denn aus Westberliner??

  • Da bin ich beim Rabauken. Wenn ich Kurzarbeit habe bin ich nicht am arbeiten.

    Da bin ich bei euch . Habe vorher schon ein Model genannt das man verhandeln könnte.

    In Bereitschaft 50% Vergütung und wenn Arbeiten anfallen natürlich zu 100 %.

    Ist auch nur ein Beispiel.

    Wenn es ein Ostberliner wäre würde man ihn wieder mit frischen Bananen ködern. Genau so wertvoll wie Toilettenpapier und Nudeln ^^

  • Wenn täglich 2-3 Stunden Arbeit anfallen, die dann durch die Rufbereitschaft abgedeckt werden, dann kannst du doch relativ problemlos 25% arbeiten und diese Arbeit im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung von zu Hause aus bei Bedarf leisten. Zeiten erfassen und am Ende vorlegen, dass du auch 25% geleistet hast.

    Ist ne scheiß Regelung, die sich dein Chef da ausgedacht hat. Würde ich so nicht mitgehen.

  • Hallo Tobias,

    ich mache mal ein Großes Fragezeichen was du da vorschlägst.

    Kannst du das mal aufdröseln. 8 Std Regelarbeiszeit. 2-3 Std werden gearbeitet. Rest Rufbereitschaft.

    Wo nimmst du da die 25% her?

    Wo siehst du eine Arbeitszeitreglung ohne BR nur mit einem Arbeitsvertrag.

  • Ich habe es so verstanden, dass die Kurzarbeit 0 St. vorsieht und die dennoch notwendigen 2-3 Stunden über die Rufbereitschaft da reingemogelt werden sollen.

    Wenn jetzt aber die Kurzarbeit auf zumindest 2 Stunden täglich vereinbart wird, mit flexibler Arbeitseinteilung im Sinne der Rufbereitschaft, dann könnte zumindest das Notwendige erledigt werden.

    Ohne Betriebsrat muss der AG mit dem AN verhandeln, wie die Kurzarbeit ausgestaltet werden soll. Da im Vertrag nichts von einer Bereitschaft steht, ist hier offenbar ein Kompromiss gefragt, den man ziemlich schnell zu zweit in einem Besprechungsraum aushandeln kann. Dürfte sogar schneller gehen als mit BR.