hallo imebro,
der § 99 hat nach wie vor Bestand. Nicht mehr gültig sind all die anderen Beschränkungen für Kleinbetriebe aus Zeiten, in denen es statt 1er BR noch den "Betriebsobmann" gab. Damals waren auch andere Rechte, zB aus § 87, beschränkt.
Der § 87 sollte Dir aber genug Material für die Verhandlungen geben. Du mußt darauf achten, daß Du Dich nicht unter Zeitdruck setzen läßt. Jede Zusage bzw. Verhandlungsstand sollte erst mal unter dem Vorbehalt der Überprüfung von Dir lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Nochmals: Du hast eine starke Position. Ohne BV gibt es kein KuG. Gibt es aber kein KuG, gilt für die Vergütung der Beschäftigten weiterhin § 615 BGB.