Kurzarbeit auch für eine Stiftung, wo die Gehälter aus einem Stiftungskapital gezahlt werden?

  • ganz einfach ja ebenso wie an einem Urlaubstag nicht gearbeitet werden muss und somit auch hier keine Kurzarbeitszahlung zur Geltung kommen kann.

    Das Büro, das für euch die Gehälter macht müsste das aber wissen und ist sicher der bessere Auskunftspartner als der Einmann-BR. Nur mal so angemerkt.

    Weiterhin wenn er es nicht glauben will (wobei zum Glauben geht man in die Kirche, ist nur hoch riskant) dann soll er bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob er für Feiertage oder Urlaubstage Kurzarbeitergeld für seine Beschäftigten beantragen kann. die werden ihm ganz klar sagen, da an den Tagen eh nicht gearbeitet wird kann auch keine Arbeit entfallen die mit Kurzarbeitergeld zu vergüten ist. Es gibt kein KuG für arbeitsfreie Tage wegen Urlaub, Zeitkontenabbau oder Feiertag!

  • ...Das Büro, das für euch die Gehälter macht müsste das aber wissen und ist sicher der bessere Auskunftspartner als der Einmann-BR. Nur mal so angemerkt...

    Genau das ist ja unser Problem. Wir haben ja zurzeit kein "Büro, das unsere Gehälter macht". Im Moment ist es so, dass unsere GF mit Hilfe der DATEV-Hotline in jedem Monat unsere Gehälter berechnet. Im vergangenen Monat... also dem 1. Monat mit Kurzarbeit, gab es da auch bereits Differenzen beim Auszahlungsbetrag (April zu Mai) und es wurde z.B. auch ein falscher Betrag an die Rentenversicherung überwiesen (bei allen MA). Das zum Thema Gehaltszahlungen. Das ist im Moment ein riesiges Chaos und wird im Juni noch schlimmer, da wir dann ein halbes 13. Monatsgehalt bekommen.

    Ich weiß nicht einmal, ob es überhaupt rechtlich OK ist, dass unsere GF unsere Gehälter berechnet... 8|


    Gruß,

    imebro

  • rechtlich OK ist das schon, nur er trägt dann die Verantwortung und haftet mit seinem Privatvermögen wenn er es falsch macht.

    Ich würde Ihn immer davon abraten und zu einem externen Dienstleister raten.


    Aber wenn er für Zahlungen wenn es zur Prüfung kommt den Kopf hinhalten will, dass ist das seine Entscheidung.

    Die "Strafe" dazu kann schnell mal 6-Stellig werden, wenn z.B. die Zahlungen von KuG unberechtigt waren und er zum vollen gehalt die lücke füllen muss und dann er auch noch die Sozialabgaben dazu für den AG und den AN von seinem Privatvermögen leisten muss.

  • OK... aber das mit den Zahlungen ist natürlich ein anderes Thema.


    Ich werde in der kommenden Woche bezüglich der Feiertage bei Kurzarbeit etc. dann so vorgehen, wie in Post #120 schon beschrieben und hoffe, dass wir dann endlich eine Regelung haben.


    Ansonsten geht es in der kommenden Woche los mit der Verhandlung für die neue BV für die nächsten 2 od. 3 Monate bezüglich KA und ggf. Aufstockung. Bisher hatte ich ja für Mai und Juni eine Aufstockung von 100% erreicht. Die GF hat mir jedoch schon mitgeteilt, dass dies auf keinen Fall mehr gehen werde. Werden also schwierige Verhandlungen werden.


    Falls wir weiterhin eine Aufstockung "verlangen", wurde mir seitens der GF schon mit betriebsbedingten Kündigungen gedroht 8|


    Gruß,

    imebro