ganz einfach ja ebenso wie an einem Urlaubstag nicht gearbeitet werden muss und somit auch hier keine Kurzarbeitszahlung zur Geltung kommen kann.
Das Büro, das für euch die Gehälter macht müsste das aber wissen und ist sicher der bessere Auskunftspartner als der Einmann-BR. Nur mal so angemerkt.
Weiterhin wenn er es nicht glauben will (wobei zum Glauben geht man in die Kirche, ist nur hoch riskant) dann soll er bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob er für Feiertage oder Urlaubstage Kurzarbeitergeld für seine Beschäftigten beantragen kann. die werden ihm ganz klar sagen, da an den Tagen eh nicht gearbeitet wird kann auch keine Arbeit entfallen die mit Kurzarbeitergeld zu vergüten ist. Es gibt kein KuG für arbeitsfreie Tage wegen Urlaub, Zeitkontenabbau oder Feiertag!