Kurzarbeit auch für eine Stiftung, wo die Gehälter aus einem Stiftungskapital gezahlt werden?

  • hallo imebro,


    der § 99 hat nach wie vor Bestand. Nicht mehr gültig sind all die anderen Beschränkungen für Kleinbetriebe aus Zeiten, in denen es statt 1er BR noch den "Betriebsobmann" gab. Damals waren auch andere Rechte, zB aus § 87, beschränkt.


    Der § 87 sollte Dir aber genug Material für die Verhandlungen geben. Du mußt darauf achten, daß Du Dich nicht unter Zeitdruck setzen läßt. Jede Zusage bzw. Verhandlungsstand sollte erst mal unter dem Vorbehalt der Überprüfung von Dir lediglich zur Kenntnis genommen werden.

    Nochmals: Du hast eine starke Position. Ohne BV gibt es kein KuG. Gibt es aber kein KuG, gilt für die Vergütung der Beschäftigten weiterhin § 615 BGB.

  • hol Dir rechtliche Beratung, da gibt es mehr als genügend Institutionen die das machen, hier können wir dir zwar gute Tipps geben aber wir sind auch "nur" BRs oder PRs

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Worauf muss ich denn nun bei dieser BV achten?

    Wie würdet Ihr diese (ganz grob) gestalten?


    Ich soll dies nämlich jetzt tun und möchte möglichst keinen Fehler dabei machen :rolleyes:

    https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI11243905.html


    oder


    http://www.offenburg.igm.de/do…79340_WbbEkL?name=aaa.pdf


    oder


    https://www.felser.de/betriebs…svereinbarung-kurzarbeit/


    oder, oder, oder...

    Es gibt derzeit sehr viele Muster BVs und Vorlagen im Netz, da kann man sich schon mal einen Überblick verschaffen. Wenn Du aber unsicher bist, besser einen Anwalt hinzuziehen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • OK, ich danke Euch sehr für die Unterstützung.


    Werde mir die Links gleich anschauen und dann mal sehen.


    Eine Frage noch, die sich mir soeben stellt:

    Gestern erfuhr ich, dass wir auch noch freie Rücklagen haben.

    Nun überlegte ich, ob nich auch daraus noch ein Teil der Gehälter gezahlt werden können...

    Oder sind solche freien Rücklagen nur für z.B. Hilfsleistungen (im Fall einer Stiftung) gemäß der Satzung vorgesehen?


    Vielleicht weiß das ja jemand von Euch?

    Habe im Web leider keinen so speziellen Hinweis in dieser Richtung gefunden... nur allgemeine Infos zu freien Rücklagen.


    Danke und Gruß,

    imebro

  • Hallo,


    da die Zahlung von KuG grundsätzlich unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens ist, ist es die (mitbestimmungs-) freie unternehmerische Entscheidung des AG, welche ihm zur Verfügung stehenden Instrumente er nutzt, um die gegenwärtige Situation zu meistern.

    Allerdings kannst Du bei den Verhandlungen natürlich die finanziellen Ressourcen als Argument für eine möglichst hohe Aufstockung heranziehen.

    Du wirst auch im Netz nichts finden darüber, ob die Stiftungsmittel zB für eine Aufstockungsleistung herangezogen werden dürfen, weil wahrscheinlich niemand die rechtliche Konstruktion eurer Stiftung detailliert kennt. Da wirst Du Dich schon selbst in die entsprechenden Unterlagen im Zusammenhang mit der Errichtung der Stiftung einlesen müssen.

  • OK und danke für die Erläuterung. Das hat mir schon geholfen.


    Eben ergab sich im Gespräch mit 2 TZ-Mitarbeiterinnen, dass sie wissen wollten, ob sie durch die Kurzarbeit finanziell im Verhältnis genauso betroffen sind. Angeblich hatte eine der Beiden gelesen, dass TZ-Kräfte finanziell weniger betroffen sind.


    Gibt es hierfür eine Berechnungsgrundlage, die dies beweist?

    Ich habe jedenfalls bisher nichts dergleichen gefunden.


    Gruß,

    imebro

  • Hallo Imebro,


    aus meiner Sicht sind Teilzeitkräfte (Gringverdiener) je nach Steuerklasse sogar stärker betroffen.

    Wir stellen und vor, Steuerklasse 1 oder 4, durch die Kurzarbeit ist der aktuelle Monatslohn nicht mehr steuerpflichtig, also Brutto =netto, Dann der 60% nettoausgleich, Progressionsvorbehalt, und schon muss eine Steuernachzahlung mit der nächsten Steuererklärung gemacht werden.


    Die einzigen die sich besser stehen könnten sind die mit der Steuerklasse 5, wenn Sie getrennt betrachtet werden, weil Steuerklasse 5 keine Steuerfreiheitsgrenze kennt, somit wird schon der erste Euro versteuert und die Steuernachzahlung wird geringer bei Progressionsvorbehalt, da ja schon Steuern gezahlt wurden.

    Netto hat sie dann trotzdem weniger als mit Steuerklasse 1 oder 4 ;).

  • OK und danke für die gute Erläuterung.


    Wie prüft Ihr, ob tatsächlich die Voraussetzungen, bzw. die Notwendigkeit für KA vorliegen?

    Schreibt / Sprecht Ihr den AG an und verlangt entspr. Nachweise?


    Wenn ja... womit begründet man diese Forderung?

    Zieht hier auch § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG?


    Bisher weiß ich nur aus dem Monatsgespräch von letzter Woche, dass ggf. ab Mai KA eingeführt werden soll (lt. AG).

    Es wurden im Gespräch ein paar Zahlen "rausgehauen"... aber konkretes weiss ich halt noch nicht.

    Heute bat mich unsere GF dann darum, doch "bis morgen eine BV zu erstellen für KA"... tja... Das scheint mir ein bisschen wenig.


    Gruß,

    imebro

  • Hallo imebro,


    was sagt denn deine Gewerkschaft zu Kurzarbeit und haben die eine Muster-BV?

    Was wollt ihr denn als BR?

    Fällt bei euch überhaupt weniger Arbeit an?

    Wenn nein, wieso dann Kurzarbeit?


    Wenn ja, in der Geschäftsführer bereit mit zu machen, also auch auf Geld zu verzichten und Einblick in seine Gehaltsliste zu gebenund diese vom Aufsichtsratsmitglied der AN-Vertreter überwachen zu lassen (wenn ein Aufsichtsrat vorhanden vom BRV) mit der Freigabe den Hinweis zu geben, hat auch in gleichem Maße Verzicht geübt?


    Eine BV zaubert man nicht aus dem Hut und mann sollte vorher genau wissen, was man will und nachvollziehen zu können welche Einschränkungen man bereit ist zu Regeln um den Betrieb am kacken zu halten. Ist das aussichtslos (und die Insolvenz eh nur eine Euro entfernt) macht auch Kurzarbeit keinen Sinn mehr, weil das nur zu einem geringeren Insolvenzgeld führt. Dafür ist auch mit Fachkompetenz ein regelmäßiger Einblick in das Zahlenwerk erforderlich


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    wir sind eine kleine Stiftung mit unter 15 MA.

    Wir haben nur einen 2-köpfigen Vorstand und mich als 1-köpfigen BR.


    Die GF wird genauso bezahlt, wie die anderen MA auch. Daher würde das KuG wohl auch für sie gelten.


    Ich habe bereits mehrere "Muster für BV" aus dem Web heruntergeladen. Darunter auch ganz aktuelle, die eben wegen der Situation mit Corona erstellt wurden. Das wäre also schon mal geregelt.


    Ich würde der GF jetzt schreiben:

    - dass ich zunächst einmal Unterlagen von ihr benötige über die Ursachen für einen Arbeitsausfall (inkl. der Zahlen)

    - dass ich danach zun. mit der Belegschaft über die Ausgestaltung einer BV aus deren Sicht sprechen muss

    - und dass ich erst dann eine BV erstellen kann, die dann mit ihr (bzw. dem Vorstand) besprochen und ggf. beschlossen wird.


    Das wäre mein Plan.


    Wäre dieses Vorgehen üblich und so korrekt?


    Danke und Gruß,

    imebro

  • Hallo imebro,


    hast du denn jemandem in der Belegschaft, der dir die Zahlen auch erläutern kann damit ihr mit 2 oder mehr augen darüber schaut?

    Wie ist denn die Stimmung in der Belegschaft? Sind die überhaupt bereit Kurzarbeit zu machen?

    Fällt bei dir gefühlt wirklich weniger Arbeit an?


    Das Vorgehen von dir ist strukturiert nur eine BV versprechen, bevor ich nicht geprüft habe würde ich unterlassen.

    Abfordern aller Zahlen-Daten Fakten,

    gemeinsam den reduzieten Aurbeitsaufwand mit dem Beschäftigten Diskutieren mit dem Ziel Lösungen auch ohne den Griff auf Kurzarbeit suchen, z.B. über Zeitkontenmanagement. Sollte damit das Problem nicht vollständig aufzuheben sein über Ausgestaltung der Kurzarbeit nachdenken und Vorschlag erarbeiten, das würde ich dem Vorstand mitteilen (wobei wir ein wenig größer sind (700), ich weiß ja nicht, wie sehr ihr euch gegenseitig vertraut und aufeinander verlassen könnt).


    Achja, eine PN hast du auch ;)

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    unsere GF hatte die Belegschaft bereits in der letzten Woche darüber informiert, dass es sein kann, dass sie Kurzarbeit ab Mai einführen will. Zu dem Zeitpunkt war der GF noch nicht klar, dass sie dazu die Zustimmung des BR braucht ;)

    Ich habe dann mit den MA (sind ja nur wenige) gesprochen und im Grunde haben alle MA Verständnis dafür. Das hat sich auch gestern nochmal bestätigt.


    Nun fordere ich zunächst die Unterlagen bei der GF an, womit ich überprüfen kann, ob tatsächlich eine KA gerechtfertigt ist.


    Frage dazu:

    Ist es korrekt, dass ich als BR dazu verpflichtet bin, zu überprüfen, inwieweit Ursachen für einen Arbeitsausfall vorliegen?

    Wenn ja - ich habe hierzu keine Quelle (§§) gefunden :/


    Anschließend bespreche ich das Ergebnis mit der Belegschaft und handele dann mit den Kolleg/-innen aus, wie die BV aussehen soll aus unserer Sicht.


    Am Ende erstelle ich dann einen Entwurf für eine BV, den ich dann mit der GF besprechen würde.


    So ist der Plan - PN hast Du auch zurück ;)


    Gruß,

    imebro

  • ich frage mich, wieso Du die BV machst? Lass das doch die GF machen, denn die wollen doch die KuA auch wenn die durchaus Sinn ergibt.

    Welche Unterlagen Du für deine Entscheidung benötigst, das entscheidest Du selbst, wir haben an einem Standort im Unternehmen einen BR der gar keine Unterlagen sehen wollte...Mann was ist der BRV von dem Standort im letzten GBR-Meeting gegrillt worden..., das kommt auf ganz auf die Eigenarten des Betriebes an

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo rtjum,


    es macht schon Sinn, wenn der BR die BV macht ;). Weil wenn der Ag dann alles annimmt sind auch Aufstockungsbeträge kein Problem einzuflechten.


    Auch wir haben die Muster-BV der IGM genommen unf unsere Verhältnisse angepasst und gesagt, dass sind die Bedingungen die erfüllt sein müssen damit wir zustimmen.


    der AG hat hinterfragt aber dann gesagt, besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, ja können wir so machen.

    Damit wurde die BV ohne Änderung so zugestimmt und damit sind wir nun seit 9 Monaten in Kurzarbeit.



    Gruß

    rabauke

  • Danke Euch nochmal für die weitere Hilfe.


    Die GF kam eben und hat mir entspr. Unterlagen angeboten sowie Zahlen, die ich dann später erhalte.

    Danach werde ich dann die Gespräche mit den MA führen, was im Moment schwierig wird, da einige im Homeoffice sind, einige krank oder Urlaub haben. Daher wird es also keine gemeinsame Diskussion darüber geben können, wie wir die Ausgestaltung der BV machen... Aber wird schon gehen...


    Und anschließend erstelle ich dann die BV und bespreche sie mit der GF.

    Denke es wird eine 60:40 werden von der Arbeitszeit her.


    Gruß,

    imebro

  • es macht schon Sinn, wenn der BR die BV macht ;)

    da widerspreche ich Dir grundsätzlich gar nich haben wir auch gemacht, Imebro ist aber ein 1-BR, da wird das schon schwierig, daher auch einer meiner vorherigen Posts

    hol Dir rechtliche Beratung, da gibt es mehr als genügend Institutionen die das machen, hier können wir dir zwar gute Tipps geben aber wir sind auch "nur" BRs oder PRs

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo liebe BR-Kolleg/-innen,


    hoffe Ihr hattet - trotz Kontaktsperre - ein schönes Osterfest.


    Ich habe ein kleines Update, welches aber hochinteressant ist.

    Bei den Gesprächen mit den MA bezüglich der Ausgestaltung der BV kam über unseren ehem. Buchhalter heraus, dass wir auch über eine Betriebsmittelrücklage verfügen. Offenbar ist das für gemeinnützige Organisationen vorgeschrieben, wenn es eine freie Rücklage gibt. Diese Betriebsmittelrücklage ist speziell für Engpässe in der Finanzierung der Verwaltung gedacht und somit auch für Personalkosten. Bei uns ist das übrigens ein 6-stelliger Betrag!!


    Tja, das war natürlich eine sehr wichtige Info für mich.

    Nachdem mir das nun bekannt ist, werde ich natürlich mit einer Forderung nach 100% Aufstockung "ins Rennen" gehen und die Belegschaft hat sich durchgehend dazu entschieden, dass wir nicht weiter bis maximal 90% runtergehen...


    Nun werde ich eine BV erstellen und mich dabei an die schon verlinkten Vorlagen halten mit den üblichen Inhalten - ergänzt um unsere speziellen Inhalte.


    Schöne Grüße,

    imebro

  • Hallo Imebro,


    genau deshalb sage ich immer, alle Zahlen daten Fakten lesen ;).


    Wenn es diese Rücklage gibt, dann sollte diese genutzt werden und das würde ich dem AG auch so sagen.

    Aufstockung auf 99,9% macht da sinn, weil das sind in echt ja nur eine Aufstockung auf 90% da durch den Progresionsvorbehalt Steuernachzahlungen auf euch zukommen werden.


    Das ist dann auch deine Argumentation wieso 99,9% .


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    danke für den weiteren Tipp, den ich aber noch nicht so ganz verstanden habe. Du meinst, dass auf alle MA Steuernachzahlungen zukommen werden? Und wieso 99,9% und nicht 100%?


    Eben fiel mir ein:

    Da ich ja 1-köpfiger BR bin und es bei uns keine/n Vertreter/in gibt, was wäre dann, wenn ich selbst ausfalle?

    Könnte ich in die BV einen Passus einbringen, wonach in diesem Fall die Belegschaft einen Vertreter wählt, der dann quasi für den Zeit meines Ausfalls die Belegschaft in Sachen Kurzarbeit vertritt? Oder gibt es für diesen Fall eine offizielle Regelung?


    Gruß,

    imebro

  • Hallo imebro,


    Du musst Dich davon lösen, Dich zu sehr auf die finanzielle Situation des AG zu versteifen.

    Für den Antrag auf Kurzarbeitergeld kommt es auf die finanzielle Situation des AG nicht an. Alleiniges Kriterium ist der Arbeitsausfall.

    Lediglich bei der Ausgestaltung (Aufstockungsbeträge) der Kurzarbeit kannst Du das als Verhandlungsmasse benutzen.