Guten Morgen,
ich bin selber nicht im Betriebsrat, aber habe eine Frage, wo mir die Mitglieder des Forums hoffentlich helfen können.
Wir sind ein Mittelständiges Unternehmen mit einer Menge an kleinen und großen Büros die in 5 Gebäuden untergebracht sind. Ich habe dort mehrere Positionen im Umwelt- und Arbeitsschutz. Unter anderen verwalte ich auch bei uns die elektronischen Türen und die Schlüssel.
Ich bin des Öfteren schon mit unseren Betriebsratsvorsitzenden zusammengeraten, da er mir erzählen will, das er einen Schlüssel benötigt damit er zu jederzeit in jede Halle und jedes Büro kann. Ich bin da vorsichtig, da ich nicht jedem Eintritt in die Büros geben will.
Gibt es einen gesetzlichen Hintergrund, der das sagt, das ein Betriebsratsmitglied einen Generalschlüssel für die Firma bekommt. Ausgenommen Zutritt zum Geschäftsführerbüro?
Vielen Dank für die Antworten.