Hallo!
eine kurze Frage in die Runde.
Gibt es Seitens des Arbeitgebers eine Verpflichtung die Stellenbeschreibungen vollständig mit allen Haupt– & Nebenaufgaben auszustatten?
Sprich muss eine Stellenbeschreibung inhaltlich vollständig sein?
Die Prozentuale Bewertung der aufgeführten Tätigkeiten in Bezug zu de täglichen Arbeitszeit muss diese den tatsächlichen Werten entsprechen oder kann der Arbeitgeber die Bewertung willkürlich bemessen?
Hintergrund:
Stellenbeschreibungen im Unternehmen wurden vom Arbeitgeber aktualisiert, bzw. neugestaltet. Nun stimmen die Prozentsätze nicht mehr und Tätigkeiten die die Mitarbeiter tagtäglich ausüben sind nicht mehr komplett enthalten. Gleiches gilt für Tätigkeiten die nicht täglich Anliegen.
Die Unternehmensführung verlangt von den Mitarbeitern nun die neuen Stellenbeschreibungen zu unterschreiben, auch wenn diese nicht vollständig sind, da keine Diskussion zu den Inhalten geduldet wird, Zitat „ Das ist nicht Diskussionsfähig und Verhandelbar“.
Ganz nach dem Motto „Unterschreiben und Klappe halten!“