Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Kurzarbeit!
Unser Betrieb hat seit dem 01.04.20 für die komplette Firma Kurzarbeit angemeldet. Eine BV mit dem Betriebsrat wurde erstellt.
Allerdings wurde bisher eine kleine Produktionsabteilung aufgrund eines noch vorhandenen Auftragsbestandes noch nicht in Kurzarbeit gestellt.
Nun ist ein Mitarbeiter dieser Abteilung krank geworden (zum Glück kein Corona). Der AG will ihn jetzt für die Dauer
der Entgeldfortzahlung auf Kurzarbeit setzen. Darf er das , obwohl eigentlich für den Kollegen keine Kurzarbeit angesetzt war? Müsste der Mitarbeiter
nicht so bezahlt werden, als wenn nicht kurzgearbeitet worden wäre?
Der AG beruft sich auf die BV, in der ja Kurzarbeit für den ganzen Betrieb angeordnet wurde.
Danke schonmal und Gruß,
Lars