JAV übernahme in der Kriese

  • Hallo ihr lieben,


    Ich bin noch bis Ende des Jahres JAV und beende meine Ausbildung Mitte Juni (durch Corona verschoben). Mir wurde im März schriftlich mitgeteilt, dass ich, bzw alle Azubis, nach der Ausbildung nicht übernommen werden. Ein Angestellter in meiner Abteilung wird wohl auch nicht entfristet und ein anderer hat zum Jahreswechsel sein Vertragsende.

    Ich gehe mal davon aus, dass gerade keine Stelle frei ist.


    Nun die Frage: Wie wäre es, wenn ich in den Antrag schreibe, dass ich mit einem vollzeit Arbeitsverhältnis anfang 2021 einverstanden wäre (wo der o.g. Kollege ausscheiden würde - die Stelle frei wird?) -

    ist sowas überhaupt möglich?


    Oder erstmal normal den Antrag stellen?

    Und dann den Vertrag Anfang 2021, sowie die ich nenne es mal "Corona-Kriese-Teilzeit, bis die Lage besser ist" für eventuelle nachverhandlung benutze?


    Ich bin durch die gegeben Situation ein bisschen verunsichert, liebe diesen Laden echt und würde nicht gerne mit dem Arbeitsgericht kommen...

    wollte mal ein paar Meinung einholen, wie ihr das angehen würdet :)


    Lieben Gruß & bleibt gesund

  • § 78 a ist eindeutig.


    Du solltest somit dem Antrag eindeutig formulieren


    Sehr geehrte Geschäftsführung,


    hiermit fordere ich Sie auf, mich unmittelbar nach bestehen meiner Abschlussprüfung mich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § 78a BetrVG zu übernehmen.

    Ich bin wie Ihnen bekannt ist seit dem ..... Jungend- und Auszubildendenvertreter und habe diesen Anspruch.


    Mit freundlichen Grüßen


    .....


    Dann damit hin zur Geschäftsführung im Beisein eines BR und übergeben.

    Der GF oder ein Vertreter wird dann auch dich zukommen, wenn er dich nicht übernehmen will.

    Dort kann es dann zu einem Gespräch kommen, wo du ihm den Vorschlag, ok, wenn es jetzt nicht geht, dann gebe mir jetzt schon eine unbefristeten Vollzeit-AV mit einer unbezahlten Freistellung für x Stunden über y Monate die ich dann für eine Weiterbildung (Meisterschule/Techniker/Betriebswirt) nutzen kann um dir dann noch besser zur Verfügung zu stehen.

    So komme ich dann während dieser Weiterbildung nur 1-2 Stunden Täglich arbeiten.

    Ggf findet er diese Idee sogar gut.


    Was auch passieren kann ist, dass du übernommen wirst aber nicht im erlernten Beruf (weil da nichts frei ist) sondern in irgendeiner "Nebentätigkeit"


    Daber für alles was kommt, frühestens 3 Monate vor Ausbildungsende (ich würde es Anfang Mai machen) den Antrag nach 78 a BetrVG stellen.


    gruß

    Rabauke