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Wenn man den Eindruck hat, ist es immer besser für das Unternehmen einmal mehr den Finger zu heben und zu fragen, ist das, was wir hier machen mit den Compliance-Richtlinien konform.
Wie gesagt, bei Datenschutz- oder Wettbewerbsthemen ist das kein Spaß wenn entsprechende Verstöße bei den jeweiligen Behörden ankommen.
Dafür sind die Compliance-Richtlinien schließlich da, das gehandelt wird wenn der Verdacht aufkommt.
ich weis ja nicht was in eurer mit dem Geschäftsführer vereinbarten CRL steht.
Unabhängig davon wie du an die Info gekommen bist (ob in der Funktion als BR oder einfach nur als aufmerksamer Mitarbeiter) müsstest du bei uns nach VR und Richtlinie einen möglichen Verstoß melden, unabhängig davon ob ein Vorgesetzter diesen verstoß kennt. Solltest du dir bei uns sicher sein, dass der vorgesetzte diesen verstoß kennt und duldet müsstest du auch den Vorgesetzten melden da er auch gegen die Richtlinie verstößt
Solltest du es nicht melden und ein Dritter nun dich melden weil du das vom Vorgesetzten und dem Mitarbeiter weißt aber nicht meldest und es somit auch stillschweigend duldet so bist auch du im Verstoß verwickelt und verstößt gegen die Richtlinie, was zu Arbeitsrechtlichen Schritten führen kann.
Nur mal so angemerkt durch den GBR bei uns so geregelt.
Daher, schaue was geregelt ist und entscheide dich dann was du tust, da kann dir kein dritter bei Helfen du sorgst sondern damit nur für noch mehr Mitwisser die im Extremfall alle handeln müssen!
Wer aufmerksam liest ist klar im Vorteil, ich hätte mir die Richtlinien gleich komplett und konzentriert durchlesen sollen
Unter dem Thema Interessenkonflikt steht tatsächlich ganz klar, dass der MA vor allem bei einem auftretenden Interessenkonflikt seine Tätigkeit nicht weiter ausführen darf.
Aber in der Präambel ist eigentlich schon das Schlupfloch für die GF, das hatte ich beim ersten Mal anschauen nicht beachtet oder überlesen:
Alle folgenden Richtlinien gelten, solange diese nicht gesamtheitlich oder einzeln durch Entscheidungen der GF geändert oder zurückgenommen oder Einzelfälle durch den AG-Vertreter genehmigt werden
Ich habe die Formulierung nicht 1zu1 übernommen, also bitte keine Formfehler bemängeln
Da stehen nämlich auch so Dinge drin, wie dass Einladungen zum Essen von Geschäftspartnern nicht mehr als 60 Euro einzeln oder 120 jährlich Gegenwert haben dürfen und das ist mit den größeren Kunden in unserer Branche nach dem Empfangssekt mit Kaviar dann ausgeschöpft. Dafür wird es auch sicherlich jede Menge Ausnahmen geben für die Außendienstler
Da der MA das ja mit seinem Chef und der dann auch mit dem AG-Vertreter (das werde ich jetzt auch nicht nochmal extra nachfragen) abgeklärt hat, läuft das dann schon richtig und die Aussage vom MA, dass das mit dem Chef abgeklärt ist, reicht für mich dann auch aus.
Da stehen nämlich auch so Dinge drin, wie dass Einladungen zum Essen von Geschäftspartnern nicht mehr als 60 Euro einzeln oder 120 jährlich Gegenwert haben dürfen und das ist mit den größeren Kunden in unserer Branche nach dem Empfangssekt mit Kaviar dann ausgeschöpft. Dafür wird es auch sicherlich jede Menge Ausnahmen geben für die Außendienstler
Da der MA das ja mit seinem Chef und der dann auch mit dem AG-Vertreter (das werde ich jetzt auch nicht nochmal extra nachfragen) abgeklärt hat, läuft das dann schon richtig und die Aussage vom MA, dass das mit dem Chef abgeklärt ist, reicht für mich dann auch aus.
Und genau da liegt der Denkfehler.
Abgeklärt bedeutet eben nicht, dass das Ganze entsprechend der Compliance-Richtlinie dokumentiert wurde und das ist eben unerlässlich.
Das was hier steht riecht förmlich nach Wettbewerbsverstoß, nämlich verschaffen von Preisvorteilen.
Das Kartellamt reagiert auf solche Sachverhalte äußerst rigoros, Schau mal im Netz da stehen auch evtl. verhängte Bußgelder drinnen die gegen Kartellanten verhängt wurden.
Das Ganze ist kein Spaß für ein Unternehmen, denn es bindet erhebliche Ressourcen, es dauert lange und die Unsicherheit bis zum Abschluß des Verfahrens ist nur schwer zu vermitteln. Es werden nicht nur Bußgelder gegen Unternehmen sondern durchaus gegen handelnde Personen verhängt, das ganze kann dann schnell mal existentiell für Unternehmen werden.
Also ich würde das sicherheitshalber doch noch einmal melden, wenn denn dabei herauskommt, haben wir schon entsprechend dokumentiert, dann ist ja gut.
Ein Wettbewerbsverstoß steht dann im Raum, wenn sich Käufer und Verkäufer durch Preisabsprachen in eine bessere Position bringen.
Da sind dann auch Veranstaltungen von Anbietern, an denen Außendienstmitarbeiter teilnehmen und durch Geschenke bedacht werden, dass kann ein Essen sein oder Zuwendungen in anderer Form, die bestimmte Grenzen überschreiten, entsprechend zu werten.
Daher gibt es in den Compliance-Richtlinien auch die entsprechenden Hinweise zu Einladungen von Geschäftspartnern.
Eine Kommentierung habe auch ich nicht. Ich weiß nur, wie das bei uns gehandhabt wird und wie wir als KBR da eingebunden sind.
Ein Wettbewerbsverstoß steht dann im Raum, wenn sich Käufer und Verkäufer durch Preisabsprachen in eine bessere Position bringen.
also gegenüber dem Wettbewerber kann er sich oder unsere Firma eigentlich nicht in bessere Postion bringen, dafür gibt es bei uns genaue Regelungen was die Preisgestaltung an sich angeht und da haben wir in unserer Branche eher das Problem der Preisabsprachen mit dem Wettbewerber, weil wir de facto in einem Oligopol sind (stimmt nicht ganz, aber ein großer Teil des Marktes wird von einigen großen Playern beherrscht) Da hat das Kartellamt schon mal nachgeschaut und damals offiziell nix gefunden da sehe ich jetzt also eher kein Problem
Mich beschäftigt eigentlich nur der interne Vorteil, den er hat bzw. haben könnte. Ich mache mal ein Beispiel:
Produkt A kostet im VK x Euro
Vertriebsinnendienst kann hier bis zu einer Rabatt-grenze von 10% selber entscheiden
VL kann bis 30% entscheiden
ab da muss alles der AG-Vertreter entscheiden
Kunden, die die sich mit unter 10% zufrieden geben, gibt es nicht viele. Sind dann auch eher Kleinkunden, wozu der MA mit seiner Firma glaube ich auch zählt. Die Kosten, die der MA dann mit seiner eigenen Firma durch die von ihm genehmigten Preise hat, sind für ihn bzw. seine eigene Firma ein durchlaufender Posten. Er berechnet das quasi an seine Kunden weiter und der Rabatt ist ihm also erstmal egal, er muss es halt hinterher nur seinen eigenen Kunden noch verkaufen können. Und wie er das macht, ist uns ja erstmal egal.
Dadurch, dass die Vergütung der Innendienstler im Vertrieb Umsatzabhängig ist, könnte er in der Theorie mit 0 % Rabatt seine Ziele schon anders beeinflußen, als seine Teamkollegen, die 0 % Rabatt wahrscheinlich nie verkaufen würden oder könnten. Weiß ich aber noch nicht mal, wäre nur meine Vermutung. Das müsste ich, bevor ich irgendwas offizielles Mache dann noch alles genauer prüfen.
Die Frage ist jetzt, wenn die Teamkollegen das wissen und damit kein Problem haben, der AG den Interessenkonflikt mit dem internen Compliance kennt und damit wahrscheinlich auch geregelt hat, sollte ich das Fass aufmachen?
Da würde ich Stand jetzt eher davon absehen.
Aber um so mehr hier diskutiert wird, um so mehr denke ich, dass ich den die Anwaltskanzlei unseres GBR irgendwann mal anrufen werde
Ich habe auch das Gefühl da steckt einen Menge Neid dahinter das du dich so da reinsteigerst.
ich steigere mich jetzt nicht wirklich da rein, aber ich bin eben noch neu und habe noch viel zu lernen. Das hast du schon richtig erkannt, aber wo du eine Menge Neid erkannt hast?!
Als BR wirst du noch erkennen das es ungerecht in den Firmen zu geht und das man oft einfach eine Information hinnehmen muss.
Das hatte ich leider auch schon vorher gewusst, sonst hätte ich mich wahrscheinlich gar nicht für die BR-Wahl aufstellen lassen...
Aber wie ich mich als BR am besten verhalte, da kann und muss ich noch sicherer werden. Aber offensichtlich ist die Antwort nicht so einfach, zumindest mal anhand der sehr unterschiedlichen Reaktionen von euch. Ich nehme die Info erstmal nicht einfach so hin, gerade weil ihr hier so unterschiedlich reagiert, sondern informiere mich (erstmal selbstständig und wenn ich gar keine Entscheidung treffen kann auch beim Anwalt des GBR) und entscheide dann, ob es den Aufwand oder die Energie wert ist.