Hallo,
unser AG ist der Meinung , das der BR einer Kurzarbeit nur dann widersprechen kann, wenn mit der vorhandenen Arbeit auch Umsatz gemacht wird.
Mit der vom AG bis jetzt immer wieder vorgeschobenen Arbeit würden wir aber die nächsten Zwei Monate ohne Kurzarbeit hinbekommen. Weiß jemand wie da die Rechtslage ist? Wir haben eine BV zur Kurzarbeit unterschrieben aber noch nicht über Zeit und Länge verhandelt.