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unser AG ist der Meinung , das der BR einer Kurzarbeit nur dann widersprechen kann, wenn mit der vorhandenen Arbeit auch Umsatz gemacht wird.
Mit der vom AG bis jetzt immer wieder vorgeschobenen Arbeit würden wir aber die nächsten Zwei Monate ohne Kurzarbeit hinbekommen. Weiß jemand wie da die Rechtslage ist? Wir haben eine BV zur Kurzarbeit unterschrieben aber noch nicht über Zeit und Länge verhandelt.
wenn ihr schon eine BV unterschrieben habt was wollt ihr dann noch?
In die BV gehört mit rein wie lange sie gültig ist. Auch ob ihr den Personenkreis noch mitbestimmen könnt der von der Kurzarbeit betroffen ist, und in welchem Umfang. Falls ihr in eurer unterschriebenen BV alles aus der Hand gegeben habt,
könnte es schlecht aussehen. Wir wissen ja nicht was ihr ausgehandelt habt.
also wir haben sowas ähnliches gemacht. Wir haben sehr viele verschiedene Bereiche abzudecken, wir haben eine BV abgeschlossen, die alles grundlegende regelt. Dazu gibt es dann für die verschiedenen Bereiche jeweils Anlagen mit den Begründungen für die Kurzarbeit, mit genauen Zahlen, mit den Plänen wer wann macht usw.
Das erschien uns wesentlich einfacher vor allem da manche Bereiche momentan noch ausgelastet sind (auch mit Projektarbeiten, auf die Veschiebung solcher haben wir uns nicht eingelassen) aber auch dort absehbar, bei gleichbleibender oder schlechter werdender allgemeiner Wirtschaftslage, Kurzarbeit kommen wir.