Ich habe eine Frage und hoffe, hier Antworten zu finden.
Wir haben eine BV über Kurzarbeit 0 abgeschlossen. Diese galt bis April.
Ab Mai wird die BV dahingehend erweitert, als dass eine Liste derjenigen Arbeitnehmer angehängt wird, die teilweise wieder die Arbeit aufnehmen, d.h. Aufstockung um xy Prozent. Die Planung obliegt einer Kommission aus BV und GF.
Wir sind (als BR) bislang immer davon ausgegangen, dass die BV mit Anhang (auf dem die Namen der Mitarbeiter stehen) veröffentlicht wird.
Plötzlich heißt es, ein Aushang der Liste sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Aber wir sind doch hier durch den §77.2 auf der sicheren Seite, oder sehe ich das falsch?
Im Anhang der Liste: Name, Tätigkeit, Grad der Aufstockung.