Datenschutzfrage - BV Aushang /E Mail

  • Ich habe eine Frage und hoffe, hier Antworten zu finden.

    Wir haben eine BV über Kurzarbeit 0 abgeschlossen. Diese galt bis April.

    Ab Mai wird die BV dahingehend erweitert, als dass eine Liste derjenigen Arbeitnehmer angehängt wird, die teilweise wieder die Arbeit aufnehmen, d.h. Aufstockung um xy Prozent. Die Planung obliegt einer Kommission aus BV und GF.

    Wir sind (als BR) bislang immer davon ausgegangen, dass die BV mit Anhang (auf dem die Namen der Mitarbeiter stehen) veröffentlicht wird.

    Plötzlich heißt es, ein Aushang der Liste sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

    Aber wir sind doch hier durch den §77.2 auf der sicheren Seite, oder sehe ich das falsch?


    Im Anhang der Liste: Name, Tätigkeit, Grad der Aufstockung.

  • Hallo,


    ich denke die BV Kurzarbeit unterliegt nicht dem Datenschutz. Die Liste aber schon.

    Die Liste mit den Namen wird bei uns gemeinsam mit der GF erstellt, und bedarf unserer Zustimmung.

    Der §77.2 BetrvG bezieht sich auf die BV.

    Im Anhang der Liste: Name, Tätigkeit, Grad der Aufstockung.

    Hier nur eine kurze Frage dazu. Grad der Aufstockung, was ist damit gemeint?

    Gibt es hier Unterschiede bei den Mitarbeitern?

    Da gehört sicher auch mit rein wie viel Kurzarbeit für den Mitarbeiter geplant ist.


    Beste Grüße

  • Aushang der BV ja auf jeden Fall

    Aushang von Listen mit Namen wer wie viel Kurzarbeit macht nein.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Danke für die Antwort!


    Aber der Anhang ist doch auch Teil der BV?

    Also müsste er doch auch 77.2 unterliegen?

    Ja es gibt Unterschiede zwischen den Mitarbeitern.

    Diese (prozentuale Angaben) sind auch Teil der Liste

  • Hallo Waldi,


    frage explizit nochmal nach. Es gibt unterschiedliche Aufstockungen bei den Mitarbeitern?

    Mich würde interessieren mit welcher Begründung? Warum macht ihr sowas?

    Und wie sieht das prozentual aus? Kannst du dazu Auskunft geben?


    Beste Grüße

  • Weil in unterschiedlichen Bereichen der Firma mehr bzw. weniger Arbeit anfällt

    Wir befinden uns als Schule offiziell in Schließung, haben aber z.B. Sachbearbeiter, die noch Arbeit machen im >Büro

  • Hallo Waldi,


    ach und wer mehr Kurzarbeit macht bekommt eine höhere Aufstockung oder wie?

    Am besten die Lehrer die 100 % Kurzarbeit machen werden auf 100 % aufgestockt und die Sachbearbeiter die 20 % Kurzarbeit

    machen erhalten eine Aufstockung von 7 % oder wie.

    Verstehe das immer noch nicht. Gib mal aussagefähige Auskünfte.


    Beste Grüße

  • Wir haben uns juristischen Rat eingeholt und es so gelöst: Die unterzeichnete BV enthält den Anhang mit personenbezogenen Daten, aus ausgehängte BV hingegen enthält einen Anhang mit pseudonymisierten Daten. (Die Angaben selbst erhält die jeweilige Person durch Ihre Vorgesetzte genannt.)

  • ach und wer mehr Kurzarbeit macht bekommt eine höhere Aufstockung oder wie?

    wenn sich Wladi ja mal zu Deiner Frage melden würde...

    Ich denke, er meint nicht Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den AG sondern Aufstockung im sinne von ich mache keine 100% Kurzarbeit mehr sondern nur noch 60%, die 40% die ich dann wieder arbeite sind die Aufstockung.

    "Glasklugel wieder aus"

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Die Frage welche ich mir mir Stelle wie kündigt das Unternehmen den Mitarbeitern die Kurzarbeit an.
    Nach meinem Wissensstand ist das auch eine Forderung der Agentur für Arbeit.
    Und auch für den Fall das nicht alle Mitarbeiter / Bereiche / Abteilungen gleich in Kurzarbeit gehen wird das eine Herrausforderung das Rechtzeitig (Zugang mit Nachweis) zu tun.
    Da kann ich mir einen betriebsüblichen Aushang welche Person an welchem Tag Arbeitet durchaus als Mittel vorstellen.
    Und da würde ich auch das Interesse und Notwendigkeit des Aushanges gegenüber dem Datenschutz dieser Informationen bejahren.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • BV veröffentlichen ist AG Pflicht wie rtjun auch schon schrieb.

    Aber was geht es Kollege XY an wieviel KA ich mache? Persönlich Daten.....nur für mich und die die damit arbeiten müssen .

    Personaler / BR / KA Gremium. Sonst keiner.

    Die Frage welche ich mir mir Stelle wie kündigt das Unternehmen den Mitarbeitern die Kurzarbeit an.

    Wie sonst auch . In dem er demn Mitarbeiter informiert wann er zur Arbeit kommen soll.

  • wenn sich Wladi ja mal zu Deiner Frage melden würde...

    Ich denke, er meint nicht Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den AG sondern Aufstockung im sinne von ich mache keine 100% Kurzarbeit mehr sondern nur noch 60%, die 40% die ich dann wieder arbeite sind die Aufstockung.

    "Glasklugel wieder aus"

    rtjum

    Ja, genau. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt.

    Es ist keine Aufstockung durch den AG gemeint, sondern eine Reduzierung der 100%igen Kurzarbeit durch teilweise Wiederaufnahme der Arbeit.