Arbeiten in der KuG

  • Hallo zusammen,


    ich bin in einem Inskluisvbetrieb, als die SBV tätigt . Die Firma hat jetzt kleinere Aufträge erhalten und kann natürlich nicht alle Mitarbeiter aus der KuG heraus nehmen.


    Meine Frage ist.


    Wie muss sich der Arbeitsgeber verhalten, welcher Mitarbeiter arbeiten darf oder nicht und muss der Arbeitsgeber darauf achten , dass ein Gleichgestellter oder Schwerbehinderter zuerst aus der KuG heraus genommen wird.


    Danke für Antworten :)


    Gruss Olli

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Olli,


    warum sollte ein Schwerbehinderter besser gestellt werden, wie ein nicht Schwerbehinderter?


    Wie sich dein Arbeitgeber zu verhalten hat, sollte im Regelfall in eurer BV stehen, die ihr zur Kurzarbeit abgeschlossen hat.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Olli,

    wenn vorhanden muss sich der AG an das halten was in der BV zur Kurzarbeit steht, soweit möglich macht es Sinn die anfallende Arbeit auf so viele Köpfe wie möglich zu verteilen.


    Insbesondere da Kurzarbeit sehr variabel gestaltet werden kann. von Kurzarbeit für alle komplett bis zu 10% der MA mit 10 % Arbeitsausfall


    Viele Grüße

    Bernd

  • Guten Morgen zusammen :)


    danke erstmal für die Antworten.


    Ich gehe von aus , dass BV [Betriebsvereinbarung] bedeutet. Muss der AG mir die BV vorlegen oder wo kann ich die Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit und Ge-staltung der Arbeitszeit finden?


    Wir haben keinen Betriebsrat ,keinen Tarifvertrag [ Jahresbruttobetrag auf 12 Monate verteilt] und eine KuG Reglung ,steht auch nicht im Arbeitsvertrag.


    Da der AG nicht einseitig KuG beantragen kann , mussten die Arbeitsnehmer zur Einverständis der KuG unterschreiben. Es gibt auch Mitarbeiter , die nicht unterschrieben haben aber dass ist jetzt ein anderes Thema.


    LG Olli

  • Hallo Olli,


    das hättest du man am Anfang schreiben sollen zur besseren Info.

    Jetzt gelten andere Regeln. Also tritt für euch keine BV in Kraft, da ihr ohne BR keine aushandeln könnt und für euch keine gilt, oder es auch keine gibt.


    Solltet euch mal Gedanken machen ob ihr euch organisiert und einen BR gründet. Aber das ist ein anderes Thema.

    Da der AG nicht einseitig KuG beantragen kann , mussten die Arbeitsnehmer zur Einverständis der KuG unterschreiben.

    Da handelt der AG richtig.


    warum sollte ein Schwerbehinderter besser gestellt werden, wie ein nicht Schwerbehinderter?

    hier würde ich Markus zustimmen.

    Hoffe wir bekommen nicht wieder das Thema "der einzelne oder die Gruppe "

    Denke der AG wird euch nur da gesetzliche Minimum anbieten.


    Beste Grüße