Hallo zusammen,
ich bin in einem Inskluisvbetrieb, als die SBV tätigt . Die Firma hat jetzt kleinere Aufträge erhalten und kann natürlich nicht alle Mitarbeiter aus der KuG heraus nehmen.
Meine Frage ist.
Wie muss sich der Arbeitsgeber verhalten, welcher Mitarbeiter arbeiten darf oder nicht und muss der Arbeitsgeber darauf achten , dass ein Gleichgestellter oder Schwerbehinderter zuerst aus der KuG heraus genommen wird.
Danke für Antworten
Gruss Olli