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Ihr bekommt eine Anhörung bzgl. Einstellung zugestellt. Das Datum der Einstellung ist jedoch vor Ende der Wochenfrist. Bspw. Einstellung zum 29.04., Ende der Frist der Anhörung 02.05.
Unser Personalchef ist scheinbar mal wieder der Meinung, dass er die Frist nicht berücksichtigen braucht. Ich bin drauf und dran, es drauf ankommen zu lassen, oder zumindest eine Mail zu schreiben, die sich gewaschen hat.
ich würde sehen ob es sich lohnt darüber einen Streit zu entfachen. Gerade bei Einstellungen.
Eine Begründung gegen einer Einstellung musst du schon nach § 99 (2) 1-6 zu begründen. Liegen keinen Gründe vor macht es kaum Sinn den AG herunter zu putzen.
Liegen Gründe vor musst du es natürlich abwägen.
Sollten keinen Gründe vorliegen würde ich an deiner Stelle die Antwort auch erst am letzen Tag der Frist geben.
Im Nachgang würde ich dem AG auch nochmal freundlich auf Fristen hinweissen und ihm deutlich machen das bei
Nichteinhaltung der Fristen evtl hohe Kosten auf ihm zukommen könnten. Nur als Hinweis.
ob es sich lohnt deswegen einen Streit anzufangen kannst nur du entscheiden, wenn es ein einmaliger Vorgang ist würde ich das nicht zu hoch bewerten, Fehler können auf beiden Seiten passieren.
Eventuell mal nachfragen warum die Anhörung so kurzfristig kommt, wenn es einen plausiblen Grund gibt kommen wir dem AG gerne entgegen, sofern für uns machbar.
Wenn es aber häufiger vorkommt würde ich genau prüfen ob die Anhörung vollständig ist und entsprechende Infos mit dem Hinweis nachfordern. dass die Frist erst nach Zugang der Fehlenden Informationen beginnt und ggf. der hinweis das eine personelle Maßnahme nach §99 BetrVG ohne Zustimmung des BR ein Gesetzesverstoß ist.
ich würde mir das in der Tat auch sehr genau überlegen, ob man da ein Fass aufmachen soll. Wir haben z.B. bei uns öfters den Fall, dass der AG kurzfristig einstellen will, weil er den neuen MA für eine ANÜ mit einem baldigen Starttermin benötigt. Das bekommen wir aber auch entsprechend mitgeteilt.
Wichtig für den BR ist doch nicht, auf einer Formalie (Wochenfrist) herumzureiten, sonder zu prüfen, ob es Widerderspruchgründe nach §99 BetrVG gibt. Zudem sollte man in Erfahrung bringen, warum der AG die Wochenfrist nicht einhalten will. Und wenn ihr mit den Begründungen leben könnt, dann seid auch mal flexibel. Auch das fällt unter "Vertrauensvolle Zusammenarbeit".