Ruhezeit am Wochenende

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal eine Frage, und zwar geht es darum, dass wir einer Mehrarbeit für Samstag zugestimmt haben Früh,- Spät, und Nachtschicht. Jetzt ist es so, dass diejenigen die Samstag Früh arbeiten am Sonntag wieder mit Nachtschicht beginnen. Ist das überhaupt möglich oder muss da eine Ruhezeit von 35 Stunden eingehalten werden?


    Viele Grüße

  • Hallo Black,


    ich war eigentlich auch der Meinung, dass es eine 35h Ruhezeit geben muss.


    Wenn man sich aber das Arbeitszeitgesetz anschaut, steht da nur, dass man eine Zeit von 24h, gerechnet von Beginn der Ruhezeit an, Ruhezeit haben muss. Ich weiß nicht, woher das kommt, dass die 24h-stündige Pause zu den 11h hinzugerechnet werden soll.


    Vielleicht weiß das aber einer, von unseren Profis.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo zusammen,


    die 35 Stunden ergeben sich aus dem §11 Abs.4 ArbZG

    "(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen."


    Viele Grüße

    Bernd

  • Der §11 behandelt aber den Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. Darum geht es aber nicht.


    Hier gilt doch eher der §9 ArbZG:

    "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht."


    Allerdings weis ich jetzt auch wieder, woher die 35h kommen, vielen Dank Bernd.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    du hast Recht in dem speziellen Fall gilt dies wohl nicht.

    Wobei sich mir da die Frage stellt ob nach §9 ArbZG die Ruhezeit nur für die Schicht gilt, oder ob der komplette Betrieb 24 Stunden ruhen muss, denn dann könnte die Nachtschicht Samstag eventuell einen späteren Beginn für die Sonntagsnachtschicht nach sich ziehen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Soweit ich weiß muss der komplette Betrieb ruhen, allerdings wurde das, soweit ich weiß, auch noch nicht richterlich entschieden. Aber bei der Auslegung von Gesetzen geht man im Normalfall im ersten Durchgang nach dem Wortlaut. Und der Wortlaut ist nun mal: "...., wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht."

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo zusammen,


    ihr dürft nicht Äpfel und Birnen vermischen!


    Die eine Frage klärt lediglich, wie die Sonntagsruhe zu verstehen ist, also das 24 stunden am Stück der Betrieb zwischen Samstag 18 Uhr und Montag 6 Uhr ruhen muss. Nicht mehr und nicht weniger. Das sorgt z.B. dazu, dass in der Metallindustrie in der regel der Sonntag um 6 Uhr beginnt und am Montag um 6 Uhr endet.


    Wenn diese 24 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten sind handelt es sich um Sonntagsarbeit und hierfür ist dann meist eine Genehmigung der Behörde erforderlich.

    Kommen wir nun zur Ausgangsfrage, nein das Arbeitszeitmodell ist ohne Genehmigung der Behörde nicht möglich, da der Betrieb nur 16 Stunden ruht und keine 24 Stunden.


    Wenn wir die Ruhezeit der MA betrachten sind in der Regel 35 stunden einzuhalten, dann gibt es dazu noch Ausnahmen :D. Wenn in einem zeitnahen Abstand ein Ausgleich geschaffen wird können auch diese 35 Stunden reduziert werden.


    Wieder zurück zur Fragestellung:

    Weiterhin sehe ich ohne das ganze Modell zu kennen auch nicht den Zeitpunkt, in dem die reduzierte Ruhezeit dem Individuum wieder zur Verfügung steht. Also in unmittelbarer Nähe auch mal einen 35h Ruhezeitraum vorhanden ist. Dafür muss mann eurer vollständiges Schichtsystem kennen.

    Wenn dann z.B. der Dienstag und Mittwoch für diese Kollegen voll frei sind, ist der Ausgleich dann erfolgt und die Schichtfolge wäre möglich bei einer Genehmigung der Sonn- und Feiertagsarbeit durch die Behörde.


    Gruß

    rabauke