Hallo Zusammen,
meine Frage zielt darauf ab, das unser BR aus Gründen des Betriebsfriedens einen frei werdenen Arbeitsplatz
mit einem nicht behinderten Arbeitnehmer besetzen, und daher auf die Stellenausschreibung des Arbeitgebers verzichten will.
Meine Intervention und Schilderung, das sich ein Kollege mit einem GdB30 auf diesen Arbeitsplatz bewerben will wurde ignoriert und per Beschluss auf die Ausschreibung verzichtet. Ich habe diesen Beschluss nun erst einmal für eine Woche ausgesetzt, und verkündet das ich diesen einstimmmigen Beschluss des Betriebsrates auf Auschreibungsverzicht in der Schwerbehindertenversammlung als Thema auf die Tagesordnung setzen will.
Daraufhin hiess es, das Beschlussergebnisse nicht in die Belegschaft zu tragen seien. Nicht vom BR und schon gar nicht von der SBV oder der JAV .
Dies sehe ich allerdings nicht so und will dieses Verhalten dem BR das nicht durchgehen lassen, da ich hier eine Ungleichbehandlung sehe.
Der §79 BetrVG greift nicht als Maulkorb. Der greift lediglich bei Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, soviel habe ich rausbekommen.
Hat jemand schon einmal so eine Situation gehabt, oder Ideen oder Urteile auf die ich mich beziehen kann?
Ich meine genau darüber schon mal gelesen zu haben, finde aber nicht wieder wo es war