Natürlich SBV und geschult.
Aber was hat das Geset um damit zu tun, dass der AG den SBV hätte informieren müssen wegen der Abmahnung?
Lg Noe 20001
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Natürlich SBV und geschult.
Aber was hat das Geset um damit zu tun, dass der AG den SBV hätte informieren müssen wegen der Abmahnung?
Lg Noe 20001
Sorry:
was hat das Gesetz nun mit der Abmahnung zu tun ?
Hallo noe20001,
dann nimm den §178 Abs.2 SGB IX
Hallo Noe,
war ein Schreibfehler, ich habe in der Tat den § 178 bs. 2 Satz 1 gemeint.
Ok danke dachte mir schon .
Die Frage ist, ob das für Abmahnungen die der AG ausspricht ebenfalls relevant ist ?
Es geht ja darum, dass der AN unentschuldigt gefehlt hat, sagen die , er hatte ja aber Uelaub. Doof halt , dass der Arzt ihn dann für den Tag krankgeschrieben hat . AG sagt deshalb, er hätte dich krankmelden müssen, AN sagt, er hatte ja Urlaub.
Unentschuldigt gefehlt hat er so oder so, nur ist es so wenn er vergessen hat den Urlaub einzutragen , was er ja hat, die Meldung kommt als Mail
Für den ... liegen gfos keine Meldungen vor. Bitte tragen sie die Zeit / Grund der Abwesenheit möglichst bald nach .
Schwierige Situation meiner Meinung nach
Also er hat vergessen den Urlaub im zeit System einzutragen .
Wenn das passiert ist kommt oben stehende Nachricht .
Hallo noe,
Die Frage ist, ob das für Abmahnungen die der AG ausspricht ebenfalls relevant ist ?
"in allen Angelegenheiten" heißt auch "in allen Angelegenheiten". was ist daran unklar?
das noe und die SBV ungerne aktiv werden.... albarracin um bevor es zur Abmahnung kommt ggf. den Sachverhalt zu klären so dass keine Abmahnung ausgesprochen wird.
Da muss man ja mit dem Arbeitgeber kommunizieren und Argumentieren, sich also mit einem Problem auseinander setzen, dafür haben die scheinbar nicht kandidiert. Ist ja arbeit