Abmahnung eines Schwerbehinderten Kollegen

  • Hallo liebes Forum,


    Ein Kollege wurde abgemahnt. Er ist schwerbehindert.

    Der Grund ist meiner Meinung nach an den Hasten beigezogen, es handelte sich darum, dass der Kollege Urlaub hatte, den aber nicht eingetragen hatte, da es sich um ein Missverständnis zwischen Chef und ihm handelte. Dann wurde er krank und der Kollege wurde dummerweise vom Arzt für diesen Tag rückwirkend krank geschrieben. Der AG wirft ihm vor unentschuldigt gefehlt zu haben und keiner hätte gewusst wo er ist, was nicht stimmt, er hatte ja Urlaub. In der Abmahnung ist der aus der BV hibterlegte Satz eingefügt wegen Krankmeldung und Info Pflicht usw. der Kollege hat dummerweise in der Mail gesagt, da er sich Mittwochs krank gemeldet hat, er hätte gestern schon flach gelegen. Er hatte ja aber Urlaub und musste dich ja nicht krankmelden. Darauf reiten die jetzt rum.

    Die SBV wurde unterrichtet als die Abmahnung übergeben war.

    Was meint ihr zu der Sache ?

    Danke für euer Feedback.

    Lg Noe

  • sorry aber ich verstehe nur Bahnhof.

    Der schwerbehinderte Kollege hatte Urlaub, dafür aber keinen Urlaubsschein abgegeben (?) und daher war es nicht eingetragen also wusste niemand was davon (?). Jetzt bekommt er eine Abmahnung weil er im Urlaub, von dem niemand wusste, krank wurde und dann eine Krankmeldung abgegeben hat die aber schon auf einen Tag datiert war der einen Tag vor seiner telefonischen Krankmeldung lag.


    Das ist für mich der Bahnhof, evtl. kannst Du das mal genauer erklären.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • 1. Die Regeln der Krankmeldung sollten ja für alle gleich sein - egal ob mit oder ohne schwerbehinderung, oder?

    2. Wenn in der BV steht, dass man sich am 1. Tag der Krankheit zumindest beim Vorgeseten abmelden muss, und er es nicht getan hat ist die Abmahnung doch gerechtfertigt.

    3. Es ist "nut" eine Abmahnung, in der der Ag das Verhalten des MA bemängelt - also Verhalten abstellen und nicht wieder machen. Punkt und Ende.

  • Klar sollten die Regeln alle gleich sein. Trotzdem sehe ich hier ja Gesprächsbedarf .


    ...Der Grund ist meiner Meinung nach an den Hasten beigezogen, es handelte sich darum, dass der Kollege Urlaub hatte, den aber nicht eingetragen hatte, da es sich um ein Missverständnis zwischen Chef und ihm handelte.... Ziat Noe


    Sowas darf nicht passieren da würde ich als SBV auf den Betriebsrat zugehen und mal über die Regeln der Urlaubsgenehmigungen reden.

  • Hallo noe,


    wie wird bei euch der Urlaub beantragt? generell schriftlich? wenn ja, gibt es hier doch sicherlich etwas schriftliches.

    Generell:

    Der AN ging davon aus dass er Urlaub hat und hat sich daher nicht krank gemeldet, ist erstmal kein Problem wenn er Urlaub hat, allerdings wird dieser Tag dann wie Urlaub behandelt und nicht zurückerstattet, nun kommt aber das sich die Krankheit nicht besserte und der AN am nächsten Tag zum Arzt ging und dort wohl äußerte, die Symptome habe ich seit gestern und dieser daraufhin den AN rückwirkend krankgeschrieben hat, dies müsste aus der Krankschreibung ersichtlich sein.


    Deshalb bitte folgendes klären hat der AN ordnungsgemäß Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen?

    Dann kann der Vorwurf des unentschuldigten Fehlens entkräftet werden.


    denn Vorwurf der verspäteten Krankmeldung muss er sich aber vorhalten lassen, wenn es entsprechende Regelungen gibt dass am ersten Tag diese gemeldet werden muss, was ja auch eigentlich selbstverständlich ist.

    Denn bei Krankheit können die entsprechenden Urlaubstage ja nicht genommen werden, und werden im Normalfall dem AN wieder gutgeschrieben, hierzu muss der AG aber wissen dass der AN krank ist.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ok, hier überlagern sich zwei Dinge. Aber, erst mal so ganz grundsätzlich: ob der Kollege schwerbehindert ist oder nicht, spielt m.M.n. überhaupt keine Rolle.


    Der Kollege hat Urlaub eingereicht (oder nur abgesprochen), sieht sich auf jeden Fall erst einmal als im Betrieb entschuldigt an. Nun wird er am ersten Tag seines Urlaubes krank. Ok, passiert, da mache ich u.U. auch erst mal nix. Jetzt geht es ihm aber so schlecht, dass er am nächsten Tag doch noch zum Doc geht. Der stellt fest: nee, geht so gar nicht, du bist AU und so wie ich den Krankheitsverlauf beurteilen kann, warst du das gestern auch schon.

    Diese AU, reicht der Kollege dann vollkommen korrekt und arglos an den AG.


    Auf der anderen Seite ist der AG, der plötzlich feststellt: der Kollege ist heute gar nicht da. Wo steckt der denn? Am nächsten Tag dann erhält er eine AU, die auch schon für den Tag davor galt. Ob der AG den Urlaub böswillig oder versehentlich ignoriert hat, kann ich nicht entscheiden. Aber wenn wir den Urlaub mal außen vor lassen, dann ist die Abmahnung aus Sicht des AG nachvollziehbar und nicht an den Haaren herbeigezogen.


    Wenn aber der Kollege hier moniert, dass er doch Urlaub hatte (dann hat er nämlich alles richtig gemacht), dann sollten wohl mal die Prozesse im Unternehmen auf den Prüfstand gestellt werden. Denn wenn das einmal schief gegangen ist, könnte das auch wieder passieren. (u.U. stellt man dann aber auch fest, dass der Kollege, sagen wir mal fahrlässig/wohlwollend Dinge in seinem Sinne interpretiert hat, obwohl es so nicht hätte verstehen sollen/dürfen)


    Und wenn die Fakten geklärt sind, dann unterhalte ich mich gerne darüber, wie man mit der Abmahnung umgeht. Ohne das, prallen hier einfach nur Meinungen aufeinander, wo Fakten zählen sollten.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Bin da absolut Moritz´ Meinung,


    wenn es bei euch so üblich ist, dass der Urlaub beantragt wird und wenn der AN nichts hört, dann gilt er als genehmigt (das gibts öfter als man denkt) hätte er alles richtig gemacht. Allerdings sollte man sich dann mal wirklich den Ablauf bei der Urlaubsbewilligung anschauen, da hier beide Parteien ein Nachweisproblem haben.


    War der Urlaub tatsächlich nicht bewilligt, ist die Abmahnung gerechtfertigt.


    Um dies zu klären, muss man sich aber die beiden Vorgänge Urlaubsantrag und Bewilligung sowie Krankmeldung anschauen und sehen, was da schief gelaufen ist. Erst dann kann man beurteilen, wer hier eine "Schuld" trägt und ob der AN (egal ob schwerbehindert oder nicht) eine Abmahnung verdient hat oder nicht.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hm... ich habe jetzt sowohl den § 84 als auch den § 95 SGB IX gelesen. Mir ist nur leider absolut schleierhaft, was das mit Abmahnungen zu tun hat... Oder wie man das daraus ableiten kann/darf/soll.


    Kann mich mal bitte jemand aufklären? Wolfgang?

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  • Hm... ich habe jetzt sowohl den § 84 als auch den § 95 SGB IX gelesen. Mir ist nur leider absolut schleierhaft, was das mit Abmahnungen zu tun hat... Oder wie man das daraus ableiten kann/darf/soll.


    Kann mich mal bitte jemand aufklären? Wolfgang?

    das liegt daran, dass das aus einem alten Interneteintrag ist vor der Änderung des SGB IX.


    Wenn du schauen jetzt in §167 und ich glaube §178, fündig Du wirst

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  • Wenn du schauen jetzt in §167 und ich glaube §178, fündig Du wirst

    Danke, das hat geholfen.


    Zeigt mir aber wieder einmal mehr, dass es nicht reicht, irgendwas zu zitieren, was irgendwo im Internet steht, sondern zumindest einmal einen Blick in die Primärquelle (hier das Gesetz) zu werfen... gell, Kollege colonelcarillo?

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  • Hallo


    ich schliere mich da an,

    der AGe hätte vor der Abmahnung mit der SBV sprechen müssen,

    tut er dies nicht, kann die SBV gem §178 Abs.2 S.2 SGB IX

    die Maßnahme aussetzen und in die Beratung mit dem AGe gehen.

    Vielleicht hilft ein drüber sprechen zwischen SBV und AGe die Abmahnung aus der Welt zu schaffen.


    Vorallem solltest du deinem AGe klar machen, dass du vorab zu informieren bist.

  • der AGe hätte vor der Abmahnung mit der SBV sprechen müssen,

    tut er dies nicht, kann die SBV gem §178 Abs.2 S.2 SGB IX

    die Maßnahme aussetzen und in die Beratung mit dem AGe gehen.

    Stimmt hätte er müssen, aussetzen kannst du und sprechen kann man immer.

    Ändert aber nichts daran das die Abmahnung dann spätestens nach der Unterrichtung ausgesprochen wird.

    Dem AG sollte man nochmal ganz klar auf seine Pflichten hinweisen, da ich immer wieder feststelle das viele die gar nicht kennen.

    Dem Kollegen bleibt nur der Weg über das Arbeitsgericht ( was ich ihm in dem speziellen Fall auch raten würde ) um die Abmahnung aus der Welt zu schaffen

  • Dem Kollegen bleibt nur der Weg über das Arbeitsgericht

    er kann sich auch ganz offiziell beim BR über die Abmahnung beschweren, dafür gibt es sogar extra einen §en im BetrVG

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  • dann muss der BR mal schauen ob er die Beschwerde für berechtigt hält und tätig werden, als ob du das nicht wüsstest als alter Schwede:saint:

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  • dann muss der BR mal schauen ob er die Beschwerde für berechtigt hält

    Genau und dann schreibt er eine Gegendarstellung die wird daran geheftet und die Abmahnung bleibt bestehen.


    Wenn der AG die Abmahnung nicht aus eigenen Stücken zurückzieht bleibt nur der Gang zum Anwalt und ggf. zum Gericht