Hallo
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Reinigung der PSA, persönlichen Schutzausrüstung?
Wenn ja wo finde ich dazu was, Urteile?
Danke.
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Hallo
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Reinigung der PSA, persönlichen Schutzausrüstung?
Wenn ja wo finde ich dazu was, Urteile?
Danke.
Hallo
wieso sollte der BR bei der Reinigung ein Mitbestimmungsrecht haben ?
Wie der Name schon sagt Persönliche Schutzausrüstung da ist me jeder selbst für die Reinigung zuständig.
Und was soll er denn bestimmen es gibt ganz klare Reinigungsvorgaben / Empfehlungen vom Hersteller.
Also Nein in der Reinigung nicht ( in der Auswahl schon )
Der AG ist für die Reinigung verantwortlich. Wenn er dann das auf die Mitarbeiter abwählst, müssten wir doch Mitbestimmung haben?
Meinst Du abwälzen?
Wie macht er das denn?
Hallo,
ggf. über §87 Abs1 Punkt 1 + 7 BetrVG
Urteile sind mir zu PSA nicht bekannt.
Viele Grüße
Bernd
Hallo,
§ 3 Abs. 3 ArbSchG erlegt sämtliche Kosten für die PSA dem AG auf. Natürlich gehören dazu auch die Aufwendungen für Reinigung und Instandhaltung einschließlich der evtl. dazu notwendigen Arbeitszeit.
Na erst mal schauen ob Rübezahl mal genauere Angaben machen kann bevor wir hier rumraten
Hallo,
§ 3 Abs. 3 ArbSchG erlegt sämtliche Kosten für die PSA dem AG auf. Natürlich gehören dazu auch die Aufwendungen für Reinigung und Instandhaltung einschließlich der evtl. dazu notwendigen Arbeitszeit.
Das steht ja ausser Frage.
Aber wie die Reinigung der PSA erfolgt, ergibt sich aus den Herstellervorgaben.
Ich wüsste nicht was der Betriebsrat dazu mitentscheiden will.
Evtl. könnte man eine BV abschliessen wer denn die Hosen und so weiter wäscht.
Aber das hier
Der AG ist für die Reinigung verantwortlich. Wenn er dann das auf die Mitarbeiter abwählst, müssten wir doch Mitbestimmung haben?
Das ist mir nicht bekannt das der Arbeitgeber sie Reinigen muss. Bereitstellen ja und Ersatz bei defekten auch.
Allerdings hat der MA die PSA auch Pfleglich zu behandeln
Willst du mitbestimmen wer und wie bei einer Schutzbrille die Gläser gereinigt werden ?
Hallo
es geht um Schnittschutzhosen und Regenjacken mit Reflexstreifen usw....
Der AG gibt dafür im Monat nur paar Euro dafür. Die AN müssen das in Ihrer Freizeit machen.
Hallo,
wir haben 3 Satz dieser Sachen und jede Woche geht eine in die Reinigung. Die Kosten trägt der AG.
Hier solltet auch ihr ansetzen und mit eurem AG darüber sprechen. Hilft oftmals mehr als die Keule auspacken.
Ist geregelt und läuft wunderbar.
Beste Grüße
Alles anzeigenHallo,
wir haben 3 Satz dieser Sachen und jede Woche geht eine in die Reinigung. Die Kosten trägt der AG.
Hier solltet auch ihr ansetzen und mit eurem AG darüber sprechen. Hilft oftmals mehr als die Keule auspacken.
Ist geregelt und läuft wunderbar.
Beste Grüße
Genau das möchten wir. Nur wonach sollen wir da gehen? ordnung im Betrieb?
Ich würde das immer über § 87 Nr.1 (7) machen.
z.B. mit dem Argument, das die Imprägnierung der PSA (Kleidung) verloren geht oder (bei uns)
Chemikalien und Öle - ein normale Waschmaschine gar nicht schafft.
Letztlich muss der AG die PSA zur Verfügung stellen, kann aber natürlich auch vom AN verlangen diese pfleglich zu behandeln und auch zu reinigen - kommt halt darauf an was es genau ist.
z.:b eine Arbeitsplatzschutzbrille - Kauft der AG - wenn du aber damit zum Chef gehst und sagst Du mach mal sauber oder Chef du musst hier nenn Ultraschallgerät zum reinigen der Brillen hinstelen - gibt es wahrscheinlich nen Tritt in der Allerwertesten.
Hallo,
ja warum nicht. Der AG hat die PSA zu stellen und ist somit auch für dir Reinigung zuständig. er möchte ja auch nicht das seine Mitarbeiter, eventuell noch mit Firmenlogo, in dreckigen und Schäbigen Arbeitsklamotten rumlaufen.
Muss man nur dem AG gut vermitteln.
Beste Grüße
Also Schnitthosen und Leuchtkleidung gehören meiner Ansicht nach nicht in die heimische Waschmaschine!
Also Schnitthosen und Leuchtkleidung gehören meiner Ansicht nach nicht in die heimische Waschmaschine!
Und was machst du mit deiner privaten Schnittschutzhose ?
Man könnte dem AG auch vermitteln, dass zu PSA bereits eine Verordnung gibt, aus der sich klar ergibt:
Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
Damit bleibt es zunächst mal dem AG überlassen, ob er die Waschmaschine anwirft oder eine Reinigungsfirma beaufragt. Alternativ kann er mich natürlich freundlich bitten, ihm die Wartungsmaßnahmen zum Zwecke des hygienisch einwandfreien Zustandes abzunehmen, gegen eine Waschpauschale, über deren Höhe wir noch einigen müssen...
seine Pflicht dagegen einfach auf mich abzuwälzen, noch dazu in meiner Freizeit, kann er definitiv nicht.
Und was machst du mit deiner privaten Schnittschutzhose ? Frage Buschmeister
na ob die durch Weichspüler ihre Eigenschaften behält ist dann mein Problem wenn man Schnittschutzhosen z.b mit imprägnierte Sachen zusammen wäscht kann dies Auswirkungen auf die Schnittschutzfasern haben. Das gleiche gilt für Leuchtkleidung. Diese falsch gewaschen kann zur Folgen haben, dass die Leuchtfähigkeit nachlässt.
Gute Argumente, dass die PSA von Profis gereinigt wird und nicht von Lieschen Müller
Um mal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen...
Da die Bereitstellung, Instandhaltung usw der PSA im § 3 ArbSchG geregelt ist, würde ich dem AG gegenüber darauf bestehen, dass auch die Reinigung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 mitbestimmungspflichtig ist. Das eine professionelle Reinigung der PSA durchaus für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter relevant sein kann hat der Schwede ja schon deutlich gemacht.
wenn man Schnittschutzhosen z.b mit imprägnierten Sachen zusammen wäscht kann dies Auswirkungen auf die Schnittschutzfasern haben. Das gleiche gilt für Leuchtkleidung. Diese falsch gewaschen kann zur Folgen haben, dass die Leuchtfähigkeit nachlässt.
wenn man Schnittschutzhosen z.b mit imprägnierte Sachen zusammen wäscht kann dies Auswirkungen auf die Schnittschutzfasern haben.
Wo hast du denn das her, jede Schnittschutzhose kann normal in der Waschmaschine gewaschen werden.
Das gleiche gilt für Leuchtkleidung. Diese falsch gewaschen kann zur Folgen haben, dass die Leuchtfähigkeit nachlässt.
Bei Warnkleidung stimme ich die bedingt zu, da muss man auf das Waschmittel achten, sollte kein Bleichmittel enthalten, allerdings benutzen fast alle Colorwaschmittel welches grundsätzlich kein Bleichmittel enthält
Wo hast du denn das her, jede Schnittschutzhose kann normal in der Waschmaschine gewaschen werden.
Das hat sogar uns sogar die Unfallkasse bestätigt.
Weil da z.B. kein Weichspüler mit rein darf. Und da sind immer Reste drin.
Jetzt geht es uns aber darum das alle PSA gewaschen wird. Nicht nur die Schnittschutzhosen.