Zugang und beginn der Frist

  • Hallo Kollegen,


    um sicher zu gehen folgende Frage:


    Die Personalabteilung möchte am Dienstag dem BRV bzw. Stllv. eine Anhörung nach 102 übergeben. Trifft beide aber nicht an, da bereits im Feierabend.

    Es geht daraufhin, noch an dem Dienstag, eine Mail an den BRV und cc Stlv. mit der Anhörung.

    Am Folgenden Donnerstag, wurde die Anhörung noch in Papier nachgereicht.


    Wann beginnt die Frist? Meiner Ansicht nach ist der Zugang am Mittwoch morgen. Mit Arbeitsbeginn und Zugriff auf die Mail durch BRV oder Stlv. Damit auch beginn der Frist, Mittwoch.

    Nicht bereits am Dienstag beim Versenden der Mail. Und nicht am Donnerstag beim nachreichen in Papierform?.


    Danke euch.

  • Wenn Sie in den "Machtbereich" des BR - vertreten durch den BRV (bei Verhinderung des BRV tritt an dessen Stelle der Stllv. BRV).

    während der normalen Dienststunden - wenn beide schon im "normalen" (nicht ausserplanmäßigen) Büroschluss waren - ist die Anhörung erst am Mittwoch zugegangen.

    Achtung: wegen home office - Hat der BRV zuhause seine Mails geöffnet und die Mail gelesen und evtl. eine Bestätigung dazu geschickt oder schon am Dienstag eine "vorläufige" Antwort geschickt - ist die Anhörung auch Dienstag zugegangen.


    Der Zugang in Papierform ist unerheblich, da es keine gesetzliche Formvorschrift für Anhörungen gibt.

  • Hallo,


    Fristbeginn ist nach §187 Abs1. BGB am Tag nach Zugang, d.h. wenn Zugang Dienstag, Fristbeginn Mittwoch.

    Nun kommt noch hinzu waren beide im normalen Feierabend, durchaus auch betriebsüblicher Feierabend, d.h. wenn der betriebsübliche Feierabend 18 Uhr ist, aber beide schon um 17 Uhr gegangen sind, da sie früher beginnen, wäre der Zugang auch Dienstag, zumindest wenn Email Eingang vor 18 Uhr.


    Viele Grüße

    Bernd