Hallo Kollegen,
um sicher zu gehen folgende Frage:
Die Personalabteilung möchte am Dienstag dem BRV bzw. Stllv. eine Anhörung nach 102 übergeben. Trifft beide aber nicht an, da bereits im Feierabend.
Es geht daraufhin, noch an dem Dienstag, eine Mail an den BRV und cc Stlv. mit der Anhörung.
Am Folgenden Donnerstag, wurde die Anhörung noch in Papier nachgereicht.
Wann beginnt die Frist? Meiner Ansicht nach ist der Zugang am Mittwoch morgen. Mit Arbeitsbeginn und Zugriff auf die Mail durch BRV oder Stlv. Damit auch beginn der Frist, Mittwoch.
Nicht bereits am Dienstag beim Versenden der Mail. Und nicht am Donnerstag beim nachreichen in Papierform?.
Danke euch.