Hallo Kollegen,
es wurden mit dem AG verschiedene Maßnahmen zum Corona-Arbeitsschutzstandard vereinbart. Es wurde auch festgehalten, dass dies Wirksamkeit dieser Maßnahmen kontrolliert werden soll.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dafür der AG verantwortlich ist? Wie könnte das in der Praxis aussehen? Wie ist das bei Euch geregelt?
Vielen Dank und Grüße