Wer kontrolliert Schutzmaßnahmen

  • Hallo Kollegen,


    es wurden mit dem AG verschiedene Maßnahmen zum Corona-Arbeitsschutzstandard vereinbart. Es wurde auch festgehalten, dass dies Wirksamkeit dieser Maßnahmen kontrolliert werden soll.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass dafür der AG verantwortlich ist? Wie könnte das in der Praxis aussehen? Wie ist das bei Euch geregelt?


    Vielen Dank und Grüße

  • Es wurde auch festgehalten, dass dies Wirksamkeit dieser Maßnahmen kontrolliert werden soll.

    Hmm.... meint das, dass der AG verantwortlich dafür ist, dass die Maßnahmen auch durchgeführt werden? Ist er sicher, klar.


    Oder meint das, dass der AG dafür verantwortlich sein soll, wenn sich jemand trotz der Maßnahmen infiziert? Wie soll das funktionieren? Soll der AG jetzt eigene Antikörpertests machen? Da ist mir jetzt rein sachlich/technisch nicht klar, wie das gehen sollte. (Abgesehen davon, dass aufgrund der langen Latenzzeit die Wirksamkeit ohnehin erst mit deutlicher Verspätung ge-/bemerkt werden kann.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Na gut, gehen wir mal davon aus, dass sich die Maßnahmen an den Empfehlungen vom BMAS und des RKI orientieren.


    Vielleicht sollte ich meine Frage anders stellen, denn das kommt vor der Überprüfung der Wirksamkeit: Wie können wir sicherstellen, dass bspw. die Abstandsregeln eingehalten werden, wer ist für die Kontrolle zuständig und was passiert, wenn klar wird, dass eine Umsetzung im Grunde nicht möglich ist, weil a) sich die MA nicht daran halten oder b) weil bei den gegebenen Örtlichkeiten der Abstand eben nur theoretisch gewahrt werden kann.

    Denn in unserem Bürogebäude gibt es neben denjenigen, für die Corona nicht existiert oder nur eine harmlose Grippe ist auch die, die die vermeintliche Gefahr ernst nehmen und sich an die Regeln halten wollen.

  • Hallo,

    für die Einhaltung ist der AG zuständig und ihr als BR seit da raus. Oder wollt ihr Polizei spielen?

    Der AG Kann bei Verstößen diese ahnden, wie er das macht ist seine Sache.

    Wenn jetzt aber die Kollegen die auf die Einhaltung wert legen die anderen beim AG anzuschwärzen habt ihr

    ein echtes Problem in der Firma. Viel besser wäre es mit den Kollegen zu sprechen.


    Beste Grüße

  • Naja... anschwärzen ist so ein hässliches Wort.


    Das ist ja das Dilemma. Wie sollte es sonst gehen, wenn die Regeln, die der AG ja mit aufgestellt hat, nicht eingehalten werden? (Und er an der echten Umsetzung auch nicht wirklich viel Interesse zeigt)

  • $ 77 1) BetrVg Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.


    Der BR hat keine Weisungsbefugnis.

    Sind in der BV Weisungen vorhanden, hat der AG dafür Sorge dafür zu tragen das sie eingehalten werden und kann diese bei Nichteinhaltung entsprechend sanktionieren.

  • Naja... anschwärzen ist so ein hässliches Wort.


    Das ist ja das Dilemma. Wie sollte es sonst gehen, wenn die Regeln, die der AG ja mit aufgestellt hat, nicht eingehalten werden? (Und er an der echten Umsetzung auch nicht wirklich viel Interesse zeigt)

    Natürlich kann jeder MA den Kollegen ansprechen und ihm auf sein Fehlverhalten Hinweisen. Wenn der Kollege das dann aber weiterhin dauert ignoriert ist die Meldung an Vorgesetzte / Chef doch kein anschwärzen mehr.


    Und der AG kann ermahnen, Abmahnen und weitere Rechtsschritte einleiten.


    Das dauerhafte Ignorieren der Anweisungen gefährdet Kollegen / Kunden / Besuchern

  • Für die Einhaltung der Vorschriften ist der AG zuständig. (Arbeitsschutzgesetz) Er hat Maßnahmen zu tätigen zum Schutz der AN. Dazu kann er GEEIGNETE Beschäftigte zu Hilfe nehmen. (meistens Vorgesetzte) . Der AN hat die Umsetzung zu überwachen.

    Das heißt ihr könnt natürlich die Gefährdungsbeurteilung nehmen und schauen ob die Maßnahmen daraus auch umgesetzt werden. Sollte das nicht so sein darf der BR § 80 (1) aber auch jeder Mitarbeiter beim AG die Einhaltung der Vorschriften verlangen.

    Und zur Zeit gehen die Berufsgnossenschaften bei Nichteinhaltung von Coronamaßnahmen der Sache nach.

  • Der BR hat keine Weisungsbefugnis.

    Sind in der BV Weisungen vorhanden, hat der AG dafür Sorge dafür zu tragen das sie eingehalten werden und kann diese bei Nichteinhaltung entsprechend sanktionieren.

    Und wie es Rmbear so treffend gesagt hat, ist der BR dafür zuständig, dass er den Chef kontrolliert, ob er das dann auch wirklich so macht. Sollte er es unterlassen, dass er die BV umsetzt, so kann der BR die Durchsetzung (notfalls auch gerichtlich) dursetzen.


    Da brauche ich dann auch niemanden anschwärzen. Ich sage dann nur ganz neutral, dass aufgefallen ist, dass in der Abteilung XY (je nach Firmengröße) die umsetzung der Regelungen aus der BV nicht wirklich klappt, "Lieber AG tu was!"


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo in die Runde.. vielen Dank für Eure Einlassungen zu dem Thema.


    Als BRV gebe ich meinen Kollegen hier und da auch mal einen freundlichen Hinweis, was die Einhaltung der Maßnahmen angeht. Das mache ich tatsächlich auch nur gelegentlich und soll nicht dazu führen, dass die Kollegen schon mit den Augen rollen.


    Ihr habt Recht, dann muss ein Hinweis an den AG gehen, dass kann man ja zunächst allgemein machen, ohne dabei Namen zu nennen.

  • Ähnliche Frage...

    Es geht um den Einzelhandel in Thüringen. Heute kam wieder vom Arbeitgeber (Filialbetrieb) die Anweisung dass alle Verkäufer dauerhaft eine Maske zu tragen haben. Aktuell geltendes Recht(?) in Thüringen sieht vor, dass Verkäufer keine Maskenpflicht haben.


    Was wiegt nun höher? Kann man sich auf das "Landesrecht" berufen? die Ordnung ist aktuell von heute 3.11.2020, zu finden im bussgeldkatalog - Maskenpflicht - einzelne Bundesländer und die dortigen Regelungen.

  • es geht hier um Schutz, Arbeitsschutz, und damit ist jeder mit verantwortlich.

    Mit jeder meine ich auch jeder.

    Wennn ich sehe, dass Herr A und Herr B nicht den sicherhetisabstand einhalten dann wird der rabauke Aktiv und sagt laut und deutlich den beiden Herren, so dass es auch alle im Umkreis vom 100m mitbekommen, Sicherheitsabstand ist für jedermann einzuhalten verehrte Kollegen und schwups wird der eingehalten.

    Wenn ich sehe, das die desinfektionsflasche am treppenaufgang leer geworden ist, dann nehme ich die und gehe zur Verteilstelle und Tausche die aus, wenn ein anderer Kollege von mir sieht, huch die Schutzmasken in unserem Bereich gehen aus dann geht der zur Verteilstelle und holt neue.

    In der Regel funktioniert das prima weil wir keine Verhältnisse hier haben wollen wie in unserem Nachbarland (Wert mitlerweile ü 1000 von 100 000 auf 7 Tage) wo Patienten vom KH abgewiesen werden müssen weil kapazität zu ende.



    Daher, ich verstehe die Frage nicht, weil ich mich als BR, als Mitarbeiter und als Vorgesetzter in jeder Rolle hier mit verantwortlich fühle.

  • Hallo Michaela,


    wenn euer AG euch die Anweisung gibt, dass ihr Masken tragen müsst, so müsst ihr dieser Anweisung auch nachkommen. (§106 GewO dazu gehört auch Ordnung und Verhalten im Betrieb)


    Wenn ihr allerdings einen Betriebsrat habt, dann unterliegt so eine Weisung dem Mitbestimmungsrecht nach §87 I 1+7 BetrVG.


    Kein MBR des Betriebsrates besteht in dem Umfang, wie der Gesetzgeber vorschriften gemacht hat.


    P.S.: Rabauke : Das du die Frage nicht verstanden hast, sieht man an der Antwort ;)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • P.S.: Rabauke : Das du die Frage nicht verstanden hast, sieht man an der Antwort ;)

    Hallo Markus,


    ich habe die Eingangsfrage sehr wohl verstanden und hierauf geantwortet.

    die Frage des Kassieres habe ich einfach Ignogiert, weil mir diese Ignoranz etwas gegen den Einhalt dieses Virus zu tun auf dem S..... geht. Maske auf und durch, wo ist das Problem wäre da eher meine Frage, und ja der AG kann das anweisen im Mitbestimmten Betrieb jedoch mit der Zustimmung des BR meine Antwort, aber ehrlich...... das wollte ich nicht schreiben.

    Gruß

    Rabauke (mit Maske)

  • irgendwie hat keiner meine frage richtig beantwortet....


    es geht darum: darf ein AG einfach etwas vorschreiben was ma zu machen haben, selbst wenn es gegen bestehende regelungen des landes "verstösst"??


    wenn der ag bestimmt wir müssen uns alle jede stunden nen finger abhaken muss das wohl auch keiner machen!? statt hier rumzudiskutieren was ihr gut und schlecht findet dachte man bekommt hier ne vernünftige antwort zur eigentlichen frage. war wohl nicht so, danke für den meinungsaustsausch zum thema corona, der hier eigentlich nicht zur debatte stand - und ja, es gibt sehr wohl menschen die gesundheitliche probleme bekommen wenn sie STÄNDIG eine maske tragen müssen - insofern ist der vergleich mit dem finger nicht so weit weg....


    und btw, ich heisse nicht michaela....sondern michael!


    mannomann....wieso kann heutzutage keiner mehr vernünftig und sachlich antworten?

  • irgendwie hat keiner meine frage richtig beantwortet....

    ich finde schon, dass Du eine Antwort auf Deine Frage bekommen hast, und zwar genau die hier:


    wenn euer AG euch die Anweisung gibt, dass ihr Masken tragen müsst, so müsst ihr dieser Anweisung auch nachkommen. (§106 GewO dazu gehört auch Ordnung und Verhalten im Betrieb)


    Wenn ihr allerdings einen Betriebsrat habt, dann unterliegt so eine Weisung dem Mitbestimmungsrecht nach §87 I 1+7 BetrVG.


    Kein MBR des Betriebsrates besteht in dem Umfang, wie der Gesetzgeber vorschriften gemacht hat.


    Also wenn ihr einen BR habt dann hat der bei dieser Anweisung mitzubestimmen. Habt ihr keinen dann müsst ihr die Masken tragen!

    Wenn der AG mehr will als das Land vorgibt, dann kann er das aber halt mit den entsprechenden Vorgaben die Markus geschrieben hat.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()