Guten Morgen.
Ich möchte mich hier über die Gründung eines GBR informieren.
Unser ArbGeb. ist bei Verhandlungen über diverse BVs mit dem Argument an uns herangetreten, das diese BVs in Anlehnung an die Konzern- bzw. Zweigfirmen erfolgen sollen. Zudem ist unser GF auf GF der Holding unter der alle unsere "verwandten" Firmen laufen. Auch sind die GF in mehreren "verwandten" Firmen zu finden. Auch die Lohnbuchhaltung läuft über eine Firma innerhalb der Holding. BRs gibt es meines Wissens nach in allen Firmen.
Auf Grund dessen, hat sich bei mir der Gedanke eines GBR eingeschlichen.
Sind das genug Anhaltspunkte die dafür sprechen, das ein GBR gegründet werden muss? Wer kann uns das rechtssicher beantworten?
Angenommen ja, muss die Firma am Hauptsitz die Initiative ergreifen und die GBR-Gründung einleiten. Was ist, wenn dieser BR daran kein Interesse hat da der "große Chef" den BR eingeschüchtert hat ala "Wenn ihr einen GBR gründen wollt, verkleinere ich die Firma sodass ein GBR nicht in Frage kommt. Bla Bla". (Auch das ist für mich ein Anzeichen das es einen GBR geben muss!) Generell glaube ich, das alle anderen beteiligten Firmen kein Interesse an einem GBR haben, da der "große Chef" diese BRs im Sack hat was das Thema angeht.