GBR Gründung

  • Guten Morgen.


    Ich möchte mich hier über die Gründung eines GBR informieren.


    Unser ArbGeb. ist bei Verhandlungen über diverse BVs mit dem Argument an uns herangetreten, das diese BVs in Anlehnung an die Konzern- bzw. Zweigfirmen erfolgen sollen. Zudem ist unser GF auf GF der Holding unter der alle unsere "verwandten" Firmen laufen. Auch sind die GF in mehreren "verwandten" Firmen zu finden. Auch die Lohnbuchhaltung läuft über eine Firma innerhalb der Holding. BRs gibt es meines Wissens nach in allen Firmen.


    Auf Grund dessen, hat sich bei mir der Gedanke eines GBR eingeschlichen.


    Sind das genug Anhaltspunkte die dafür sprechen, das ein GBR gegründet werden muss? Wer kann uns das rechtssicher beantworten?


    Angenommen ja, muss die Firma am Hauptsitz die Initiative ergreifen und die GBR-Gründung einleiten. Was ist, wenn dieser BR daran kein Interesse hat da der "große Chef" den BR eingeschüchtert hat ala "Wenn ihr einen GBR gründen wollt, verkleinere ich die Firma sodass ein GBR nicht in Frage kommt. Bla Bla". (Auch das ist für mich ein Anzeichen das es einen GBR geben muss!) Generell glaube ich, das alle anderen beteiligten Firmen kein Interesse an einem GBR haben, da der "große Chef" diese BRs im Sack hat was das Thema angeht. :cursing:

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Felltrompete ()

  • Hallo Felltrompete,


    ob ihr einen GBR gründen müsst, kann man aus der Entfernung mit Sicherheit nicht sagen, da es hier stark darauf ankommt, ob ihr ein Unternehmen mit mehreren eigenständigen Betrieben seid oder nicht. Allein die gemeinsame Führung oder die gemeinsame Abwicklung der Lohnabrechnung indiziert das nicht zwingend.


    Vielmehr kommt es darauf an, ob die einzelnen "Verwanten" eigenständig sind. Dies lässt sich oft recht gut am Firmennamen erkennen. Heissen eure Verwanten alle gleich z.B. Firma Fleißig spricht schon vieles dafür, dass es einen GBR geben muss. Haben sie aber unterschiedliche Namen, die aber durchaus ähnlich klingen können z.B Firma Fleißig AG, Firma Fleißig Buxdehude GmbH, Firma Fleißig Oberkugelhapfing GmbH usw. dann ist es wahrscheinlich so, dass es eher keinen GBR gibt.


    Sollte zweiteres der Fall sein, wäre es aber unter umständen möglich, einen KBR zu gründen und je nach Größe gäbe es dann evtl. auch einen mitbestimmten Aufsichtsrat.


    Unabhängig davon würde ich mir aber auch gut überlegen, ob ein GBR tatsächlich Sinn macht. Bei uns ist es auch ein schwerer Grenzfall, wo man vielleicht, wenn man vor ein Gericht ziehen würde Anspruch auf einen GBR hätte. Wir (die unterschiedlichen BR´s) haben uns dann aber darauf geeinigt, dass wir es garnicht versuchen. Wir empfanden den Nachteil, dass der Wirtschaftsausschuss dann an den GBR wandert höher, als den Vorteil, den uns ein GBR bringen würde. Dies muss aber jeder BR für sich und sein Unternehmen entscheiden und die Entscheidungen können da durchaus auch unterschiedlich ausfallen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,


    verkürzt gesagt gilt folgendes:


    - reden wir über Teile ein und derselben juristischen Person, kann man über einen GBR nachdenken.


    - reden wir über unterschiedliche juristische Personen im Besitz einer einheitlichen "Muttergesellschaft", reden wir über einen KBR.


    Also müßt Ihr zumindest mal die Struktur klären, in die Euer Betrieb ggfs. "eingebettet" ist. Wenn Ihr die Struktur geklärt habt und die Zuordnung im Sinne des BetrVG nicht ganz eindeutig ist, müßt Ihr halt tiefer gehen und anhand der Literatur versuchen, Eure Struktur einzuordnen.


    So kann es zB sein, daß es sich zwar um keinen Konzern iSd § 18 Abs. 1 AktG handelt, aber aufgrund der juristischen Konstruktion ein "faktischer Konzern" bzw. die "Vermutung" eines Konzerns besteht (Fitting, § 54 Rn 9ff).


    Die von Dir angeführten Anhaltspunkte reichen alleine nicht für eine entsprechende Klärung aus.


    Ggfs. müßt Ihr die Angelegenheit durch einen Sachverständigen klären lassen.


    Allerdings: Allein der Wille, Dinge "einheitlich" zu regeln, reicht nicht für eine Zuständigkeit eines GBR oder KBR aus. Ein Kernbereich der MBR eines örtlichen BR bleibt immer in seiner eigenen örtlichen Zuständigkeit.

  • Aber die Gründung eines GBR ist doch kein kann, oder?

    Liegen die Voraussetzungen vor (was hier noch unklar ist), so muss dieser gegründet werden, so bisher mein Verständnis.

    Auch eine schnelle Suche brachte dies zum Vorschein: -> Gesamtbetriebsrat

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Klar ist die Gründung eines GBR kein "kann", sondern er muss gegründet werden.


    Allerdings ist es meist nicht ganz einfach, die Strukturen der Unternehmen so weit zu durchblicken, dass man einem Betriebsrat kaum an den Karren fahren kann, wenn er es nicht richtig beurteilt hat.


    Selten ist es so, dass es eindeutig ist, ob ein GBR gegründet werden muss, oder nicht.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo esci,


    das hier

    Gründung eines GBR ist doch kein kann

    stimmt zwar, ist aber erst der ggfs. zweite Schritt.

    Zuerst muß mal geklärt werden, ob GBR bzw. KBR in Frage kommt oder gar eine doppelte Stufung mit GBR und KBR. Und KBR ist keine Pflicht, sondern ein "kann" gem. § 54 Abs. 1 BetrVG

  • das hier

    stimmt zwar, ist aber erst der ggfs. zweite Schritt.

    Zuerst muß mal geklärt werden, ob GBR bzw. KBR in Frage kommt oder gar eine doppelte Stufung mit GBR und KBR. Und KBR ist keine Pflicht, sondern ein "kann" gem. § 54 Abs. 1 BetrVG

    Völlig korrekt.

    Ich wollte das nur einwerfen, da es so klang, als ob man es sich aussuchen kann, ob man einen GBR gründen will.

    Es gibt kein vielleicht, sondern nur ein ja oder nein.

    Nachdem man das "kommt drauf an" geklärt hat. ;)

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Hallo felltrompete,


    das es ein muss ist, da bin ich mit allen einig.

    meine Frage an den kleinen BR ist nur, warum willst du einen GBR haben?


    Der GBR handelt nach Stimmengewichten, wenn als der Große betrieb 51% der Beschäftigten des Unternehmens hat, dann haben die GBR-Mitglieder dieses großen Betriebes auch 51% der Stimmen im GBR und somit, wenn die nur das wollen was der Chef will gibt es auch Vereinbarungen wie der Chef es will.


    Gibt es aber diesen GBR nicht, dann muss mit jeder Kleinigkeit der Chef auch auf die kleinen BR's zugehen und überall alles separat regeln was der Mitbestimmung unterliegt.


    ich kenne Arbeitgeber die aus diesem Grund sogar darauf bestehen, dass die BR's einen GBR bilden, weil Sie keine Lust haben alles 5 mal durchzukauen und sich ägern, wenn dann ein kleiner Betriebsrat für sich feststellt, der GBR ist nicht zuständig und das ganze auch einklagen will. Weil dann muss er wieder auf den kleinen BR zugehen.


    Gruß


    Rabauke

  • wenn die nur das wollen was der Chef will gibt es auch Vereinbarungen wie der Chef es will.

    :huh:


    Dann werde ich das Thema GBR ersteinmal zurück in meine Gedankenschublade legen.

    Danke.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!