CORONAZEITEN -- NACHWAHL EINES STELLVERTRETERS (SBV)

  • Hallo,


    als 1. Stellvertreter werde ich in das Amt der SBV aufrücken (die aktuelle SBV legt das Amt nieder).

    Es gibt keinen 2. Stellvertreter.

    Wir müssen einen 1. Stellvertreter nachwählen (evt. auch 2.Stellvertreter).

    Der Prozess gem. SchwbVWO §17 ist bekannt. Bei uns ist das vereinfachte Wahlverfahren grds. anzuwenden, < 50 SB+GG.


    Habt Ihr bereits Erfahrung, wie die Wahl in Zeiten der Corona (Homeoffice zwischen 70 und 100%) durchzuführen ist, damit die Wahl rechtlich korrekt erfolgt?

    Wahl per WebEx mit Beschluss analog BR-Sitzungen? Allerdings ist das dann keine geheime Wahl mehr! Briefwahl? Mail?

    Ich bin hier etwas orientierungslos, wie das zu bewerkstelligen ist.


    Vielen Dank für Eure Antworten bzw. Anregungen.


    Gruß


    JR:)

  • Hallo,


    SGB IX und die dazugehörige WO sind da leider völlig unflexibel. Bei weniger als 50 sbM/GG ist nur eine Nachwahl durch Versammlung möglich.


    Allerdings ist die Einladungsfrist ja eine Mindestfrist, d.h. die SBV darf durchaus auch mit einem längeren zeitlichen Vorlauf einladen. Und es spricht auch nichts dagegen, die Einladung auch allen Wahlberechtigten auf direktem Weg (Post) zukommen zu lassen - zusätzlich zu den vorgeschriebenen betrieblichen Kommunikationswegen.

    Und es sollte nicht nur bei dieser Nachwahl grundsätzlich mehr als ein Stellvertreter gewählt werden, um das Risiko der vertretungslosen Zeit zu minimieren.

    Natürlich bist Du nicht gehindert, die Wahl dahingehend vorzubereiten, daß Du Dich auch aktiv auf die Suche nach geeigneten Bewerber*innen machst.

  • Hallo Albarracin,


    wird Automatisch aus der Stellv. SBV die SBV obwohl beide in getrennten Wahlgängen zu wählen sind?

    ist es nicht viel mehr so, dass der unterlegene Kandidat (falls es einen gegeben hat) nun zur SBV wird?


    Sollte es keinen unterlegenen Kandidaten für die SBV Wahl gegeben haben ist dann nicht die SBV neu zu wählen.

    Es gibt doch Menschen (unsere 1. Stellvertreterin) die mit Absicht nur als Stellv. kandidiert hat und auch nur stellv. bleiben möchte. Die würde glatt auch zurück treten als SBV, wenn es dort einen automatischen Aufstieg geben würde.


    Da ich was die WO nicht mehr so ganz fit bin, (kurz vor der rente ;) ) kannst du mir da mal auf die Sprünge helfen.


    Gruß

    rabauke

  • Hallo Rabauke,


    wird Automatisch aus der Stellv. SBV die SBV obwohl beide in getrennten Wahlgängen zu wählen sind?

    JA, gem. § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX. Das ist zwingendes Recht



    ist es nicht viel mehr so, dass der unterlegene Kandidat (falls es einen gegeben hat) nun zur SBV wird?

    NEIN, in keinem Fall.

    In beiden Wahlgängen gilt: Wer nicht gewählt ist (als VP oder als Stellv.) ist für die laufende Wahlperiode komplett außen vor.


    Auch Eure derzeitige 1. Stellvertreterin hätte im Fall des Nachrückens ein Problem, denn sie kann nicht auf das Nachrücken zugunsten eines hinter ihr gewählten Stellvertreters verzichten. In diesem Fall wäre sie auch ihr Amt als Stellvertreterin los.

    Die aus den beiden Wahlen hervorgegangene Reihenfolge von VP und Stellvertretern gem. § 177 Abs. 1 iVm § 177 Abs. 7 darf in der laufenden Wahlperiode nicht verändert werden.

  • Hallo Albarracin,


    danke für die Info. Dass ist für mich zwar nicht zwingend anhand der Wahl nachzuvollziehen (weil es gibt ja 2 Wahlgänge nach Maßgabe der Verhältniswahl laut Gesetz) aber wenn es so im Abs. 5 geregelt ist, dann ist es so. Da hätte man sich auch den zweiten Wahlgang sparen können und eine Wahl mit Automatisch SBV und dann in Reihenfolge die Stellv.

  • Sorry Rabauke,


    aber du stehst offensichtlich immer noch auf der Leitung.


    Es gibt für jede Position - VP und Stellvertretung - je einen Wahlgang, völlig getrennt voneinander. Und diese Wahlgänge sind nicht nach

    Verhältniswahl

    sondern immer nach Mehrheitswahl. Es gibt bei der SBV-Wahl nichts, was mit "Vorschlagslisten" im Sinne des BetrVG vergleichbar ist.


    Und zum Abschluß des Wahlganges der VP gibt es eine gewählte VP - die mit den meisten Stimmen. Alle weiteren Bewerber*innen sind nicht gewählt - auch nicht als Stelli. (Und deswegen darfst Du auch gleichzeitig als VP und als Stellv. kandidieren).


    Und zum Abschluß des Wahlganges der Stellvertreter gibt es 1 - x Stellv. - in Reihenfolge des persönlichen Stimmergebnisses. Die Anzahl der gewählten Stellvertreter hängt dann vom Beschluß der Wahlversammlung bzw. des Wahlvorstandes ab. Alle weiteren Bewerber*innen, die aufgrund ihres Stimmergebnisses nicht zu den gewählten Stellvertretern gehören, sind ebenfalls nicht gewählt und können selbst dann nicht nachrücken, wenn die Zahl der bestimmten Stellvertreter unterschritten wird.

  • Wie schon von Albarracin geschrieben gibt es bei der SBV Wahl keine Listen und keine Verhältniswahl sondern eine reine Mehrheitswahl.
    Da die SBV, anders als der BR eine Einpersonen Show gegenüber dem Arbeitgeber ist, selbst wenn es aufgrund der Anzahl der Schwerbehinderten/Gleichgestellten dazu kommt das Stellvertreter herangezogen werden gibt es noch einen weiteren Unterschied zwischen BR und SBV: Es muss immer ein Stellvertreter vorhanden sein.

    Wenn man sich jetzt vorstellt das der letzte Stellvertreter/in nachrückt und zur SBV wird dann gibt es keine Stellvertreter mehr und diese müssen nachgewählt werden.
    Wenn jetzt die gesamte SBV in einem Wahlgang nach Verhältniswahl gewählt werden müsste, nur damit auch wieder Stellvertreter vorhanden sind wäre die Position des letzten SBV Stellvertreters so schwach weil er ja wenn er ins Amt kommt sofort Wahlen der gesamten SBV durchführen müsste und selbst damit keine Chance hat als SBV Arbeit zu leisten.
    Aufgrund der zwei Wahlgänge ist es, im Unterschied zum BR, damit möglich innerhalb der Wahlperiode nur Stellvertreter nachwählen zu lassen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Stimmt, Mehrheitswahl, da bin ich mit euch einig, wieso ich Verhältniswahl getippt habe weiß ich nicht. Es ist eine Persönlichkeitswahl in 2 Wahlgängen. da bin ich total einig und der Stimmzettel ist nach Alphabet....


    alles gut


    ich verstehe nur nicht warum das Gesetz 2 Wählgänge für erforderlich hält, wenn eh der Stellv. automatisch nachrückt in die SBV und damit dann die Anzahl der Stellv. sinkt.

    Aber ich muss nicht verstehen, was der Gesetzgeber damit wollte.

    Meine Annahme, dass der Gesetzgeber mit den 2 Wahlgängen wollte, dass es auch reine Stellv. gibt die nicht in die Rolle der SBV schlüpfen, wenn die nicht mehr da ist war halt falsch.


    alles ist gut

  • Ich glaube das der Gesetzgeber da den letzten amtierenden und gewählten Stellvertreter nicht zum Neuwahleinleiter machen wolte, bzw. diesen dazu degradieren wollte.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)