Werte kollegen, wie ihr sicherlich erkennen könnt bin ich hier neu im Forum. Ich hätte da gleich einmal zwei Fragen, Welche mich beschäftigen.
Was darf ein einzelnes Betriebsratsmitglied selbstständig machen? Leider habe ich hierzu im Netz nicht allzu viele Beispiele gefunden.
Darf ein Betriebsratsmitglied zum Beispiel Sich selbstständig informieren bei der Agentur für Arbeit bezüglich Fragen zur Kurzarbeit und einer bevorstehenden BV?
Wann ist ein Beschluss zu fassen? Bei Einstellungen, abzuschließenden Betriebsvereinbarung ist mir das klar und logisch.
Wir überarbeiten gerade eine Richtlinie für ein neues Entgeltsystem, und da haben wir Punkte besprochen, beziehungsweise die bestehende Richtlinie abgeändert, welche wir dem Personal als ersten Entwurf/ Vorschlag zur Verfügung stellen.
Müssen die besprochenen Punkte und der Entwurf abgestimmt werden, Bevor die Dokumente zum Personal gesendet werden?
Kann mir jemand Bücher/ Links empfehlen, wo im Detail beschrieben ist, was ein Betriebsratsmitglied selbst tun darf.
Vielen Dank an alle.