Hallo und Guten Tag an Alle!
Ich bin erst seit Ende 2020 Vertrauensmann und konnte leider Coronabedingt noch an keinem Seminare teilnehmen. Daher gut für mich, dass es dieses Forum gibt in dem ich schon viele nützliche Informationen entnehmen konnte aber zu meiner folgende Frage leider nichts eindeutiges gefunden habe.
Thema Versetzung: ein schwerbehinderte MA , soll innerbetrieblich versetzt werden. Unter 4-Augen hatte ich das Thema schon vor längerer Zeit mit Ihm besprochen und kenne daher seine Einstellung ()dazu. Weiteren Personen wissen von der geplanten Maßnahme ect. nichts. Der GF kommt jetzt der Ordnung halber seiner Anhörungspflicht für den BR und für mich nach. Der BR lehnt diese Versetzung mit einer lapidaren Begründung aus dem BetrVG ab (das Gremium lehnt grundsätzlich alles ab was vom GF kommt, aber das ist ein anderes Thema).
Ich stimme der Versetzung aber zu (Den Versuch, eine Zustimmung des BR zu erreichen ist von Vorne herein zwecklos).
Und jetzt kommt meine spezielle Frage:
Wer hat in diesem Fall das höhere bzw. endgültige Entscheidungsrecht?
Klar, hier geht es um`s Prinzip aber auch um meine Stellung bei möglicherweise anderen, zukünftigen diversen „Doppelanhörungen“.
Vorab schon mal Danke für Eure hilfreiche Rückinformationen und schöne Grüße aus Berlin und bleibt gesund