innerbetriebliche Versetzung

  • Hallo und Guten Tag an Alle!


    Ich bin erst seit Ende 2020 Vertrauensmann und konnte leider Coronabedingt noch an keinem Seminare teilnehmen. Daher gut für mich, dass es dieses Forum gibt in dem ich schon viele nützliche Informationen entnehmen konnte aber zu meiner folgende Frage leider nichts eindeutiges gefunden habe.


    Thema Versetzung: ein schwerbehinderte MA , soll innerbetrieblich versetzt werden. Unter 4-Augen hatte ich das Thema schon vor längerer Zeit mit Ihm besprochen und kenne daher seine Einstellung (:thumbup:)dazu. Weiteren Personen wissen von der geplanten Maßnahme ect. nichts. Der GF kommt jetzt der Ordnung halber seiner Anhörungspflicht für den BR und für mich nach. Der BR lehnt diese Versetzung mit einer lapidaren Begründung aus dem BetrVG ab (das Gremium lehnt grundsätzlich alles ab was vom GF kommt, aber das ist ein anderes Thema).


    Ich stimme der Versetzung aber zu (Den Versuch, eine Zustimmung des BR zu erreichen ist von Vorne herein zwecklos).

    Und jetzt kommt meine spezielle Frage:


    Wer hat in diesem Fall das höhere bzw. endgültige Entscheidungsrecht?

    Klar, hier geht es um`s Prinzip aber auch um meine Stellung bei möglicherweise anderen, zukünftigen diversen „Doppelanhörungen“.


    Vorab schon mal Danke für Eure hilfreiche Rückinformationen und schöne Grüße aus Berlin und bleibt gesund

  • Die Entscheidung trifft immer der Ag - der sie ja auch durchsetzen muss.


    Er wird aber durch den Widerspruch des BR gehindert - also muss er sich die Zustimmung des BR vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.


    Steht auch so im 99 er BetrVG.


    Deine Zustimmung oder Ablehnung müsste der AG separat prüfen.


    Da gibt es kein BR sticht SBV oder umgekehrt.

  • Der BR lehnt diese Versetzung mit einer lapidaren Begründung aus dem BetrVG ab

    Wenn ich das lese, würde ich mal behaupten, der BR zitieret lediglich die entsprechenden Widerspruchsgründe, das langt aber nicht, denn da muss schon mehr Inhalt, für eine ordentliche Begründung mit rein.


    Wenn die SBV, die unter Umständen eher etwas von der Versetzung weiß, und zudem mit dem betroffenen MA alles geklärt hat, der Versetzung zustimmt, sollte der BR nicht dagegen arbeiten, es sei denn, es ist zu befürchten, das andere AN Nachteile durch diese personelle Maßnahme erleiden.


    Als BR grundsätzlich alles zu blockieren, geht nicht konform mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

    BR, SBV, AG und betroffenen AN sollten immer eine für alle tragbare Lösung finden.

    Das geht zwar nicht in allen Fällen aber ohne Versuch und nur mit Blockade verlieren hier nur die AN.

    Das Leben ist Veränderung

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  • wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre der betroffene MA mit der Versetzung einverstanden. Dann sollte der mal beim BR vorbei gehen und die fragen ob die noch alle Latten im Zaun haben und wieso man nicht mit ihm redet.

    Der 99 hat auch abschließende Gründe mit lapidar ist da nicht wirklich was zu machen, wenn ich als AG sowas bekomme dann lasse ich mir die Zustimmung in nullkommanix ersetzen, das sollte aber ein BR auch wissen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    die SBV wird (mit einer Ausnahme) informiert und angehört.

    Der BR hat Mitbestimmung.

    Was ist nun wohl "schwerwiegender ?"


    Der BR hat bei personellen Maßnahmen allerdings nur die im Gesetz (§ 99 Abs. 2 BetrVG) abschließend definierten Ablehnungsgründe, die er dann auch im Fall einer Ablehnung begründen muß.

    Tut der BR das nicht, hat es der AG beim Arbeitsgericht ziemlich leicht.


    Bei einem schwerbehinderten AN bliebe noch als "gütliche" Einigungsmöglichkeit das Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX unter Hinzuziehung des Integrationsamtes als "Vermittler".


    Außerdem sollte der BR auch mal auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ggü. schwerbehinderten/gleichgestellten AN gem. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hingewiesen werden.

  • Was mich mal interessieren würde (obwohl es für die rechtliche Bewertung keine Rolle spielt!): Warst du bei der BR-Sitzung anwesend und hast du dem BR gesagt, dass der Kollege gerne versetzt werden möchte?


    Aber wenn das öfter vorkommt, dass der BR einfach "per definitionem" alles ablehnt - wie geht denn euer AG bisher damit um?


    Und ich glaube, auf der nächsten Betriebsversammlung würde ich unter "Fragen zum Tätigkeitsbericht" mal nachfragen, woran es denn in diesem konkreten Fall gescheitert ist... (idealerweise fragt der betroffene Kollege selber nach ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo RE,


    du hast die Möglichkeit diesen BR-Beschluss auszusetzen und um eine Vermittlung mit Hinzuziehung der Gewerkschaft zu bitten.

    Wenn der BRV seine Stellungnahme noch nicht abgeben hat muss er diesen Beschluss somit als ausgesetzt betrachten, darf ihn nicht dem Arbeitgeber weiter geben und muss ihn ggf. nach der Vermittlung neu fassen.


    Ob dann der neue Beschluss gleich lautet oder nicht wird sich zeigen.


    Wenn die 7 Tage überschritten wird gilt die Zustimmung als erteilt ;)


    Die Zustimmungsverweigerungsgründe würde ich mir als SBV schon geben lassen um diese zu entkräften bei der Vermittlung.


    Sollte die Einladung jedoch nicht korrekt gewesen sein und die Beschlussfassung hierzu auch nicht (Maßnahme wurde nicht mit der Einladung versandt, Falsche ErsatzBR haben teilgenommen etc. würde ich als SBV dieses dem BRV mitteilen, dass auch aus diesen Gründen der Beschlüsse schon nichtig ist, selbst wenn er diesen dem AG mitgeteilt hat und du diesen auch dem AG mitteilen wirst. ;), dass die Versetzung vollzogen werden kann weil kein korrekter Beschluss zustanden gekommen ist. Er als BRV jedoch noch die Möglichkeit hat den BR zu überzeugen und in diesem Fall seine Meinung zu ändern. Sollte das nicht passieren muss du als SBV im Interesse deiner Kollegen hier den BRV auflaufen lassen.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo zusammen,


    erstmal recht herzlichen Dank für Eure Rückinfos.


    Ich dachte, da schon im ersten Satz meiner Frage der Zahlenteufel (..Ende 2020) zuschlug, dass Ihr mich nach den Lottozahlen vom nächsten Samstag fragt :). Also richtig ist 2019.


    So und nun zum Thema. Die Zusammenarbeit mit dem BR ist schon einen sehr spezielle Sache. Mit dem AG gibt es keinerlei Konversation, sondern nur die Schriftform, welches absolut unproduktiv, aber leider nicht mehr zu ändern ist. Ich muß also aufpassen, dass ich und meine Stellvertreterin, nicht in die gleiche Schublade wie der BR gesteckt werden. Wir sind nämlich nicht auf Krawall aus, sondern eher bemüht etwas für unsere schwerb. MA raus zu holen. Bis jetzt klappt das auch noch ganz gut. Der BR braucht, wie schon „Rabauke“ meint, hier mal eine Ansage :cursing: und ich werde das mit dem „Vetorecht“ einfach mal durchziehen.


    Danke nochmal an Alle bleibt gesund und Ihr hört von mir wenn es was Neues gibt.