Hallo,
ich bin auch neu hier und hoffe, dass man hier auch diskutieren kann
Also, der AG ist Mitglied im AG-Verband und eigentlich kommt der TV auch zu Anwendung. Der BR geht davon aus, dass von den AN niemand Mitglied in der Gewerkschaft ist.
Die Arbeitsverträge sind dem BR natürlich nicht bekannt. In meinem eigenen AV, der schon über 20 Jahre alt ist, ist geregelt, dass die jeweiligen Bestimmungen des TV Anwendung finden. Ob das auch in den neueren Arbeitsverträgen steht, weiß ich nicht.
Nun folgender Fall:
Im Betrieb wurde Wechselschicht eingeführt. Gem. TV beträgt der Zuschlag für Wechselschicht 10%. Betroffen sind zwei Mitarbeiter.
Ein Mitarbeiter leistet geringfügig (2 Stunden) Feiertagsarbeit, wenn dem Feiertag ein Arbeitstag folgt. Zuschlag 100%.
Ein Mitarbeiter arbeitet, wenn er die Vertretung anderer MA übernimmt, z.T. im zeitversetzten Dient = 5% Zuschlag.
Die o.g. Zulagen werden aber nicht bezahlt.
Eigentlich Individualrecht aber dadurch, dass mehrere MA betroffen sind, sollte der kollektive Bezug doch hergestellt werden können, oder?
Der BR sollte demnach doch zumindest mal darauf hinweisen können, dass die Zuschläge zu zahlen sind. Korrekt?
Erzwingen kann er hier nichts, das ist schon klar.
Das Thema wurde nun mit der Gewerkschaft besprochen und die sagt, der BR soll die Füße still halten.
Die Gefahr, dass Kollegen Nachteile erleiden, wäre zu groß. Damit sind die MA gemeint, die Nachtzuschlag 50% erhalten (auch keine Mitglieder der Gewerkschaft).
Jetzt würde mich interessieren, wie andere Betriebsräte mit diesem Thema umgehen und verfahren würden.
VG
Whynot