Hallo folgendes zum chronoloischen Ablauf der Angelegenheit:
1. Ende April Ankündigung der Kurzarbeit für den Monat Mai 70% Kurzarbeit, also 30% Aufstockung - Einfrierung der Gleitzeitsalden, sprich teilweise erfolgte somit kein Stundenabbau (geht das?)
2. Bei 40 STunden waren das noch 28 Std arbeit, soll heisen 4 Tage a 7 std, 1 Tag Daheim (rollierend).
3. Am 3 Tag der Kurzarbeit - 6 mai - wurde diese in einer Abteilung für beendet erklärt weil zuviel Arbeit
4. Lösungsvorschlag: die Gleitzeitsalden bleiben eingefroren, der AN kriegt Kurzarbeitergeld wenn er unter der Monatssollarbeitszeit bleibt, macht er genügend Überstunden bekommt er 100% Gehalt. Alles über 100% wird ausgezahlt.
5. Nach 10 Tagen die Ansage das die "Kurzarbeit rückwirend aufgehoben sei" und nie stattgefunden hat für die 3 Tage. Die Fehlstunden werden jetzt doch vom wieder "aufgetauten" Gleitzeitsaldokonto genommen, der AN kann aber natürlich gerne länger bleiben um die Zeit wieder reinzuarbeiten.
Frage: Ist das überhaupt rechtens dem AN per BV die Kurzarbeit anzukündigen, nach 3 Tagen dann zu beenden und dann später zu sagen das hätte ja nie stattgefunden bzw wird rückwirkend wieder "storniert"?
Schliesslich blieb der AN ja nur 7 Std in der Kurzarbeiterzeit und teilweise auch 1 Tag daheim weil ihm das die Firma so auferlegt hat, es war ja keine freie Entscheidung daheim zu bleiben. Es gab einen Wocheneinsatzplan den jeder zu befolgen hat.
Somit war es ja kein Verschulden des AN das der AG entschied die Kurzarbeit so kurzfristig wieder zubeenden, bzw nachträglich als nicht existent zu erklären?
Oder könnte es zu Erklärungsproblemem seitens des AGs gegenüber der BfA führen weil einige Arbeitnehmer in besagter Abteilung noch massivst Gleitzeitstunden haben (von 0-170 alles vertreten) die zuerst hätten abgebaut werden sollen/müssen.
Wohlgemerkt gab es zu keinem Zeitpunkt zu wenig Arbeit in der Abteilung, nur zu viel...