Azubi als Urlaubsvertretung

  • Hallo,


    wir haben das Problem, dass wir unterbesetzt sind und jetzt auch noch MA fehlen, weil ja Urlaubszeit ist. Es besteht Einstellungsstopp.


    Erst kürzlich hat der BR dem Ausbildungsplan zugestimmt, die Azubis sollten im Mai die Abteilungen wechseln.

    Gewechselt wurde nicht und ein Azubi ersetzt momentan eine Vollzeitkraft die im Urlaub ist. Der Azubi ist damit überfordert, er ist dann nämlich allein in der Abteilung.


    Welche Möglichkeiten haben wir, um zu erreichen, dass die Azubis gem. Plan eingesetzt werden müssen und dass ein Azubi nicht als Vertretung eingesetzt wird?


    Azubi ist volljährig, im 1. Lehrjahr,

    kaufm. Tätigkeit.


    VG

    Whynot

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

  • Hallo,


    bin da nicht so im Thema. Deshalb aus dem Bauch heraus. Allein in der Abteilung arbeiten darf ein Azubi nicht.

    Er soll ausgebildet werden. Wer und wo ist der Ausbilder? Es gibt auch einen Ausbildungsplan. Wenn der nicht eingehalten wird fordert das ein. Hier seit ihr ganz klar gefordert.

    Denke ihr habt hier genug Ansatzpunkte. Die Frage die sich mir stellt ist wollt ihr??


    Beste Grüße und habe jetzt Feierabend.

  • Allein in der Abteilung arbeiten darf ein Azubi nicht.

    Das steht wo? Bitte mal die Rechtsvorschrift nennen.


    Ein Azubi soll natürlich nach Ausbildungsplan ausgebildet werden. Das es dabei auch mal zu kurzen Verschiebungen kommen kann sollte doch möglich sein.

    Wenn das länger andauern sollte, würde ich mit dem AG sprechen.

  • Hallo zusammen,


    die Frage, die sich mir hier stellt ist, ob dem Azubi Lehrinhalte beigebracht werden können, oder ob er tatsächlich nur als billige Arbeitskraft "missbraucht" wird.


    Sollten Lehrinhalte vermittelt werden können und eine Betreuung bei Problemen gewährleistet sein (was sich nicht so anhört) sollte ein kurzfristig längerer Einsatz in der Abteilung kein Problem sein. Vorausgesetzt die Lehrinhalte in der Abteilung, in der er/sie jetzt sein müsste, werden später nachgeholt.


    Bei der Festlegung des Durchlaufplans habt ihr ein Mitbestimmungsrecht und wenn ihr den Plan gemeinsam mit eurem Arbeitgeber festgelegt habt, dann habt ihr auch einen Anspruch darauf, dass er auch umgesetzt wird. Sollte es also tatsächlich so sein, dass der Azubi in der Abteilung untergeht und total überfordert ist, dann macht das dem Arbeitgeber klar, dass er sich dazu verpflichtet hat, den jungen Menschen auszubilden und dass er keinen Arbeitsvertrag mit dem Auszubildenden abgeschlossen hat.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,


    nach §1 Abs.3 BBiG hat die Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang zu erfolgen, dass es hierbei zu Verschiebungen kommen kann ist durchaus nicht unüblich, allerdings dient ein alleiniger Aufenthalt in einer Abteilung ohne weitere MA wohl kaum dem Ziel die beruflichen Kenntnisse zu vermitteln. Ein ständig verfügbarer Ansprechpartner sollte für den Auszubildenden vorhanden sein.

    Bei der alleinigen Besetzung einer Abteilung durch den Auszubildenden und der angesprochen Überlastung sehe ich einen möglichen Verstoß gegen §14 Abs.3 BBiG


    Redet mal dringend mit dem AG und dem Ausbilder um hier eine für alle Seiten gangbare Lösung zu finden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ausbildungspersonal unabdingbar

    Natürlich schreibt kein Gesetz vor, dass dir rund um die Uhr stets eine Aufsichtsperson auf die Finger schauen muss. Das wäre auch unrealistisch. Es steht auch nirgendwo, dass unbeaufsichtigtes Arbeiten von Azubis generell verboten wäre. Wenn man dir eine klar umrissene Aufgabe übertragen hat, in die du zuvor fachlich eingewiesen wurdest, dann kann niemand etwas dagegen sagen, wenn du diese Aufgabe für eine begrenzte Zeit auch mal unbeaufsichtigt erledigst. Azubis sind schließlich keine Kleinkinder mehr und müssen auch selbstständig arbeiten können. Quelle: BW


    Das finde ich ne gute Erklärung! :)

  • kaufmännische Ausbildung?

    Prima,

    wer ist der Ausbildungsbeauftragte im Betrieb?


    bei der Ausbildung zum z.B. Industriekaufmann ist der Einsatz in einem Fachbereich (z. B. Logistik) auch über mehrere Monate zulässig. Die Kenntnisse die vermittelt und dann eingeübt werden sollen können über verschiedene Methoden statt finden. Da kann es auch sein, dass der Auszubildende mal für 4-6 Wochen in dem Bereich "alleine" ist.

    Wichtig, Fehler die dann passieren dürfen Ihm nicht angelastet werden, weil zum lernen auch Fehler machen gehört.

    Weiterhin wichtig ist, der Ausbildungsbeauftragte oder sein Stellvertreter müssen immer Ansprechbar sein, damit bei Probleme fehlenden Kenntnisse und Unterstützungsbedarf der Azubi auch den passenden Ansprechpartner hat.


    Daher, ja auch alleine in einem Bereich ist während der Urlaubsphase möglich. Erledigen soll sie/er/dif. jedoch nur das wo dif/er/sie sich sicher ist und bei allen, wo er/dif/sie sich unsicher sind den Ausbildungsbeauftragten mit ins Boot holen.


    Ausbildung ist wie einem Kind das gehen/laufen bei zu bringen. Das hält man auch nicht den ganzen tag dann an die Hand sondern läßt es auch mal alleine Laufen um jedoch wenn ein Problem da ist zur Hilfe eilen zu können. Ich bin sicher der/das/die Auszubildende ist fähig ein Telefon/Email zu bedienen und kann dann um Hilfe rufen, wenn Hilfe erforderlich ist.


    Sicher gestellt werden muss nun, und hierfür ist der BR die richtige Kontrollfunktion, dass die Hilfe auch über den Ausbildungsbeauftragten organisiert werden kann.


    Gruß

    Rabauke

  • vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Wir sind eine Spedition. Der Azubi steht dann ungeduldigen Fahrern gegenüber die schnell abgefertigt werden wollen, damit Feierabend ist, nebenbei noch Kunden am Telefon mit Sendungsnachfragen oder Reklamationen. Der Ton ist oft ziemlich rauh und es gibt Stoßzeiten, da wären acht Hände von Vorteil.

    Ausbildungsleiter ist vorhanden aber in einer anderen Abteilung. So wirklich bekommt der das auch nicht mit.

    Die überfällige Versetzung nach Plan hat er per Mail reklamiert aber das war es dann auch schon. O-Ton "mehr kann ich nicht machen".

    Wir haben es jetzt auch schriftlich reklamiert und Einhaltung des Ausbildungsplan gefordert.

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

  • Hallo,


    naja, und was meinst du was passiert. Erstmal nix und ihr lasst den Azubi weiter alleine stehen.

    Finde ich nicht die feine Art. Hier wäre doch wohl mehr Einsatz gefordert. Beispiele sind genug geschrieben worden.

    Aber man muss auch wollen. Einfach mal was schriftlich reklamieren ist da doch etwas wenig finde ich.

    Sprecht mit dem AG und vor allen Dingen mit dem Azubi was ihr unternehmt.

    Ganz böse gesagt kann der Azubi auch mal ne Woche ausfallen und dann??

  • Hi,


    wenn ich dir richtig verstehe war der Azubi schon vorher in dieser Abteilung. Also liegt die Belastung mehr in der Tatsache, dass aktuell dort nur ein Mitarbeiter, also er alleine arbeitet.

    Wie viele arbeiten dort in der Regel?


    Hier würde ich auch den Einstellungsstopp mal mit dem Arbeitgeber diskutieren. Wenn die Arbeit alleine nicht machbar ist, fehlt Euch definitiv Personal. Da fällt mir das Stichwort Überlastungsanzeige ein. Unter so einer starken Belastung wird es vermehrt zu Fehlern kommen. Psychische Gefährdung ist ebenso nicht ausgeschlossen. Alles Argumente dafür, warum ein Mitarbeiter diesen Job nicht alleine kann und ein Azubi schon mal gar nicht.


    Schreiben oder sprechen? - Das kommt auf den Betrieb an. Bei uns wird auch geschrieben. Ist effektiver. ;)

  • Ich kann in all den Antworten, mit Ausnahme der von Bernd_47, nichts finden auf welcher Grundlage wir hier etwas konkret durchsetzen können. Unterlassungsanspruch o.ä.?

    Die Umsetzung des Ausbildungsplans erzwingen?

    Der Azubi selbst gibt nicht zu, dass er überlastet ist und ja, er ist im Moment AU.


    Soll der BR gegenüber dem AG nun argumentieren, dass die Überlastung zur AU geführt hat? Wohl kaum.


    Dem Einstellungsstopp können wir nur mit der Nichtgenehmigung von Überstunden entgegenwirken. Analyse der psychischen Belastung wurde bereits Anfang Mai in der ASA besprochen - wird kommen.

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

    Einmal editiert, zuletzt von Whynot ()

  • Hallo,


    Der Azubi selbst gibt nicht zu, dass er überlastet ist und ja, er ist im Moment AU.

    Ja jetzt kann man es mit anderen Augen sehen. Wer keine Hilfe möchte bekommt auch keine.

    Nur eine persönliche Meinung. Ich würde mir für keinen den allerwertesten aufreißen der meine Hilfe nicht will.

    Es sei denn er ist psychisch krank.

  • Ich kann in all den Antworten, mit Ausnahme der von Bernd_47, nichts finden auf welcher Grundlage wir hier etwas konkret durchsetzen können. Unterlassungsanspruch o.ä.?

    Also beim besten Willen, hier scheint es aber auch defizite in der Ausbildung des betriebsrates zu geben.



    Bei der Festlegung des Durchlaufplans habt ihr ein Mitbestimmungsrecht und wenn ihr den Plan gemeinsam mit eurem Arbeitgeber festgelegt habt, dann habt ihr auch einen Anspruch darauf, dass er auch umgesetzt wird.

    Man sollte eigentlich schon wissen, woher das MBR bei Versetzungen kommt. Das ist im §99 BetrVG beschrieben, der gilt auch für Auszubildende. Daher kann der BR mit dem AG einen Versetzungsplan für die Auszubildenden festlegen, oder der Betriebsrat stimmt jeder einzelnen Versetzung des Azubis zu. Außerdem hat der Betriebsrat in Belangen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Das ist dann im §98 BetrVg beschrieben.

    Wie die Rechte des Betriebsrates durchzusetzen sind: Entweder so, wie es in den entsprechenden Paragraphen steht, und wenn dort nichts steht und der AG die Vorschrift nicht einhält, ist der §23 BetrVG immer eine gute Wahl.


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Ich habe den Durchlauf der Azubis nicht mit einer Versetzung gleich gestellt.

    So betrachtet sind die Möglichkeiten des BR dann auch klar.

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"


  • Überträgt der Ausbildende dem Auszubildenden entgegen § 14 Abs. 3 BBiG eine Verrichtung, die nicht dem Ausbildungszweck dient, so liegt eine Ordnungswidrikeit nach § 101 Abs. 1, Nr. 3 BBiG vor.


    Gruß von hamue.