Krankmeldung nur noch online einreichen?

  • Moin zusammen,


    kaum hier und schon eine Frage. Das sind die Richtigen, ich weiß....


    Deshalb erst ganz kurz zu meiner Person: Seit 2 Jahren im BR, einer von 21 Betriebsräten, in einem Betrieb in OWL. In 2 Ausschüssen tätig.


    Und nun die Frage: Unser Arbeitgeber will zukünftig Krankmeldungen ausschließlich online annehmen (eigenes Mitarbeiterportal/App) und lehnt die Abgabe des "gelben Scheines" ab. Außer in "besonders begründeten Ausnahmefällen". Nun gibt es aber definitiv noch reichlich Kollegen, die mangels digitaler Endgeräte über diese Möglichkeit nicht verfügen.

    Sollte man sich einer entsprechenden BV verweigern? Ist diese Forderung rechtlich überhaupt haltbar?


    Gruß

    Dirk

  • Warum willst du dich der BV verweigern?


    Die BV muss halt so gestaltet werden, dass die MA ohne entsprechende Geräte auch ihre AU los werden können.

    Denn der Gesetzgeber schreibt nicht vor wie ich als AN die AU meinem AG zu übermitteln habe, lediglich, dass ich das zu tun habe.

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  • Ich will mich nicht pauschal verweigern. Meine Frage bezieht sich mehr darauf, ob der AG das Recht besitzt, mir den Weg vorzuschreiben, auf dem ich meine AU-Bescheinigung einreiche. In der BV wird eben auf die Ausschließlichkeit der Online-Annahme gesprochen. Erst im "Kleingedruckten" wird kurz auf "begründete Ausnahmefälle" bezug genommen, ohne diese weiter zu spezifizieren.

  • Hallo Dirk,


    Willkommen im Forum :)


    zur BV

    da ihr ja noch in den Verhandlungen der BV sein werdet macht doch "einfach" einen Passus rein "der AG stellt hierzu jedem MA bei Bedarf ein entsprechendes Endgerät bereit"

    und schon hat jeder MA die Möglichkeit, wenn der AG das nicht will muss er halt auch wie bisher die Abgabe des Scheins akzeptieren.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich würde mal behaupten das ist voll mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs 1 Satz 1


    Wenn der AG dass dann nicht akzeptiert steht ja der Weg zur Einigungsstelle offen.

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  • Schreibt do in die Präambel der zu verhandelnden BV rein, dass auf Grund der zunehmenden Digitalisierung angestrebt wird, dass AU-Meldungen von den Mitarbeiter*innen künftig, wenn die technischen Gegebenheiten vorhanden sind, bitte digital zu übersenden sind. Oder ähnlich.


    Ich kann mir schon vorstellen, dass die digitale AU ein erster Schritt in Richtung digitale Personalakte ist.

    Digitale Dokumente können in einem Dokumentmanagementsystem leichter verwaltet werden.

    Auch ist der Forderung des Datenschutzes mit digitalen Dokumenten leichter nachzukommen, wenn es darum geht, dass bei Ausscheiden eines MA ja abgesehen von den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, alle Dokumente zeitnah aus dem Zugriff des bisherigen AG zu entfernen sind. (Recht auf Vergessen nannte das mal unser Datenschutzbeauftragter)

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  • erstmal hallo DirkS,


    nun, wie eine Krankmeldung abzugeben ist entscheidet nicht der Arbeitgeber sondern einzig und allein das Gesetz (§5 Entgeltfortzahlungsgesetz).

    Dort steht vorzulegen, eindeutig also was abzugeben was der AG dann nutzen kann wie er will.


    Es gibt Menschen die mit einem PC nicht umgehen können, es gibt Analphabeten, Menschen die nicht dafür bezahlt werden digitale Kenntnisse zu haben, daher zwang der Digitalisierung gibt es nicht.


    Da dort im Gesetz eindeutig steht vorzulegen kann aus meiner Sicht der BR in einer BV nicht einen Zwang auf Digitalisieren und zuzusenden machen. Das geht über die gesetzliche Anforderung hinaus und ist zum Nachteil des MA.


    Wenn der AG es zukünftig nur noch digital erfassen will (für sich) dann soll er einen Scanner im Posteingang installieren der Automatisch beim Einwurf der AU Bescheinigung die vorder und Rückseite scannt und dann der zuständigen Stelle zumailt.


    Das System erstellt dann auch automatisch hiervon eine Kopie als Eingang für den Mitarbeiter, damit dieser auch nachweisen kann, dass er den Zettel zum digitalen erfassen vorgelegt (also im System des Arbeitgeber eingeworfen) hat.


    gruß

    rabauke


    https://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html

  • Bei uns werden die meisten AU-Bescheinigungen dem AG noch per Post zugesandt, da wir ein Unternehmen sind, das in der Fläche viele Standorte hat.

    Mit einer digitalen AU, spare ich mir als AN schon mal das Porto.


    Ich gebe dir Recht Rabauke, dass es in einer BV nicht dazu kommen darf, hier eine Verpflichtung für die AN zu generieren.


    Wenn es aber einen gangbaren Weg für beide Seiten gibt, der vorsieht, dass der AN, sofern möglich, die AU nur noch digital zuzusenden braucht ansonsten aber auf herkömmlichen Weg, dann sollte dass doch möglich sein.

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  • Hallo Nordfriese,


    da bin ich doch mit dir einig.

    Wenn der AG sagt, jeder der will kann mit auch ein Bild der Krankmeldung zukommen lassen und ich will dann das Papier nicht mehr, mir reicht das Bild, und ich mache mit meinem Handy ein Bild und schicke es ihm zu und bin dann raus, dann ist das für mich und Ihm so OK.


    das ist ein Angebot aber keine Verpflichtung.


    Die Verpflichtung aus dem Gesetz ist jedoch nur die Vorlage, hiervon abzuweichen und per BV eine Verpflichtung der Digitalisierung zu machen sehe ich nicht.


    Nicht mehr und nicht weniger.


    Gruß

    rabauke


    PS: Porto sparst du dir auch, wenn du drauf schreibst, Gebühr zahlt Empfänger ;) oder du es einfach am Standort abgibst.

  • oder du es einfach am Standort abgibst.

    Das ist manchmal nicht so einfach, wie ich geschrieben habe, sind wir ein Unternehmen das in der Fläche viele Standorte hat und da gibt es auch Standorte, da gibt es evtl. gerade noch einen weiteren MA in gleicher Position und keine Führungskraft und es gibt MA, die haben Anfahrtzeiten zum Standort, da überlegst du dir, das mal eben vorbei zu bringen.


    So nun ist gut, Mitleid aus.;(

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  • Auch bei uns werden schon seit längerem die AUs nur noch digital abgegeben. Allerdings sind wir auch ein IT-Unternehmen, wo jeder das notwendige Equipment und Know How hat (seien wir doch mal ehrlich, wer hat heute a) kein Handy und b) darin kein Fotogedöns? Will sagen, theoretisch/technisch sollte wirklich jeder in der Lage sein, seine AU zu digitalisieren.).


    Dessen ungeachtet, kann und darf der AG aber nicht einfach über meine Hardware verfügen. Insofern schließe ich mich meinen Vorrednern an: will der AG die AU nur noch digital haben, kann er das gerne wollen, aber dann muss er auch dafür sorgen, dass auch jeder die technische Möglichkeit dazu hat. Hier kann er nicht einfach auf vermeintlich vorhandenes Equipment zurückgreifen. (Nein, lieber AG, natürlich hatte ich ein Handy. Das hat nur leider den Autounfall (oder den Sturz von der Leiter/oder... oder... oder...), derentwegen ich jetzt AU bin, nicht überlebt. Und nun?)


    Und dadurch, dass es hier ein ganz klares MBR gem. § 87 (1) Ziffer 1 BetrVG gibt, habt ihr hier doch alle Möglichkeiten, dem AG zu sagen: tolle Idee, sind wir sofort dabei. Müssen wir nur noch folgendes Problem lösen...


    (Realistisch betrachtet würde es doch schon reichen, wenn dort statt der nebulösen "begründeten Ausnahmefälle" eine simple Ergänzung steht wie: "wie z.B. nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt" (das ist per se ein begründeter Ausnahmefall, den jeder in Anspruch nehmen kann, aber dadurch wird das einfach klar, dass hier niemand mit Gipsbein durch die Nachbarschaft humpeln muss, um sich die AU digitalisieren zu lassen. ;) ))

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  • Im Grunde genommen geht es doch darum, dass sich der Arbeitgeber die Arbeit ersparen möchte, dass die Krankmeldung erst von den Damen und Herren aus der Personalabteilung selbst eingescannt werden muss.


    Ob ich jetzt nur wegen der Kostenersparnis den kranken Kollegen zumuten möchte, dass sie es selbst digitalisieren (für dieses Jahr, weil danach ist sie ja sowieso digital) weiß ich noch nicht.


    Wo wir uns glaube ich alle einig sind, ist das Ordnungsverhalten im Betrieb und somit Mitbestimmungspflichtig nach §80 I 1 BetrVG. Wenn ich als Betriebsrat dann sage, dass ich das nicht will, hat sich der AG daran zu halten, solange er nicht vor die Einigungsstelle gegangen ist. Man könnte sich also als BR relativ entspannt zurücklehnen und einfach nur sagen: "Nö, die MA können das so machen wie bisher, wenn sie die Krankmeldung digitalisieren wollen sollen sie es machen, aber sie müssen nicht."


    Als Betriebsrat sollte man halt dann das machen, was eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers ist: Die Interessen von AN und AG gegeneinanderstellen und dann eine Entscheidung treffen, die den Gegebenheiten des Betriebs zu Gute kommt.


    LG

    Markus

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  • Wenn ich als Betriebsrat dann sage, dass ich das nicht will, hat sich der AG daran zu halten, solange er nicht vor die Einigungsstelle gegangen ist.

    Das ist zweifelsohne richtig.


    Das hier

    will der AG die AU nur noch digital haben, kann er das gerne wollen, aber dann muss er auch dafür sorgen, dass auch jeder die technische Möglichkeit dazu hat

    hat aus meiner Sicht den Vorteil, dass ich eben nicht wieder als BR der Bremsklotz bin, der einfach NEIN sagt, nur weil er es kann, sondern ich zeige dem AG die Probleme auf und sage: tolle Idee, können wir so machen wenn...


    Das Ergebnis wird vermutlich sein, dass der AG von sich aus sagt: nee, das ist mir zu aufwändig, da warte ich lieber noch das Restjahr ab, bis das ohnehin digital kommt. Und bis dahin biete ich jedem an, mir das digital zu schicken und freue mich über jeden, der das tut. (Seien wir ehrlich - wird das gros sein!)


    Das Ergebnis ist das gleiche, nur die Position des BR eine völlig andere. Capice? ;)

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  • Hallo Moritz,


    Mobiltelefon ist ein Mobiltelefon und das reicht um Bilder zu verschicken oder zu scannen, da muss es schon mehr sein. Mein Handy kann keine Bilder machen und keine Bilder anzeigen aber telefonieren und SMS schreiben. Mehr brauche ich aber auch nicht. Es kann auch kein Internet. Dafür habe ich ein Tablett und 2-3 PC's.

    Da bin ich auch mal froh, wenn ich unterwegs bin und nur telefonieren kann ;).


    dann gibt es die mobilen Geräte, die wie ein PC funktionieren und ins Internet können und und und. Diese Geräte können zwar viel aber zumindest in meinem Betrieb wissen viele nicht, wie Sie damit Emails schreiben können.

    Wenn ich die Kollegen um sie zu erreichen um ihre Email-Adresse bitte sagen die mir, du kannst mir ne Whatsapp schreiben aber E-Mail habe ich nicht ;). Daher, auch wenn das Werkzeug da ist (incl. der Emailadresse) kann trotzdem nicht jeder damit umgehen. Daher solange das nicht sicher gestellt ist, und wie du schon gesagt hast, dazu Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden (jedem sein Dienstsmartphone) kann es auch nicht zur Pflicht werden.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo zusammen


    und erst mal sorry, dass ich mich so lange nicht zu "meinem" Thema gemeldet habe. Danke für euren Input.

    Leider ist die BV mit der beschriebenen Thematik so ziemlich widerstandslos durch den BR durch gewunken worden. Viele Leute sind heute offensichtlich nicht mehr in der Lage, sich vorstellen zu können, dass es Menschen gibt, die kein Handy, keinen Computer haben (wollen). Ich für meinen Teil werde in Zukunft meine AU-Bescheinigung wieder als Zettel einreichen, in die Firma schicken, wie auch immer. Ich sehe es genauso, wie

    Na gut, das Kind ist hier bei uns jetzt in den Brunnen gefallen, da ist leider erst mal nix mehr dran zu ändern. Danke trotzdem für Eure Beteiligung!


    Viele Grüße

    Dirk

  • Hmm den gelben Schein gibts doch gar nicht mehr oder? Bin selten bis gar nicht krank daher weiß ich das jetzt nicht genau.

    Ach grad nachgeschaut. Ab 1.1.21....

    Naja dann habt ihr ne BV die dann überflüssig wird...