Zustimmung zur Versetzung durch Gericht ersetzen

  • Hallo,


    wir haben einer temporären Versetzung eines MA über 4-6 Wochen in eine 350 km entfernt Niederlassung, nicht zugestimmt.


    Nun wurde angekündigt, dass die Zustimmung bei Gericht beantragt wird.


    Hat jemand Erfahrung, wie lange sowas dauert, bis das Gericht darüber entscheidet? Kommt der BR dann auch nochmal zu Wort?


    Versetzung sollte am 25.05. sein und der MA hängt ja jetzt in der Luft und weiß nicht, ob er fahren muss oder nicht.


    Würde mich freuen, wenn dazu jemand Auskunft geben könnte.


    VG

    Whynot

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

  • Hallo,


    schreibe mal wieder aus dem Bauch heraus.

    Ihr seit bei der Versetzung in der Mitbestimmung. Das ist klar. Wie stellt sich das der AG denn vor?

    Soll der MA morgens zur Arbeit fahren und dann gleich wieder zurück? 700 Km da macht er ja sogar Überstunden ohne zu arbeiten. Kilometergeld eingehandelt kommt das den AG teurer zu stehen als wenn er in zu Hause lässt. 8o

    Soll er doch vors Gericht gehen. Bin mal gespannt was der Richter ihm erzählt.

    Soll er sich dort eine Wohnung suchen die der AG bezahlt ?

    Will damit sagen ihr habt hier mehr als gute Karten. Aber immer würde ich trotzdem mit dem AG sprechen.

    Lasst ihn doch die Arbeit machen und erklären wie er sich das vorstellt.


    Der AN braucht nicht die 350 KM am Montag fahren da ihr der Versetzung nicht zugestimmt habt.

    Und zwar solange nicht bis der AG bei Gericht war und ein Urteil gefallen ist. Dies macht eurem AG klar.

    Aber sprecht mit ihm. Am besten ihr unterrichtet ihn noch Heute und vereinbart für Montag einen Termin

    wie er sich das denkt.


    Beste Grüße und schönes Wochenende

  • Habt ihr mal mit dem MA gesprochen und gefragt wie er dazu steht?


    Wenn der Kollege dem gegenüber offen ist und vom AG ein entsprechendes Angebot kommt, dem der MA zustimmen könnte, kann man das Thema auch positiv begleiten.

    Sprich eine Nebenabrede zum AV, in der alle Modalitäten enthalten sind.


    Unterbringung auf Kosten des AG

    Fahrtzeit ist AZ

    Erstattung Fahrtkosten oder Gestellung eines Pkw

    evtl. Zuschlag zum Arbeitsentgelt, denn der gute Wille des AN sollte schon entsprechend gewürdigt werden.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo,


    Grundlage für die Ersetzung der zustimmung durch das Arbeitsgericht wird die Anhörung des AG und euer Widerspruch sein, ob das Gericht euch noch separat befragt weis ich nicht, daher empfiehlt es sich immer den Widerspruch möglichst ausführlich zu begründen.

    Was möglich wäre dass euer AG die Versetzung nach §100 BetrVG vornimmt, was er euch aber auch mitteilen muss und wenn Ihr den Widerspruch aufrechte erhaltet hat er eine drei Tagesfrist zur Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht.


    Viele Grüße

    Bernd

  • also, der MA würde in einem Hotel untergebracht werden.

    Der MA könnte sich die Versetzung für eine Woche vorstellen.

    Wir haben die Zustimmung verweigert, weil seine Vertretung von einer Kollegin in Teilzeit (16 Wochenstunden) zu übernehmen wäre aber genau diese Kollegin bereits eine andere Vertretung zu bewältigen hat. Die TZ Kollegin müsste also 2 VZ Kollegen vertreten und auch noch ihre eigene Arbeit erledigen.


    Ablehnung, weil Nachteil für diese Kollegin.


    Hinzu kommt noch, dass die GF (Corona)Regeln aufgestellt hat, dass Geschäftsreisen nur möglich sind, wenn keine Übernachtung erforderlich ist.


    Mit der Versetzung ein Widerspruch zu den eigenen Regeln

    Wir haben deshalb auch einen Nachteil des Betroffenen MA, ebenfalls als Begründung angegeben. Gesundheitliches Risiko bedingt durch Corona.

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  • Grundlage für die Ersetzung der zustimmung durch das Arbeitsgericht wird die Anhörung des AG und euer Widerspruch sein

    Ich hoffe ihr habt eure Hausaufgaben gemacht und euer Widerspruch stützt sich fundiert auf einen der Ablehnungsgründe des § 99(2) BetrVG. Denn die erste Prüfung, die das ArbG macht, wird genau das sein, schauen, ob der Widerspruch qualifiziert ist. (Sonst kommt das ArbG nämlich auf die Idee, dass der Widerspruch offensichtlich unbegründet ist und erklärt dem AG, dass er, mangels Widerspruch, die Maßnahme umsetzen kann.)


    Und ja, üblicherweise ist der Betriebsrat (im Gegensatz zum betroffenen AN(!)) Beteiligter in dem Verfahren, weil die Klage sich ja gegen den BR richtet.


    Hat jemand Erfahrung, wie lange sowas dauert, bis das Gericht darüber entscheidet?

    Die Frage lässt sich generell nicht pauschal beantworten, da das immer von der aktuellen Situation am entsprechenden Gericht abhängt. Und derzeit (d.h. mit Corona) ist die Frage schon gleich dreimal nicht zu beantworten.


    Aber solange keine einstweilige Verfügung ins Spiel kommt, würde ich pauschal mal so 2 - 3 Wochen "kalkulieren".

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • das könnte bedeuten, wenn der AG nach §100 vorgeht, dann ist die Maßnahme möglicherweise bereits beendet, bevor das Gericht entschieden hat oder wenn es entschieden hat würden ggf. ja auch noch 2 Wochen vergehen :(


    §100 (3)

    Lehnt das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ab oder stellt es rechtskräftig fest, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, so endet die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. Von diesem Zeitpunkt an darf die personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden.

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  • Bitte auch den Absatz 2 des § 100 BetrVG lesen:


    (2) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. Bestreitet der Betriebsrat, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war


    Und nein, vorläufige Maßnahmen gem. § 100 BetrVG folgen üblicherweise anderen Spielregeln, da der AG hier ja Dringlichkeit geltend macht.


    Also worum geht es jetzt? Zustimmungsersetzung gem. § 99(4) BetrVG oder § 100(2) BetrVG?

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  • Habt ihr denn schon mal geprüft, ob der AG den AN überhaupt soweit versetzen kann/darf? Also ob das vom Arbeitsvertrag gedeckt ist? Bei den meisten Arbeitsverträgen steht ja drin, dass der Einsatz in Hinterbergmerkzwerghalberhausen stattfindet. Da wäre dann die Versetzung nach Kleinkleckersdorf schlicht nicht möglich!

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  • Also worum geht es jetzt? Zustimmungsersetzung gem. § 99(4) BetrVG oder § 100(2) Betrvg?

    offiziell hat sich die GF noch gar nicht geäussert. Mir wurde heute vom Verantwortlichen in unserer NL (er ist unser Ansprechpartner) mitgeteilt, dass die GF den "harten Weg" gehen will. Auf meine Frage, was damit gemeint ist, war die Antwort "über das Gericht".


    Von daher kann ich dir jetzt keine konkrete Antwort geben.

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  • Dann bleibt mir im Moment nur noch, noch einmal explizit auf § 100 (2) Satz 2 BetrVG hinzuweisen.


    Und prüfte den Arbeitsvertrag. Mehr könnt ihr im Moment nicht tun.

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  • ich "hoffe" das der AG über das Gericht Klärung herbeiführt, denn sollte er die Maßnahme einfach durchführen, läge es ja am BR dagegen vorzugehen und ich befürchte, dass meine BR Kollegen dazu nicht bereit sind.

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