Kündigung bzw BEM Gespräch

  • Hallo,


    Ich bin recht neu und bei uns Vertrauensperson und habe eine Info von einer Kollegin bekommen.


    Wie kann ich Ihr am besten Antworten? Vielen Dank


    Ich habe bei einem städtischen Tochterunternehmen als Busfahrerin seit knapp 3 Jahren und bin schwerbehindert u. a einer Schulterleiden und einer Krebserkrankung vor Jahren. Ich bin unbefristet seit 1 Jahren übernommen worden. Nun hatte ich in diesem Jahr insgesamt ca 42 Tage Fehltage u. a wegen Corona 1 Woche und immer mal wieder 4 bis 5 Tage wegen meiner Schulter da keine Massagen bekommen hatte und auch paar Tage wegen dem Magen.

    Nun ist meine Sorge das ich zu einem Bem Gespräch muss oder man mich kündigen will. Geht sowas bzw auf was muss ich achten. In Zukunft werde ich keine größeren Fehltage mehr haben, da ich jetzt wieder meine MT Therapie bekomme.

  • Hallo,


    verstehe ich das richtig. Du hast eine Info von einer Person bekommen und möchtest ihr antworten aber es betrifft dich?

    Nun ist meine Sorge das ich zu einem Bem Gespräch muss

    Ein BEM Gespräch ist nichts schlimmes. Es wird vom AG anberaumt wenn du innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen AU warst. In diesem Gespräch geht es in erster Linie nur um deine Gesundheit. Hier soll geklärt werden ob der AG auch etwas ändern kann damit sich deine Fehlzeiten reduzieren. An einem BEM Gespräch würde ich immer teilnehmen. Du kannst auch eine Person deines Vertrauens oder den BEM Beauftragten des BR mitnehmen. Aber die Regularien sollten dir ja bekannt sein.

    Geht sowas bzw auf was muss ich achten.

    Na klar geht sowas. Ist völlig normal.

    Falls du zu einen BEM Gespräch eingeladen wirst sollte hier auch die Vorgehensweise erklärt sein. Falls nicht wende dich an den BR. Der sollte dir helfen können.

    In Zukunft werde ich keine größeren Fehltage mehr haben, da ich jetzt wieder meine MT Therapie bekomme.

    Dies kannst du im BEM Gespräch ruhig erzählen, musst du aber nicht.


    Was hast du denn für eine Info von der Kollegin bekommen?

  • Hallo,


    wenn das BEM angeboten wird, einen entsprechenden Termin vereinbaren und dort auf die positive Gesundheitsprognose verweisen und ggf. kann auch der AG noch etwas tun um die Heilung bzw. Gesunderhaltung zu unterstützen und sei es nur die Planung Deiner Einsatzzeiten um deine Therapietermine herum.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo,


    als SBV solltest Du Deinen AG darauf hinweisen, daß bei einem schwerbehinderten/gleichgestellten AN erweiterte Pflichten bestehen gem. § 167 Abs. 1 SGB IX bestehen

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

    und bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis ein BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX idR nicht ausreichend ist.


    Außerdem ist es zielführender, so ein Posting im SBV-Unterforum zu posten.