Betriebsvereinbarung und Nachwirkung

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich hoffe an dieser Stelle auf das Schwarmwissen und die Schwarmerfahung.


    Bei uns im Betrieb steht eine Betriebsvereinbarung an, die sich noch etwas in Verhandlung befindet und nicht rein positiv für die Mitarbeiter ist.


    Mir geht es aber um einen Punkt, den sie enthält, wozu mir hier vll jemand helfen kann.


    Die Betriebsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.06.2020 bis zum 31.12.2020.


    Diese Laufzeit wird im nächsten Punkt ergänzt mit dem Zusatz :

    "EIne Nachwirkung der Betriesbvereinbarung ist ausgeschlossen."


    Für mein Verständis bedeutet das klar, dass alles was die BV enthält nur für 2020 und nicht darüber hinaus gilt.


    Lieben Gruss

    “Slowly, wearily, the foxes began to slope the tunnel up”

  • Die BV kommt im Gewand einer Prämienregelung daher, die per se eigentlich nichts schlechtes ist, sie enthält aber einen Passus, der vorgibt, dass die Mitarbeiter in Zukunft auf einen Automatismus der tariflichen Entgeltanpassungen verzichtet, sollte es eine tarifliche Erhöhung geben.


    Das ist natürlich eigentlich nicht zulässig meines Wissens nach, da eine BV nichts enthalten darf, was Entgelte regelt.


    Wie mir von einem Arbeitsrechtsanwalt aber schon mitgeteilt wurde, ist das Problem bei uns, dass der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverbund ist und damit auch nicht zur Tarifgebundenheit verplichtet ist. Die Gefahr die meine Kollegen des Betriesbrats und ich sehen, ist das dies ein erster Schritt sein soll, die Tarifgebundenheit, die zwar traditionell, trotz Austritt aus dem AGV, bestand hatte nun Schrittweise aufgeweicht werden soll.


    Da die BV aber nur zeitlich begrenzt ist, herrscht etwas Unklarheit über die wirkliche Absicht der BV.

    “Slowly, wearily, the foxes began to slope the tunnel up”

  • haben wir in unserer BV zur Kurzarbeit z.B. auch gemacht, endet zum... eine Nachwirkung wird ausgeschlossen.


    Völlig ok

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo FuchsImBau,

    ich vermute mal, der AG hat euch die BV vorgelegt? So klingt es zumindest in deiner Formulierung:

    Bei uns im Betrieb steht eine Betriebsvereinbarung an, die sich noch etwas in Verhandlung befindet und nicht rein positiv für die Mitarbeiter ist.


    Mir geht es aber um einen Punkt, den sie enthält, wozu mir hier vll jemand helfen kann.


    Die Betriebsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.06.2020 bis zum 31.12.2020.


    Diese Laufzeit wird im nächsten Punkt ergänzt mit dem Zusatz :

    "EIne Nachwirkung der Betriesbvereinbarung ist ausgeschlossen."

    und dabei wird (u.a.?) eine Prämie für 2020 geregelt, die der AG aber ohne Nachwirkung, also auch nur für 2020 mit dem BR vereinbaren will und der MA soll im Gegenzug dafür auf eine evtl. tarifliche Erhöhung verzichten? Dann kann ich den AG verstehen, dass die BV nicht nachwirken soll, weil ihr ja sonst (je nach dem wie es in der BV formuliert ist) jedes Jahr Anspruch auf die Prämie hättet. Als BR müsst ihr euch jetzt eigentlich nur fragen, ob ihr damit leben könnt bzw. ob es Wert ist oder ob der AG überhaupt bereit ist über den Punkt zu diskutieren. Der AG kann ja auch jederzeit wieder sagen "dann gibts halt keine Prämie"

  • irgendwie kommt mein erster post total komisch, entweder habe ich die erste Antwort von FuchsimBau übersehen oder mein Chrome hat gesponnen.


    Bei einer Prämienregelung so wie du das schreibst ist es sicherlich wichtig den genauen Wortlaut zu prüfen und auch zu prüfen was bisher für die MA galt und was evtl danach noch oder nicht mehr gilt, Austritt aus AG-Verband bedeutet für Beschäftigte die schon vorher da waren ja oft dass sie weiter nach Tarif bezahlt werden, die die später eingestellt wurden nicht mehr. Wenn ihr aber doch eh schon einen Rechtsanwalt danach befragt wird der eure ragen sicherlich gut beantworten können.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    der Anwalt ist schon richtig und wichtig. Wie haben ein ähnliches Kuddelmuddel. Was eventuell zu beachten ist ob die AN

    unterschiedliche AVs haben wo die Tarifbindung noch drin steht. Ich persönlich schätze das so ein, der AG gibt euch einmalig eine Prämie, streicht euch aber dauerhaft die Lohnerhöhung. Da wüsste ich ganz genau wie ich mich als BR entscheiden würde.

    Sprecht euch da sehr genau mit dem Anwalt ab. Und es sollte einer mit Erfahrung auf dem Gebiet sein.


    Beste Grüße

  • Wenn die Kollegen Anrecht auf Tarifliche Bezahlung haben kann dies ja nicht durch ne BV ausgehebelt werden!


    Und ein BR muss ja auch nicht über jedes Stöckchen springen was der AG hin hält!


    ... in Zukunft auf einen Automatismus der tariflichen Entgeltanpassungen verzichtet....hier muss der BR doch ganz klar auf den §77 BetrVG verweisen....

    (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.


    Und wenn der AG nur unter der Bedingung bereit ist eine Prämie zu bezahlen soll er die sich eben in den Allerwertesten stecken;)

  • So wie ich es verstanden habe, ist der AG nicht tarifgebunden, zahlt aber brav nach Tarif. Bedeutet im Umkehrschluss die Erhöhungen waren immer "freiwillig". Sofern wir uns nicht in einer Nachgeltung der TV befinden, was aber bei Entgelt sehr unwahrscheinlich ist, da der TV spätestens alle 2 Jahre gekündigt wird( auf Metall- und Elektroindustrie bezogen zumindest, von den anderen Branchen habe ich nur bedingt Ahnung).


    Daher müsst ihr euch meiner Meinung nach folgende Frage stellen: Wird es in euer Branche in dem Zeitraum der BV Tarifverhandlungen bzw. Abschlüsse geben? Wenn nein, dann passiert ja auch nix. Wenn ja, seid ihr dann bereit diese "Kröte" für die (wahrscheinlich) Einmalprämie zu schlucken?


    Der Hintergrund des AG könnte aber auch sein: "Ich schreibs mal rein damit ich nicht doppelt zahle und wenn ich die Bv dann doch verlängere, stehts schon mal drin".

    Spätestens wenn es darum geht die BV nochmal abzuschließen solltet ihr das nicht "vergessen".

  • Danke schon mal an Aller hier für das Interesse und die Antworten.


    Ja wir stehen mit einem Anwalt von der Gewerkschaft in Beratung, jedoch waren manche Aussagen leider trotzdem etwas schwammig und die junge Dame schien mit so einer Art Problematik noch keine Erfahrung zu haben.


    Uns wurde geraten die Vereinbarung so zu unterschreiben, aber man hätte im Hinblick auf die Formulierungen in alten Arbeitsverträgen, auch ohne das der AG im Arbeitgeberverband ist, als Gewerkschaftsmitglied trotzem anrecht auf eine tarifliche Bezahlung und könnte die vor einem Arbeitsgericht geltend machen.


    Aber genau wie es hier erwähnt wurde sehe ich es auch so, dass die BV trotzdem für die Mitarbeiter mit altem Vertrag und Gewerkschaftsmitglieder gg §77 BetrVG (3) verstößt.


    Ich bin im Ganzen komplett gegen die Vorgehensweise des AG, da aber in der Stahlbranche auf Grund der momentanen Krise wohl definitiv keine Entgeltanpassungen kommen werden, gibt es aber doch momentan doch nichts zu befürchten, da es ja keine Nachwirkung gibt, aber auch keinen Grund für den AG das jetzt fordern, fernerhin öffnet man mit so einer Vereinbarung doch auch irgendwie die Büchse der Pandora.


    Die Mitarbeiter sind fast komplett dagegen und als BR möchte ich möglichst die Interessen und die Meinung der Belegschaft vertreten.


    Als zusätzlich kleine Ergänzung, ich bin relativ neu im BR und neu als BRV und möchte natürlich die bestmögliche Lösung für die MA erreichen, daher bin ich in meinen Überlegungen und Handlungen momentan noch etwas tapsig.

    “Slowly, wearily, the foxes began to slope the tunnel up”

  • wenn die MA alle dagegen sind, dann würde ich als BR die Hände davon lassen und keine Regelung abschließen und wenn der AG es dann doch will, hin zur Einigungsstelle.

    So ist, Stand der Dinge, momentan der Plan !

    “Slowly, wearily, the foxes began to slope the tunnel up”