Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe an dieser Stelle auf das Schwarmwissen und die Schwarmerfahung.
Bei uns im Betrieb steht eine Betriebsvereinbarung an, die sich noch etwas in Verhandlung befindet und nicht rein positiv für die Mitarbeiter ist.
Mir geht es aber um einen Punkt, den sie enthält, wozu mir hier vll jemand helfen kann.
Die Betriebsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.06.2020 bis zum 31.12.2020.
Diese Laufzeit wird im nächsten Punkt ergänzt mit dem Zusatz :
"EIne Nachwirkung der Betriesbvereinbarung ist ausgeschlossen."
Für mein Verständis bedeutet das klar, dass alles was die BV enthält nur für 2020 und nicht darüber hinaus gilt.
Lieben Gruss