Kommunikationssperre für BR Mitglied

  • Servus zusammen,


    folgende Bitte kam eben bei uns reingeschneit.


    Hallo *BR Vorsitzende*,


    im Auftrag von XXX möchte ich dich Bitten, dass künftig jede Kommunikation des Betriebsrats mit dir abgestimmt und nur über dich oder dem stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt wird.


    Die untenstehende Anfrage habe ich erhalten und an XXX weitergeleitet.


    Mit freundlichen Grüßen / Best Regards



    Frage dazu:


    Darf der Arbeitgeber mir als BR Mitglied (nicht Vorsitzender oder Stellvertreter) einen Maulkorb verpassen und verlangen das ich keine direkten Anfragen mehr an die Personalabteilung stellen darf? Es ging um Unstimmigkeiten bezüglich anfallender Schichtzuschläge bei der es Unklarheiten gab. BR Vorsitzende waren natürlich im CC.


    Meiner Meinung nach darf der AG das nicht so vorschreiben, ich fühle mich dadurch in der BR Arbeit behindert


    vG Bombenleger

  • Hallo Bombenleger,


    nur mal aus dem Bauch raus . Ja.

    Der BRV ist das Sprachrohr. Ihr solltet im Gremium darüber sprechen was ihr wissen möchtet oder welche Fragen ihr habt.

    Der BRV gibt diese weiter. So läuft das bei uns. Es kann ja nicht jedes BR Mitglied irgendwelche Fragen an die Personalabteilung stellen. Macht unnötige Arbeit und eventuell kommen auch die gleichen fragen zweimal in der Personalabteilung an. Hier ist das Gremium gefragt.

    Eine Ausnahme die ich sehe ist ein Arbeitskreis oder Ausschuss der vom Gremium vorher gewählt wurde. Da hast du dann den Auftrag Fragen zu diesem Thema zu stellen und Auskünfte einzuholen.

    Bei der nächsten BR Sitzung berichtest du über den aktuellen Stand.

    Eine Behinderung sehe ich nicht. Es sei denn du hast den Auftrag vom Gremium.

    Wenn dieser vorliegt und die Personalabteilung möchte halt nicht mit Dir sprechen, dann sollte der BRV die Personalabteilung darüber informieren, das du dafür zuständig bist und Sie mit dir vorlieb nehmen müssen.


    Beste Grüße

  • Nach meiner Interpretation der Dinge würde das bedeuten das man BR Mitglieder die nicht " auf Spur" mitfahren, z.B. bei der beliebten Listenwahl, Splitterlisten oder Einzelpersonen komplett stummschaltet werden können. In unserer Geschäftsordnung ist so etwas nicht vorgesehen, in § 26 BetrVG finde ich diesbezüglich nichts, ich bin aber sehr wohl Mitglied des Betriebsausschusses, der aber keinerlei Beauftragungen hat.

  • Hallo,

    wenn du Mitglied des Betriebsausschusses bist hast du doch den Auftrag. Wenn es um dieses Thema geht.

    Zum Thema stummschalten würde ich sagen, alleine kannst du eh nichts erreichen. Wenn alle anderen gegen dich sind wie willst du da einen Beschluss fassen? BR ist immer ein politisches Gremium in dem du die anderen von deiner Meinung überzeugen musst. Wenn dir das nicht gelingt wird es schwer. Falls euer Gremium faul ist, oder sich nicht traut dem AG auch mal Schranken aufzuzeigen wird das nichts. Dann reibst du dich nur auf.

    Allerdings kann man sowas auch mal auf einer Betriebsversammlung kund tun. Was andererseits wieder im Gremium nicht gut ankommt. Hier solltest du abwägen.

  • Hmmm Bombenleger nicht böse nehmen aber du solltest dich Schulen lassen um zu kapieren wie ein Betriebsratsgremium funktioniert und welche Möglichkeiten ein BRM hat. Oppositionsarbeit ist halt immer ein dickes Brett was gebohrt werden muss. :)

  • Darf der Arbeitgeber mir als BR Mitglied ... einen Maulkorb verpassen und verlangen das ich keine direkten Anfragen mehr an die Personalabteilung stellen darf

    Das kann man nicht kategorisch mit "ja" oder "nein" beantworten.


    Natürlich hat der AG ein Interesse daran, dass nicht alle 5 Minuten ein BRM ins Büro geschneit kommt und mehr oder weniger sinnvolle Auskünfte haben möchte. Ebenso hat der AG damit Recht, dass nicht jede x-beliebige Auskunft an alle BRM gegeben wird. Für einige Informationspflichten des AG ist nun einmal der BR als Gremium und nicht das einzelne BRM der Empfänger.


    Wenn sich aber ein Arbeitnehmer mit einer Frage zu seiner Abrechnung an dich wendet, so kann dich der Arbeitgeber nicht einfach abweisen, wenn du die Frage mit den entsprechenden Stellen abklären möchtest.


    Allerdings solltest du als BRM zuerst den Weg über deinen BRV gehen, um zu klären ob sich die Frage schon erübrigt hat, weil sie schon vom AG beantwortet wurde. So vermeidet man, dass nach und nach alle BRM im Büro des AG auftauchen und die selbe Frage stellen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • sorry aber so ganz gehe ich da nicht mit Euch konform. Klar ist der BRV das Sprachrohr und die meisten Themen sollen über ihn laufen aber es gibt auch so etwas wie autonome Arbeit eines BR-Mitgliedes und da kann ich durchaus auch mal Fragen stellen finde ich, auch das gehört in einer Demokratie dazu dass auch der einzelne zumindest gehört wird.

    Bei den vom Bombenleger genannten Thema würde ich allerdings, weil es wohl kollektivrechtlichen Charakter hat, den Weg über das Gremium und dann den BRV bevorzugen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Na der Weg könnte doch sein, dass der AN sich die Zusammensetzung seines Entgelt erläutern lässt. Zu diesem Gespräch kann er dann auch den Bombenleger mitnehmen.


    Was aber nicht sein kann, dass jedes einzelne BRM sich zu Gehilfen einzelner AN machen lässt und die Telefonate für die Mitarbeiter führt.


    Gibt es ein grundsätzliches Problem geht dies eben ins Gremium und die Kommunikation geht über den BRV .

  • Was aber nicht sein kann, dass jedes einzelne BRM sich zu Gehilfen einzelner AN machen lässt und die Telefonate für die Mitarbeiter führt.

    zu 100% bei Dir und alle 4 Jahre wieder ein Thema wenn neue BR-Mitglieder dabei sind, wir Menschen sind meist sehr gut im uns vor den Karren spannen lassen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Servo zusammen,


    hier wird ja fleissig interpretiert.


    Paar zusätzliche Fakten:

    Ich bin der ehemalige BRV und auch ne gute Zeit lang Stellvertretender BRV gewesen.


    Es ging darum, das für die Einführung der Pandemieschicht die Pausenzeiten ganz lässig während der Nachtschichtzuschlagspflichtigen Zeit pauschal gebucht wurden und den MA dadurch ein Nachteil entstanden ist, weil ihnen dadurch täglich 30 Minuten Nachschichtzulage gefehlt haben. Die Pausen finden auch überhaupt nicht im zuschlagspflichtigen Zeitraum statt. In der Telefonkonferenz wurde vom Arbeitgeber kommuniziert man habe das Problem zum 01.06.2020 vorerst gelöst und sehe sich nun die Vergangenheit an. Von den 4 an der TelKo teilnehmenden BRM sind dann 2 losgezogen und haben Mitarbeiter darum gebeten deren Zeitnachweis ansehen zu dürfen. Bei dieser Recherche wurde dann festgestellt das das Problem bereits rückwirkend zum 01.04.2020 gelöst wurde. Daraufhin habe ich die Persoanlleitung und die operative Leitung angeschrieben wie ihr im Anhang sehen könnt.


    Ich bin keineswegs in der Oposition oder Einzelgänger, alle 9 BRM sind Gewerkschaftsmitglieder und wir hatten hier auch Persönlichkeitswahl, und die BRV´s wussten auch sehr wohl Bescheid das wir hierzu eine Recherche durchführen.



  • Hallo Bombenleger,


    und der ist nach diesem Anschreiben berechtigt.

    Du schreibst hier den AG an und es sieht dabei so aus, als ob du das im Auftrag des BR getan hast.


    Nein das geht nicht! Das Sprachrohr gegenüber den AG für den BR ist der BRV und wen der verhindert ist sein Stellv.


    Wenn du aber zusammen mit deinem BR Kollegen als Interessenvertretung der Schichtkollegen diese Feststellung gemacht hast, dann kannst du doch den BRV fragen, wieweit der BR hierüber Informiert ist.

    Wenn du dann weiter sagt, du hast Stichproben als BR gemacht stellt sich die Frage, wo war der Auftrag des BR das du Stichproben machst?


    Hättest du geschrieben, es sind 3 Mitarbeiter der Schicht auf mich zugekommen um sich die Abrechnung erläutern zu lassen. Ich habe das getan und verstehe leider die Welt nicht, können Sie bitte den Mitarbeitern und mir erläutern wie die Entgeltabrechnungen ab April zu lesen und zu verstehen sind. Auf der telko habe ich was anderes verstanden als ich nun sehe, und mir bitte erklären wo mein Denkfehler ist, nun dann vertrittst du die MA die sich an dich gewandt haben und vertrittst dich selbst, und bist somit safe.


    Wie und wer und wann der BR bei Entgeltabrechnungen, Zeiterfassungen etc. Kontrollen durchführt entscheidet nicht der Bombenleger sondern das Gremium durch Beauftragung.

    Wenn du dabei sein willst, dann sorge für den entscheidenden Beschluss.


    Gruß

    rabauke