Verschiebung Tagesordnungspunkt

  • Hallo,


    folgende Konstellation:

    Top x auf der Tagesordnung: Ab- und Neuwahl des BRV.


    Nach der Begrüßung tritt der BRV direkt zurück. Der Stellvertretende übernimmt bis zu besagten Punkt am Ende der Sitzung.


    Ein Großteil des Gremiums will aber nicht wählen sondern um 2 Wochen verschieben.


    Dies wird abgestimmt

    29er Gremium (nicht alle da aber beschlussfähig)

    5 Enthaltungen

    5 Gegenstimmen


    Frage:

    Ist die Verschiebung um 2 Wochen rechtens?

  • so gesehen vielleicht, kommt halt auch ein bisschen auf den Grund der Verschiebung an, wenn von euch niemand bereit ist den Vorsitz zu übernehmen dann macht eine Veschiebung ganz schön viel Sinn oder?


    und wenn nicht, dann geh mal dagegen vor, denn irgendwer muss ja das Nichtrechtens sein dann auch einklagen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • darf man fragen warum ein Großteil nicht wählen sondern verschieben wollte? Gibt es einen guten Grund oder wollen die ablehnenden BRM etwas damit bezwecken?


    Bei uns ist das vor einem Jahr auch so gewesen, allerdings hatten wir vor der Beschlussfassung bereits alles abgesprochen bzw. sind uns dann einig geworden, sodass es bei der Sitzung selber keine Probleme mehr gab.


    Gruß

    Blite

  • Hallo,


    die Vorschriften für die Änderung der TO beziehen sich ausschließlich auf die kurzfristige Ergänzung der TO mit Beschlussfassungen.

    Absetzungen bzw. Vertagungen von TOPs sind mit normaler Mehrheit immer möglich. Was spricht denn inhaltlich dagegen, für einen derart wichtigen Punkt wie die Neuwahl des BRV mehr Zeit zu Diskussion und Vorbereitung einzuräumen, wenn der BR ansonsten mit einem stellv. BRV handlungsfähig ist ?

  • Nun möglich ist es nur der BR hat derzeit kein Mandat mehr als BR da nicht Konstituiert.

    Somit braucht der Ag den BR nun nicht mehr mitbestimmen zu lassen, bis wieder ein BRV da ist.


    Klasse


    und das bei einem 29er Gremium, scheinbar keiner geschult aber mitbestimmen wollen und dann so verzichten.

    Wenn ich euer AG wäre würde ich nun richtigerweise all die Dinge umsetzen, die ihr bisher blockiert habt.



    Gruß

    Rabauke


    mal die zugehörigen §§ gelesen und Kommentierungen und Urteile gelesen?


    https://www.betriebsrat.de/bet…iebsratsvorsitzenden.html

  • Ich sehe das anders warum soll der Betriebsrat kein Mandat mehr haben?

    Nach dem Rücktritt des BRV muss unverzüglich ein neuer gewählt werden. Bis dahin macht der Stelli den Job.

    Unverzüglich heißt nicht sofort aber nach einer angemessenen Prüfungs - und Überlegungsfrist.

    Die Neuwahl in zwei Wochen durch zuführen finde ich vernünftig!

  • Hallo Schwede,


    mit der Einladung wurde schon auf die Neuwahl des BRV als TOP hingewiesen.

    Die Zeit der Überlegung war also gegeben, da ja Einladungen rechtzeitig statt zu finden haben.


    Eine Konstituierenden Sitzung nach einer Neuwahl des BR muss innerhalb von 1 Woche stattfinden §29 Abs.1


    außerdem kann nach meiner Auffassung der StellvBRV nicht handeln, da er keinen BRV vertreten kann weil es keinen gibt :) somit kann auch der BRV nicht verhindert sein!


    Unverzüglich muss also schneller sein, daher nein, meine Auffassung, dieser BR ist nun Handlungsunfähig!


    weiterhin gilt diese Urteil:

    https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI606971.html


    Gruß

    Rabauke

  • Nach der Begrüßung trat der Vorsitzende zurück.....


    woher sollten die BRM dies wissen?

    Vielleicht hatten sie gedacht, dass er nur so eine Art Vertrauensfrage stellen will.


    Ich sehe hier die Sitzung in zwei Wochen durchaus angemessen. Obwohl rechtssicherer ist es innerhalb der Woche zu tun da hat rabauke recht wie ich grade gesehen habe ;)

  • hallo rabauke

    bitte mal deinen verlinkten Text lesen

    Die Einladung zur Sitzung hat zwar innerhalb einer Woche nahc der Wahl zu erfolgen ABER

    _"Der Zeitpunkt der Sitzung kann außerhalb der Wochenfrist liegen, muss jedoch vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats stattfinden".


    Wir können das Szenaria aber auch weiterspinnen. Der TOP wäre ausführt worden, weil einige meinen der TOP MUSS reich rechtlich ausgeführt werden. Ein nuer BRV wird gewählt und tritt 1 Min nach der Sitzung zurück. Der StBRV übernimmt bis zur nächsten Sitzung die Amtsgeschäfte. DAs dauert 2 Wochen, da er ja alle neu einladen muss :*

  • Ist die Verschiebung um 2 Wochen rechtens?

    Hallo Alex,


    nach deinen Angaben, die du gemacht hast, kann man das nicht unbedingt sagen.


    Der BRV ist zurückgetreten. Ich denke, Neuwahl des BRV ist bei der ursprünglichen Einladung noch nicht auf der TO gestanden.


    Demnach müssten alle anwesenden BRM damit einverstanden sein, dass eine Neuwahl des BRV stattfindet. Dann wäre die Verschiebung rechtens. Es gab ja 5 Enthaltungen udn 5 Gegenstimmen, also waren nicht alle dafür.


    Sollte es einen TOP "Neuwahl des BRV" gegeben haben, kommt es darauf an. Du schreibst, ihr seid ein 29´er Gremium, davon waren nicht alle da, ansonsten gab es bei der Abstimmung oben genannte Enthaltungen und Gegenstimmen.


    Da der Betriebsrat (fast) immer mit den Stimmen der anwesenden Mitgiedern stimmt, wäre es nicht uninteressant, wie viele denn jetzt tatsächlich da waren. Auch die Beschlussfrage wäre in diesem Fall nicht uninteressant. Man kann ja die Beschlussfrage positiv oder negativ stellen.


    Leider lässt sich der GG nicht darüber aus, wann eine Neuwahl des BRV stattfinden muss, wenn dieser zurücktritt.

    Nachdem aber der BR dazu verpflichtet ist, sich handlungsfähig zu halten, gehe ich davon aus, dass die Wahl des neuen BRV unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, aber mit der notwendigen Vorbereitungszeit) stattzufinden hat. Ein guter Ansatzpunkt wäre hier tatsächlich, wie es meine Vorredner schon gesagt haben, der §29 BetrVG. Der sagt aus, dass spätestens eine Woche nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden muss. Die Sitzung selbst kann aber auch später sein.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Top x auf der Tagesordnung: Ab- und Neuwahl des BRV.

    Also ich schreibe immer auf die Tagesordnung Besprechung und Beschlussfassung zum Thema....

    In diesem Falle hatte sich die Abwahl ja dann schonmal erledigt.

    Wenn bei der Beratung zur Neuwahl die Verschiebung herausgekommen ist, halte ich dies für rechtens.

    Ich halte das Gremium auch weiterhin für handlungsfähig.

    Weil Konstituiert war das Gremium schon. Kein BRV vorhanden/verhindert macht es der SBRV.

    Ob das Urteil welches von Rabauke verlinkt hat, hier Anwendung findet bezweifle ich weil siehe Satz vorher.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

    Einmal editiert, zuletzt von erco ()

  • Hallo Erco,


    die TO war rechtzeitig versandt mit der Abwahl und der Neuwahl eines BRV.


    da der BR entschieden hat, nein neu wählen wollen wir nicht obwohl es rechtzeitig auf der TO stand ist eine Verschiebung sicher nicht die Einhaltung unverzüglich.

    Da ein BR aber nur mit einem BRV handlungsfähig ist (ich hoffe da sind wir uns einig) und dieser BR keinen BRV mehr hat ist er halt nicht mehr Handlungsfähig. PUNKT.

    Ich gehe mal davon aus, dass bisher so eine Konstellation nicht zu einem Rechtsstreit geführt hat, sonst hätte ich da ein Urteil gefunden was zu 100% passt.


    Wie gesagt, ich als Arbeitgeber würde den BR nicht mehr einbeziehen, wer weiß ob der in 14 Tagen wählt, weil dann ist ja fast Sommer ;). Damit der StellvBRV den BRV vertreten kann muss es ja zuerst einmal einen BRV geben. Ist doch logisch, und den gibt es hier nicht!



    Gruß

    Rabauke

  • Lieber Rabauke (hhmm, die beiden Worte passen irgendwie gar nicht so recht zusammen :/)


    Deine Argumentation verstehe ich aber so ganz bin ich nicht bei Dir.

    Erstens steht im Ausgangspost nur, dass der Punkt in der TO war aber kein Wort darüber wann die verschickt wurde

    , wenn diese nun zu Anfang der Sitzung oder meinetwegen am Tag vorher verschickt wurde und der BRV niemanden vorab über diesen Schritt unterrichtet hat (was ich allerdings in einem funktionierenden Gremium nicht erwarten würde) dann kann ich die BRs durchaus verstehen wenn die dann sagen dass sie sich darüber Gedanken machen wollen, allerdings würde ich dann keine 2 Wochen warten wollen sondern die nächste Sitzung 2-3 Werktage später machen.


    Zweitens glaube ich persönlich nicht, dass der BR in so einer Situation handlungsunfähig ist, ich denke der Stelli kann durchaus für eine überschaubare Zeit die Aufgaben übernehmen.


    Nachtrag: Fitting, 29. Auflage, §26, Rn48ff, da steht es auch drin

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum () aus folgendem Grund: Änderung

  • Hallo Rabauke,


    hierbei

    Da ein BR aber nur mit einem BRV handlungsfähig ist (ich hoffe da sind wir uns einig) und dieser BR keinen BRV mehr hat ist er halt nicht mehr Handlungsfähig. PUNKT.

    kann ich Dir nicht folgen.

    Der BR ist handlungsfähig, da er konstituiert war und somit einen stellv. BRV hat, der die Geschäfte weiterführen kann.

    Das Wort "unverzüglich" ist nun mal ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die juristische Erläuterung "ohne schuldhaftes Zögern" nur ein bißchen klarer wird.

    Denn das Zögern bei der Neuwahl des BRV und der Vertagung des TOP allein ist noch kein Verstoss, es muß auch "schuldhaft" sein. Das "schuldhaft" bedeutet, daß es für die Verzögerung keinen sachlichen Grund gibt. Wenn aber das Gremium zusätzlichen Diskussionsbedarf sieht, ist das mE nicht unbedingt ein "schuldhaftes" Handeln. Ich sehe daher kein Problem darin, daß der BR seine Entscheidung über den BRV auf die nächste reguläre Sitzung verschiebt, denn voll handlungsfähig ist er ja mit dem stellv. BRV.

  • Ähhm, das "unverzüglich" war nur eine These von mir. Oder gibt es tatsächlich irgend etwas, wo das geschrieben steht?


    Ich sehe es genau so, wie Rtjum und Albarracin, dass der AG den BR weiterhin beteiligen muss, zumindest solange, wie man ihm kein "schuldhaftes Zögern" bei der BRV-Wahl vorwerfen kann.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand