Kurzarbeit - ständige Änderung Arbeitszeit zulässig?

  • Hallo zusammen,


    wie in so vielen Firmen wurde auch bei uns im März Kurzarbeit angemeldet. Wir haben keinen Betriebsrat und auch keinen, der sich wirklich mit der Materie auskennt.


    Nun ist es so, dass unser Chef die Stundenanzahl bei einigen Mitarbeitern erst wieder hoch gesetzt hat, um sie für Juni gleich wieder zu reduzieren (z.B. von 20% auf 70% und jetzt wieder auf 10%). Ebenso holt er Kolleginnen aus der Kurzarbeit, die er mag. Leute, die er nicht so mag, lässt er in Kurzarbeit.


    Ist eine derartige Vorgehensweise erlaubt?

  • Hallo Samba,


    wie du schon schreibst habt ihr keinen Betriebsrat. Also auch wenig Möglichkeiten.

    Zum rechtlichen. Euer Chef muss mit jedem einzelnen eine Vereinbahrung machen.

    Die habt ihr aber wahrscheinlich schon alle unterschrieben.

    Hört sich immer leicht an, aber wieso habt ihr keinen Betriebsrat?

    Gründet einen und ihr habt Rechte. Habt ihr keinen, wer soll euch vertreten?

  • Genau, als es in die Kurzarbeit ging. Es hieß, sonst würden wir alle arbeitslos werden.


    Der Chef ist vehement gegen einen Betriebsrat. Immer schwierig, inwieweit man auf seine Rechte pocht oder doch lieber den Job behalten will.


    War davor in einer weitaus größeren Firma. Als dort ein Betriebsrat gegründet werden sollte, hatten die Organisatoren am nächsten Tag die Kündigung in der Post. Einer hat es dann tatsächlich vor Gericht durchgezogen, die anderen nicht.


    Gwbranntes Kind...

  • Hallo,


    der Anfang ist schwer weil viele Arbeitgeber den Betriebsrat sehr skeptisch gegenüber stehen.

    Aber wenn ich doch die Kündigung bekommen habe geht es meistens vor Gericht.

    Und das ihr alle arbeitslos werdet ist oft nur eine Drohung des Arbeitgebers, weil die Leute dann Angst bekommen.

    Und Angst ist immer ein schlechter Ratgeber. Dann hätte aber auch der Arbeitgeber kein Brot mehr, denn das verdient ihr für ihn.

  • Hallo,


    solange der AG die Schwankungen der Kurzarbeit ggü. der AA korrekt abrechnet, ist das für die AA kein Problem.

    Und wenn Ihr keinen BR habt, dann kann der AG nun mal seine Freiheiten aus dem § 106 GewO

    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

    weidlich ausnutzen. Einen anderen Weg als eine BR-Gründung zur Einschränkung der Machtfülle des AG gibt es nun mal nicht.


    Und wenn man sich professionelle Hilfe holt - zB bei Gewerkschaften - dann klappt das auch allermeistens und viele rabiate AG werden dann auch ganz friedlich.

  • Hallo Samba,


    ob das dein Arbeitgeber darf oder nicht, kommt darauf an, was er mit euch in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt hat.


    Wenn ihr dafür unterschrieben habt, dass der Arbeitgeber jederzeit, ohne Ankündigungsfrist willkürlich die Arbeitszeiten verändern darf, dann ist dass erst einmal so.


    Allerdings stellt sich die Frage, ob ihr mit dieser Vertragsklausel nicht unangemessen benachteiligt werdet. Wäre dies der Fall, könnte man die Zusatzvereinbarung gerichtlich anfechten und falls ihr recht bekommt, wäre die Zusatzvereinbarung nichtig und der Arbeitgeber müsste euch den normalen Lohn zahlen, da er im Annahmeverzug ist.


    Dies kann aber nur individualrechtlich vor Gericht gemacht werden.


    Wenn der Arbeitgeber wehement gegen einen BR ist, so würde ich mich an den Tip von Albarracin halten und die Gewerkschaft mit ins Boot holen. Die stellt sich schützend vor euch und unterrichtet den Arbeitgeber darüber, dass bei ihm im Betrieb eine BR-Wahl stattfindet, ohne das die Namen der Initiatoren bekannt werden und lädt zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ein. Auch das Organisatorische wird vorab schon erklärt.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand