Mahlzeit, Leute!
Wir wollen demnächst eine Außerordentliche Betriebsversammlung nach § 43 (3) einberufen. ( Auf Wunsch von mindestens einem Viertel der Mitarbeiter und ohne GF)
Gibt es da irgendwelche Vorschriften über die Vorlaufzeit ?
Also sprich wie kurzfristig dürfen wir diese einberufen und/oder gibt es eine gesetzliche Vorlaufzeit ?
Die MA sind informiert und würden zu 90% auch sehr kurzfristig teilnehmen.