Corona-App und Diensthandy

  • Hallo!


    In einem Forum wurde gefragt, ob ein Arbeitgeber die Corona-App auf Diensthandys zwangsinstallieren darf. Liege ich richtig, dass dafür die Zustimmung eines Betriebsrates erforderlich ist? Vor allem unter dem Gesichtspunkt einer Erlaubnis zur privaten Nutzung.


    Gruß, René

  • Danke für eure Bestätigung. Mal schauen wieviele Arbeitgeber sich daran halten werden. Es wird bestimmt welche geben die versuchen, den Arbeitnehmern zu erzählen die Installation der Corona-Warn-App auf dem Dienstgerät wäre gesetzliche Pflicht.

  • Hallo Mumpel,


    ich bin davon überzeugt (ich gehöre auch dazu) dass wenn der AG es den Personen frei gibt sich selbst zu entscheiden diese zu installieren oder nicht, 75% bei uns diese Installieren (habe ich auch getan).


    Dann bist du als BR zwar in der Mitbestimmung, nur was willst du hier mit bestimmen, freiwillig dürfen die MA installieren wer nicht will hat dadurch keine Nachteile.

    Das sind 3 Sätze .... und ist ganz einfach


    das kläre ich aber in einer Mail und auf der Betriebsversammlung! Ich benötige hierfür keine BV


    die Frage die sich doch hier eher stellt, was ist wenn der AG es verbietet, wie wollt ihr euren MA dann ermöglichen dieses App die für die eigenen Gesundheit da ist doch zu installieren zum Schutze der MA?

  • die Frage die sich doch hier eher stellt, was ist wenn der AG es verbietet, wie wollt ihr euren MA dann ermöglichen dieses App die für die eigenen Gesundheit da ist doch zu installieren zum Schutze der MA?

    wer will kann das ja auf seinem privaten Handy installieren.


    Und kann der BR tatsächlich mitreden, wenn das jemand auf dem Dienst-Handy installieren möchte und der AG das verbietet? Ich kann dem AG ja auch nicht aufzwingen Outlook zu installieren, wenn er es nicht haben möchte und die MA schon. Oder sehe ich das falsch?

  • Und kann der BR tatsächlich mitreden, wenn das jemand auf dem Dienst-Handy installieren möchte und der AG das verbietet?

    M.E. nicht. Das Gerät gehört dem AG. Daher darf er entscheiden, ob der AN eine App installieren darf oder nicht. Ich lasse mich ja auch nicht vom AG zwingen auf meinen privaten Geräten etwas zu installieren was ich nicht möchte, oder gar mein privates Smartphone dienstlich zu nutzen.

  • ja, auch da kann der BR mitbestimmen.

    So wie der AG nicht einseitig sagen kann, ihr müsst es alle tun kann er es auch nicht einseitig für alle verbieten.

    Es geht hier um Gesundheitsschutz, und hier ist der BR in der Mitbestimmung.


    Ich bin aber weiterhin davon überzeugt, dass außer in der Fleischverarbeitung von Großkonzernen kein Arbeitgeber es verbietet, wenn der MA es freiwillig Installiert, weil es auch mit dieser App auch um den Schutz des Umfeldes des MA geht.


    Bei der Fleischverarbeitung in Großkonzernen ist es was anderes, da geht es nur um billig ist geil und erhöhen den Profit und die Fleischer die dabei drauf gehen werden ersetzt, es gibt ja genug arme Schafe die das mitmachen und schlage stehen um ausgebeutet zu werden. Alles über Werkvertrag und ohne BR. ... egal wievieel nun an Corona erkranken und wieviel kontaminiertes Fleisch unters Volk gebracht wird.

  • Mitbestimmung ist hier eindeutig gegeben. Der AG wird, wenn der BR dem zugestimmt hat, schon dekretieren können, dass die Corona-App auf den Diensthandys installiert wird.


    Da der AG jedoch nicht dekretieren kann, was die AN in ihrer Freizeit machen, und die AN ihr Diensthandy dann daheim in der Schublade liegen lassen oder ausschalten können, bzw imho auch die Corona-App in der Zeit deaktivieren können, wäre eine solche Anweisung eher sinnlos.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    nein ist Sie nicht in Betrieben mit einer hohen Besucherfrequenz ;).

    Daher es kommt darauf an.

    ich habe sowohl auf meinem Diensthandy wie auch auf meinem privaten Handy die App installiert.


    mein Chef auch ;).

    Auf der Arbeit habe ich nur mein Diensthandy und zu hause nur mein Privates dabei wenn ich unterwegs bin.


    aber wir haben auch Kundenkontakte, sind auf dem Gelände mit mehr als 4000 Beschäftigte in mehr als 10 Unternehmen und nutzen gemeinsame Pausenräume, Wiesen und Raucherecken.

    Sollte es in der "Nachbarfirma" einen Coronafall geben dann hilft ggf. auch die Diensthandyapp mich dabei zu erkennen, ob ich potentiell gefährdet war/bin. Wir schreiben un ja nicht immer alle Namen auf, wenn wir auf diesen Plätze treffen.


    Daher, wer die App installieren will sollte es auch tun dürfen und ich sehe keine Grund warum der AG dieses verbieten sollte und auch keine Grund warum der BR dieses verhindern sollte.


    Gruß

    Rabauke

  • Rabauke : Stimmt auch wieder, in solchen Fällen ist das sinnvoll.


    Aber ich denke, man muss sich als BR und dann ggf dem AG hier auch klarmachen, dass die App auch nur während der ArbZ verwendet wird, bzw nur während der ArbZ vorgeschrieben werden kann, dass also coronarelevante Sozialkontakte in der Freizeit nicht erfasst werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried,


    wir schreiben es nicht vor, weil wir hier auch ein Gegner des Vorschreibens sind sondern wir stellen es allen frei, die App zu nutzen und das ohne BV.

    Wäre aber der AG auf die Idee gekommen, es den MA zu untersagen, dann hätten wir sicher von unserer Mitbestimmung Gebrauch gemacht mit dem Ziel jeder der will darf.


    Ich bin davon überzeugt, das 80-90% wollen. Sowohl Privat wie auch im Dienst. Diese App ist aus meiner Sicht ein weiterer Schritt rechtzeitig zu reagieren und damit das Ausbreiten weiter einzudämmen.

    Solange es kein Gegenmittel gibt sollte jeder für sich entscheiden, will ich an Corona erkranken und ggf. daran Sterben oder nicht und wenn ich nicht will, was bin ich dann bereit von meiner persönlichen Freiheit einzubringen, damit die Chance reduziert wird das es mich trifft und die Chance Reduziert wird das ich andere anstecke, weil ich nicht merke dass ich den Virus schon in mir habe.

  • Rabauke : Dann sind wir uns einig, dass der AG das Installieren der App sowohl zulassen als auch vorschreiben kann, bei letzterem eben mit den genannten Einschränkungen.

    (...) was bin ich dann bereit von meiner persönlichen Freiheit einzubringen, damit die Chance reduziert wird (...) das ich andere anstecke, weil ich nicht merke dass ich den Virus schon in mir habe.

    Da stimme ich nicht ganz zu, denn es ist durchaus, auch verfassungsrechtlich, möglich und geboten, Grundrechte unter bestimmten Bedingungen einzuschränken. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Rahmen der Corona-Maßnahmen eine interessante Entscheidung getroffen, siehe BVerfG 1 BvR 1021/20.


    Die Verfassungsjuristerei ist sich aber mW ziemlich einig darüber, dass die Installation der Corona-App nicht staatlich vorgeschrieben bzw nicht staatlich sanktioniert werden kann. Der AG kann das aber, zu indest auf Diensthandys und während der Arbeitszeit.

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  • Problem ist wohl, dass das ganze pro Person nur auf einem Handy funktioniert habe ich jetzt gelesen, dann ist es, wenn ich denn diese App will, eh blöd, die auf das Diensthandy zu packen dass ich ausserhalb der Arbeit nicht dabei habe.

    Was mache ich als Installationswilliger denn dann wenn auch noch die Nutzung von Privathandys während der Arbeit untersagt ist.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Problem ist wohl, dass das ganze pro Person nur auf einem Handy funktioniert

    Das halte ich für eine Fehlinformation, schon alleine deswegen, weil man sich bei der App nicht als Person registrieren muss und auch keinerlei Identitäten erfasst werden.

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  • Das halte ich für eine Fehlinformation

    man bekommt im positiven Fall wohl einen QR-code oder sowas den man mit dem Handy einscannt und das funktioniert nur einmal...habe ich gehört...bin da kein Experte

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Bei positiver Testung erhält man mW vom Testlabor oder vom Gesundheitsamt einen QR-Code oder eine TAN auf die App.


    Gut möglich bzw sehr wahrscheinlich, dass die nur einmal verwendet werden können. Ich gehe aber davon aus, dass die Gesundheitsämter und Testlabore technisch in der Lage sind, ggf zwei QR-Codes oder TANs zu generieren, wenn man dort angibt, ein Dienst- und ein Privathandy zu haben.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • hallo RTJUM,


    ich habe es auf meinem Diensthandy und auf meinem Privaten Handy installiert.


    Wenn ich mit meinem "Diensthandy" in der Hosentasche mit einer Person in Kontakt war, die positiv getestet wird bekomme ich auch nur auf meinem Diensthandy den Hinweis. Ist ja auch logisch! Datenschutz, keine Personennachverfolgbarkeit, an der IP Adresse wird dann die Nachricht gesendet, und die ist nun mal mein Diensthandy.

    Wenn ich mich dann testen lassen und auch Positiv bin loge ich das in meinem Diensthandy und meinem Privat handy ein und somit werden alle Informiert die mit mir in Kontakt getreten sind.


    daher das Werkzeug entspricht hohen Datenschutzanforderungen und ist aus meiner Sicht als Kontrollsystem ungeeignet hilft aber den Virus weiter einzudämmen. Wir brauchen nur nach Gütersloh zu schauen, um zu sehen, wie schnell sich der Virus ausbreitet, wenn der Mensch unvorsichtig wird.

  • Hallo Rabauke,


    alles gut, ich habe halt gelesen, dass es der QR-Code oder was auch immer man im positiven Falle bekommt nicht 2x genutzt werden kann dann sind 2 Handys halt doof, wenn aber, wie Winfried meint, einfach so dann halt von den Gesundheitsämtern 2 Codes bekommt passt das ja wieder

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